Wohnungsabnahme – Das müssen Vermieter beim Übergabeprotokoll beachten

Eine Wohnungsabnahme in der Schweiz wird vom Vermieter ordnungsgemäss protokolliert. Dabei nimmt der Eigentümer mögliche Schäden oder Mängel am Mietobjekt auf und hält diese in einem Protokoll fest. Worauf Vermieter dabei achten müssen, haben wir Ihnen zusammengefasst.

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Übergabeprotokoll

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Wenn die Wohnungsübergabe bevorsteht, so müssen alle wichtigen Abläufe festgehalten werden. Dazu gehört ebenfalls das Festhalten der Übergabe in einem Protokoll. Dadurch können Unstimmigkeiten und Streitpunkte bezügliche Kostenaufteilung bereits bei der Wohnungsabnahme aus der Welt geschafft und klar definiert werden.

Diese Punkte müssen Vermieter bei der Wohnungsabnahme festhalten:

  • Eine Beschreibung und das Festhalten sämtlicher Mängel
  • Deutliche Klärung, wer die Mängel behebt und die Kosten dafür trägt. Werden die Kosten dafür aufgeteilt, so müssen der Prozentsatz und die Summe ebenfalls exakt aufgeschrieben werden.
  • Wenn der Mangel nicht behoben wurde, müssen Sie den Minderwert, welcher der Mieter bezahlen muss festhalten
  • Definition, dass der Mieter die Schäden beheben und bis wann dies durchgeführt werden muss
  • Mögliche Vorbehalte beider Parteien

Die Unterschrift bei der Wohnungsabnahme

Alle bei der Abnahme beteiligten Personen, müssen das Übergabeprotokoll unterzeichnen. Dazu zählt der Vermieter, die Mieter und zu Rate gezogene Experten.

Wenn nicht alle das Protokoll unterzeichnen, so muss dies ebenfalls im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Weigert sich jemand, das Festgehaltene zu unterzeichnen oder verlässt jemand die Übergabe frühzeitig, wird auch dies darin festgehalten.

TIPP: Lassen Sie das Übergabeprotokoll den abwesenden Parteien eingeschrieben zukommen. Zudem ist es ratsam, einen Experten hinzuzuziehen, der nach dem Abgang des Mieters die Situation vor Ort bestätigt und dokumentiert.

Das Übergabeprotokoll als Schuldklärung

Wie bereits erwähnt, ist es wichtig, dass der Mieter das Übergabeprotokoll signiert. Dies dient dafür, dass dieser den Zustand der Wohnung bekräftigt. Ausserdem haftet ein Mieter nicht für die Schäden, wenn die ordnungsgemässe Prüfung nicht protokolliert wurde

Gemäss den Richtlinien des HEV für die Wohnungsübergabe, haftet ein Mieter für die Mängel, wenn Sie als Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme der Wohnung die Schäden schriftlich meldet. Wenn der Mieter 10 Tage nach Erhalt die Schäden nicht bestreitet, gelten diese als anerkannt und rechtskräftig.

ACHTUNG: Wurden im Mietvertrag andere Bedingungen festgehalten, so müssen Sie diese ebenfalls beachten.

Checkliste Übergabeprotokoll

  • Name und Adresse des Mieters und Vermieters, sowie die der Zeugen
  • Adresse der Wohnung
  • Datum der Übergabe, des Einzugs bzw. Auszugs und der letzten Renovierung, Zählerstände von Gas, Wasser und Strom
  • Falls vorhanden: Füllung des Heizöltanks
  • Schlüsselübergabe: Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel (z. B. Haustür- und Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel, etc.)
  • Alle Mängel und Schäden (Kratzer im Parkett, fehlende Sockelleisten usw.)
  • Die Räume sind in einwandfreiem Zustand und besenrein

Abnormale oder normale Abnutzung?

Nicht immer ist es einfach zu entscheiden, ob Schäden unter normale Abnutzung oder abnormale Abnutzung fallen. Da dies ein umfangreiches Thema ist, haben wir Ihnen die wichtigsten Details in einem exklusiven Beitrag zusammengefasst. Erfahren Sie mehr zur normalen Abnutzung.

Grundsätzlich gilt: Wenn Schäden an der Mietsache entstanden sind, welche unter übermässige Abnutzung fallen, muss der Mieter dafür haften.

Achten Sie deshalb bei der Abnahme der Wohnung ganz genau auf den Zustand der Wohnung. Nur durch eine gründliche Prüfung können Sie alle Mängel entdecken und sich vor Folgekosten schützen.

So effiziet ist usere Wohnungsübergabe
Bereit für das digitale Übergabeprotokoll?

FAQ Was muss ich bei der Wohnungsabnahme beachtet werden

Wie halten Vermieter Schäden im Übergabeprotokoll fest?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Schäden bei der Übergabe festzuhalten. Die einfachste und modernste Lösung ist, die Übergabe digital durchzuführen. Dadurch umgehen Vermieter tonnenweise Papiermaterial und sämtliche Informationen sind zentral an einem Ort abgelegt und abrufbar.

Was muss bei der Wohnungsübergabe einer Mietwohnung zusätzlich beachtet werden?

Vergleichen Sie den Wohnungszustand mit dem Übergabeprotokoll beim Einzug. Dadurch können Vermieter Schäden noch besser einstufen und Kostenfragen schneller klären.

Was ist, wenn der Mieter nicht für die Schäden aufkommen kann?

Übersteigt die Summe der Schäden die finanziellen Möglichkeiten des Mieters, so dürfen Vermieter die Kaution dafür verwenden. Wenn die Kosten noch höher ausfallen, muss der Vermieter eine Betreibung einreichen.

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