Eine Wohnungsübergabe kann stressig sein, benötig viel Vorbereitung und administrative Tätigkeiten. Damit dabei nichts vergessen geht, haben wir für Sie eine ausführliche Checkliste für die Wohnungsübergabe zusammengestellt und sind dabei den häufigsten Fragen zum Thema Wohnungsübergabe auf den Grund gegangen.
Checkliste für die Wohnungsübergabe
- Zeitpunkt der Wohnungsübergabe festlegen
- Bedingungen im Mietvertrag nachschlagen
- Umzug vorbereiten
- Reinigung des Mietobjektes
- Mängel und Schäden im Wohnungsübergabeprotokoll festhalten
- Schlüsselübergabe
Zeitpunkt der Wohnungsübergabe
Sobald das Mietverhältnis endet, muss der Mieter das Mietobjekt spätesten am letzten Tag der Kündigungsfrist dem Vermieter zurückgeben. fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so verlängert sich die Übergabefrist bis zum darauffolgenden Werktag. Üblicherweise findet eine Wohnungsübergabe zu den Bürozeiten einer Immobilienverwaltung statt. So wird bereits frühzeitig ein Termin mit dem Mieter für die Übergabe geplant und terminiert.
Sobald die Rückgabe der Wohnungsschlüssel erfolgt, ist die eigentliche Wohnungsübergabe beendet. Danach haben Mieter keinen rechtlichen Zutritt mehr zum Mietobjekt.
Vor dem Auszug
Vor dem Auszug lohnt es sich, ordentlich auszumisten. Folglich ist ein Umzug die ideale Möglichkeit Altes und Ungebrauchtes zu entsorgen und frei von Altlasten in den neuen Lebensabschnitt zu starten. Wer den Umzug nicht selber in die Hand nehmen will, der sollte sich frühzeitig nach einem geeigneten Umzugsunternehmen umschauen. Diese unterstützen beim Umziehen und sorgen sich um die schweren Möbel und Umzugskarton.
Unser Tipp: Informieren Sie sich über die Erfahrung und den Ruf des Umzugsunternehmens. Dies gibt Ihnen einen Eindruck über deren Referenzen.
Am letzten Tag der Mietdauer
Die zusätzlichen Bedingungen für die Wohnungsübergabe werden zudem im Mietvertrag festgehalten. So ist es in machen Kantonen möglich, die Wohnungsabnahme am Tag nach der Kündigungsfrist zu vollziehen. Beispiele dafür sind: Kanton Glarus, Graubünden, Schwyz, Schaffhausen, Zug oder Zürich.
Unser Tipp: Einen Blick in den Mietvertrag zu werfen, lohnt sich vor jeder Kündigung eines Mietobjektes. Darin befinden sich alle ausserordentlichen Bedingungen und schützen vor einer unangenehmen Überraschung.
In diesem Zustand muss die Wohnung bei der Wohnungsübergabe übergeben werden
Der Begriff besenrein ist üblich, wenn es um den Zustand der Wohnung bei der Übergabe geht. So müssen Mieter die Wohnung gründlich reinigen und dabei Teppiche mit einem speziellen Reiniger behandeln oder die Dunstabzugshaube von Rückständen befreien. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich eine Checkliste vor der Übergabe zur Hilfe zu nehmen. Diese dient den Mietern sowohl als Anhaltspunkt, was alles zu reinigen ist und dem Vermieter, dass bei der Reinigung durch den Mieter nichts vergessen geht.
Was bedeutet besenrein?
In den Kantonen in der Nordschweiz ist im Mietvertrag häufig die Klausel «besenrein» vorzufinden. Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Vorgabe, die Wohnung ordentlich und sauber zu hinterlassen. Für die gründliche Reinigung nach Auszug durch den Mieter ist im Mietvertrag ein Pauschalbetrag vereinbart. Die Reinigungspauschale liegt meist bei 6 Franken pro Quadratmeter.
Streichen muss der Mieter die Wohnung nur, wenn er die Wände farbig angemalt hat oder beispielsweise Kinderkritzeleien vorhanden sind. Der Vermieter kann in diesem Fall verlangen, dass die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht wird.
Mehr zum Thema besenrein finden Sie hier.
Was zählt zur normalen Abnutzung?
Unabhängig davon, welches Mietobjekt gemietet wird, nutzt sich dieses bei intensiver Benutzung ab. Diese Abnutzung ist meist im Mietzins mit inbegriffen und ist dem Vermieter durchaus bewusst. Wenn beispielsweise weisse Wände mit der Zeit grau werden, fällt dies unter normale Abnutzung. Auch wenn ein Teppich oder Parkettboden nach vielen Jahren nicht mehr so gut in Schuss sind, fällt dies unter die normale Abnutzung. Generell gilt, dass ein Mieter nicht für Schäden, welche durch normale Abnutzung entstehen, aufkommen muss. Sind allerdings Schäden entstanden, welche über die normale Abnutzung hinausgehen, so sieht das wieder anders aus.
Um zu erörtern in welche Kategorie ein Schaden eingestuft wird, gibt die sogenannte Paritätische Lebensdauertabelle einen Richtwert vor. Wenn ein Mieter eine Sache nach 10 Jahren beschädigen, welche eine Lebensdauer von 20 Jahren besitzt, so müssen diese beispielsweise für 50 % des Neuwertes aufkommen.
Entstehen allerdings Schäden und Mängel, welche nicht unter die normale Abnutzung fallen, so muss der Mieter gänzlich für deren Kosten aufkommen. Sämtliche Schäden sollten im besten Fall bereits vor der Wohnungsübergabe beseitigt werden. Ist dies nicht der Fall, werden diese im Wohnungübergabeprotokoll festgehalten.
“Mieterinnen und Mieter sollten das Wohnungsrückgabeprotokoll genau durchlesen, bevor sie es unterschreiben und wo nötig korrigieren oder einen entsprechenden Vorbehalt anbringen, wonach Schäden nur dann anerkannt und übernommen werden, wenn die eigene Haftpflichtversicherung sich der Beurteilung anschliesst.” – Beobachter-Expertin Rosmarie Naef
Das Wohnungsübergabeprotokoll
Das sogenannte Übergabeprotokoll dient dazu, den Zustand eines Mietobjektes bei der Übergabe festzuhalten. In diesem Protokoll werden sowohl die anwesenden Personen festgehalten, wie auch die Mängel der Wohnung, den Reinigungszustand oder die Schlüsselübergabe. Am Schluss unterschreiben alle anwesenden Parteien das Protokoll mit den festgehaltenen Mängel und Schäden und erklären sich mit der Unterschrift für das Festgehaltene einverstanden.
Das Wohnungsübergabeprotokoll unterliegt rechtlich gesehen keiner Pflicht. Dennoch raten wir immer, ein solches zu erstellen und den Zustand des Mietobjektes dadurch festzuhalten. Ebenfalls sollten alle anwesenden Parteien nach der Übergabe eine Kopie des Übergabeprotokolls erhalten, sodass bei späteren Mängel oder Unklarheiten darauf zurückgegriffen werden kann.
Wohnungsübergabeprotokoll online oder schriftlich?
Früher war es üblich, das Wohnungsübergabeprotokoll in schriftlicher Form festzuhalten. Mittlerweile gibt es allerdings weitere Alternativen und moderne Lösungen. Digitale Immobilien Softwares ermöglichen die Durchführung der Wohnungsübergabe mit Hilfe des Smartphones oder Tablets. Damit werden sämtliche Informationen digital festgehalten und zentral hinterlegt. Unterschrieben wird direkt in der Software und das Protokoll anschliessend als PDF allen Beteiligten zugesandt.
Hier finden Sie unsere digitale Wohnungsübergabe Lösung.
Schlüsselübergabe
Bei der Wohnungsübergabe gibt der Mieter dem Vermieter sämtliche Schlüssel zurück. Dazu zählen alle Wohnungsschlüssel, wie auch der Briefkastenschlüssel oder diejenigen von anderen Räumen. (Keller, Estrich etc.)
Schlüssel verloren
Ging während der Mietdauer ein Schlüssel verloren, so muss der Mieter diesen ersetzen. Die Kosten dafür, trägt in der Regel der Mieter. Mehr zu diesem umfangreichen Thema Schlüsselverlust vor der Wohnungsübergabe, finden Sie hier.
Beim Einzug
Nicht immer werden alle Mängel bei der Wohnungsübergabe entdeckt. Findet der Mieter erst beim Einzug in die neue Wohnung solche Schäden, muss er diese umgehend dem Vermieter melden. Abhängig von der festgehaltenen Vereinbarung im Mietvertrag beträgt die Zeitspanne für die Schadensmeldung 10 bis 30 Tage. Diese Meldung muss schriftlich und eingeschrieben beim Vermieter eingehen. Danach erhalten Vermieter eine gesetzte Frist, in der die Mängel beseitigt werden müssen. Um eine solche Situation zu vermeiden, ist eine Checkliste für die Wohnungsabgabe hilfreich und verhindert Wichtiges zu vergessen. Zudem minimiert eine Checkliste zusätzlich Unstimmigkeiten und Streitigkeiten zwischen den einzelnen Parteien.
Das müssen Mieter wissen
- Ein Mieter ist nicht verpflichtet, bei der Wohnungsabgabe dabei zu sein. Dennoch raten wir stets, sich die Anwesenheit einzurichten. Dies beantwortet Mängel- oder Kostenfragen meist direkt beim Auszug und verhindert unangenehme Überraschungen.
- Ebenfalls hat ein Mieter beim Auszug alle Einbauten zu entfernen, welche er selbst vorgenommen hat. Zusätzlich eingebaute Küchenschränke oder ähnliches, müssen vor der Wohnungsübergabe wieder entfernt werden. Trifft der Vermieter eine schriftliche Einigung über solche Veränderungen und stimmt diesen Veränderungen zu, so können diese in der Wohnung bleiben. Auch der Hausrat ist aus der Wohnung bei einer gründlichen Reinigung zu entfernen.
Das müssen Vermieter wissen
- Vermieter sollten sich für die Wohnungsabnahme Zeit lassen. Denn gemäss Art. 267a OR muss der Vermieter die Mietsache bei der Übergabe prüfen und Mängel dem Mieter unverzüglich mitteilen. Wenn der Vermieter seine Forderungen nicht sofort geltend macht, verliert er seine Ansprüche.
- Zudem raten wir Vermietern, das Wohnungsübergabeprotokoll vom Mieter unterzeichnen zu lassen. Dadurch klärt sich der Mieter mit dem Festgehaltenen einverstanden. Ist dieser nicht einverstanden, so muss der Mieter das Protokoll nicht unterzeichnen. Auch ohne Unterschrift des Mieters gilt die Wohnung nach der Schlüsselübergabe als abgegeben.
- Übergibt der Mieter die Wohnung in keinem ordnungsgemässen Zustand, kann der Vermieter dem Mieter eine Nachfrist geben. Innerhalb dieser muss der Mieter alle Beanstandungen beseitigen. Ist die Wohnung nach der Frist noch immer nicht in Ordnung, so darf der Vermieter die Wohnung reinigen lassen und die Koten dafür dem Mieter in Rechnung stellen
Kostenlos zum runterladen
Checkliste Wohnungsübergabe
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Der Download zum Dokument steht ihnen gleich zur Verfügung. Kostenlos.
Wohnungsübergabe mit Online Software
Wie bereits erwähnt dient eine professionelle Online Software als ideale Checkliste für die Wohnungsübergabe. Der Markt bietet unterschiedliche Tools und Helfer, welche die Bewirtschaftung von Immobilien vereinfachen. Infolgedessen kann eine Online Software der perfekte Begleiter für eine professionelle Wohnungsübergabe darstellen. Im besten Fall leitet Sie die Software Schritt für Schritt durch die Übergabe und unterstützt Sie dabei, nichts bei der Wohnungsübergabe zu vergessen.