Haus und Scheidung – Tipps und Wissenswertes

Laut Bundesamt für Statistik haben sich im Jahr 2020 insgesamt 16 210 Paare scheiden lassen. Insbesondere wenn das ehemalige Paar gemeinsame Immobilien besitzt, tauchen zahlreiche Fragen auf und ebenfalls die Finanzierung des Hauses ist ein wichtiger Punkt im Scheidungsfall. Doch was genau passiert mit dem Haus bei einer Scheidung? Und worauf müssen Hauseigentümer achten? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Haus und Scheidung!

Haus und Scheidung- Was passiert nun mit dem Zuhause?

Leider enden Ehen oft mit Streitigkeiten und Scheidungen sind der Beginn von unangenehmen Entscheidungen und einem langen Scheidungsverfahren. Die Emotionen beeinflussen den Ablauf zusätzlich und machen die Trennung nicht einfacher. Doch wer erhält denn nun das Haus nach einer Scheidung? Und wem steht wie viel Geld an der Immobilie zu?

Scheidung und gemeinsame Immobilien

Es ist nicht immer einfach zu entscheiden, wer bei einer Scheidung aus der gemeinsamen Liegenschaft auszieht. Können sich Ehepartner nicht einigen, so muss das Gericht eine angemessene Entscheidung treffen. Dessen Urteil wird von unterschiedlichen Kriterien beeinflusst. So sind Kinder oder die Gesundheit der Eheleute beispielsweise entscheidende Eckpunkte für das Urteil. Dennoch gibt es normalerweise eine gewisse Frist bis die ausziehende Partei eine Ersatzwohnung gefunden hat und wird nicht sofort aus der Liegenschaft raugeworfen.

Wenn grundsätzlich kein Ehevertrag besteht, so fällt das gemeinsam angeschaffte Haus unter Errungenschaften. Folglich habe beide Eheleute jeweils zur Hälfte Anspruch auf die Immobilie. Möchte einer der Eheleute die Immobilie behalten, so muss dieser die andere Partei auszahlen. Dafür wird der Wert der Immobilie bei der Scheidung eingeschätzt und der Wert ermittelt.

Möchte keiner der Ehepartner die Immobilie behalten, so ist deren Verkauf eine angemessen Lösung. Der Erlös aus dem Verkauf wird danach auf beide Partner gleichmässig aufgeteilt. Allerdings dürfen bei dieser Aufteilung Kosten, wie die Vorfälligkeitsentschädigung und die Grundstückgewinnsteuer nicht vergessen werden.

Ablauf Scheidungsverfahren

Wenn sich beide Ehepartner scheiden lassen wollen, dann stellt das Paar einen Antrag für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren. Danach müssen die Eheleute eine Vereinbarung zu den verschiedenen Sachlagen treffen. Dazu gehört die Verfügung oder Aufteilung des gemeinsames Hauses, des Vermögens oder die Klärung über das Sorgerecht der Kinder.

Sobald die einzelnen Entscheidungen getroffen wurden, werden diese schriftlich verfasst und zusammen mit dem Scheidungsbegehren bei Gericht eingerecht. Ebenfalls müssen Unterlagen, wie Anteilsscheine der Finanzierung der Immobilie etc. eingereicht werden.

Gut zu wissen: Das Schreiben an das Gericht kann entweder über das vom Gericht gestellte Formular eingereicht werden oder die Eheleute verfassen ein Schreiben, welches beide unterschreiben müssen.

Scheidung und Haus

Wohneigentum in der Trennungsphase

Eine Trennung und die einhergehende Trennungsphase sind für alle Beteiligten nicht einfach. Umso wichtiger ist es, genau und sachlich zu kommunizieren. So gehört auch das gemeinsame Entscheiden dazu, wer das Haus in der Trennungsphase weiterhin bewohnen darf und wer die Kosten dafür trägt. In der Praxis wird dem Ehepartner die Familienimmobilie zugesprochen, welchen das Zuhause mehr dient. Wenn Kinder in der Ehe entstanden sind, dann bleibt meist der Ehepartner im Haus, welcher die Obhut über die Kinder hat. Ausserdem ist es üblich, dass der Wohnberechtigte dem Eigentümer einen monatlichen Mietzins zahlt bzw. das Wohnrecht auf die Unterhaltsbeiträge angerechnet wird.

Wichtig zu wissen: Wenn ein Ehepartner das Wohnrecht besitzt, dann kann die Immobilie nicht verkauft werden. Nur wenn beide Ehepartner einem frühzeitigen Verkauf in der Trennungsphase zustimmen, dann ist ein Verkauf möglich.

Ebenfalls müssen sich die in der Trennungsphase befindlichen Personen einigen, wer den Hauskredit weiterhin zahlt. Meist vereinbaren Paare, dass die Partei, welche das Wohnrecht erhält, den Hypothekarzins übernimmt. Wichtig zu wissen ist es, dass die Solidarhaftung davon allerdings ausgeschlossen bleibt.

Unser Tipp: Treffen Sie auf jeden Fall eine schriftliche Trennungsvereinbarung. In einigen Fällen bleiben beide Partner im Haus wohnen. Sollten Sie sich gegen den Willen Ihres Partners scheiden lassen, muss nachgewiesen werden, dass eine Trennungszeit von zwei Jahren besteht. Folglich sind schriftliche Vereinbarungen unabdingbar.

Kosten Hausverwaltung

Vermögensaufteilung nach der Scheidung – Welche Möglichkeiten gibt es?

In der Schweiz wird bei einer Scheidung das Vermögen nach folgenden Kriterien aufgeteilt:

  • Güterstand: Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung
  • Der Art des Eigentums an der Liegenschaft
  • Hypothek

Güterstand: Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung

In der Schweiz gelten drei verschiedenen Güterstände:

  1. Errungenschaftsbeteiligung
  2. Gütergemeinschaft
  3. Gütertrennung

Wurde kein Ehevertrag abgeschlossen so tritt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung in Kraft.

Errungenschaftsbeteiligung

Die Vermögenswerte teilen sich bei der Errungenschaftsbeteiligung in das Eigengut und Errungenschaften auf. Hat ein Ehepartner eine Immobilie in die Ehe eingebracht oder geerbt, geht diese unter das Eigengut. Unter die Errungenschaften gehört eine Immobilie, welche die Ehepartner während der Ehe gemeinsam gekauft haben. Errungenschaften werden bei einer Scheidung zur Hälfte aufgeteilt hingegen das Eigengut dem jeweiligen Ehepartner zusteht.

Gütergemeinschaft

Um eine Gütergemeinschaft zu erstellen, ist ein Ehevertrag Voraussetzung. So teilt die Gütergemeinschaft das Vermögen in das Eigengut der Ehefrau, das Eigengut des Ehemannes und in das Gesamtgut auf. Ausserdem ist es den Eheleuten möglich, nur gemeinsam über das Gesamtgut zu verfügen. Des Weiteren wird im Vertrag vereinbart, welchen Anspruch die jeweilige Partei auf Basis der finanziellen Beteiligung an der Liegenschaft zusteht. Hat das Ehepaar festgelegt, dass die Liegenschaft zum Gesamtgut gehört, so dürfen diese nur gemeinsam über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Liegenschaft bestimmen.

Gütertrennung

Haben sich die Ehepartner für eine Gütertrennung entschieden und dies in einem Ehevertrag festgehalten, so gehören die Vermögensgegenstände entweder der Ehefrau oder dem Ehemann. Folglich gibt es in der Gütertrennung kein gemeinsames Vermögen. Infolgedessen gehört die Immobilie nur einer Partei in einer Ehe.

Kurzzeitvermietung

Was passiert mit der Hypothek bei einer Scheidung?

Ebenfalls ist die Hypothek der Immobilie oftmals entscheidend, was mit der Immobilie geschieht. Wird zum Beispiel der Ehefrau im Scheidungsurteil das Haus zugesprochen, muss die Bank diese als alleiniger Hypothekaschuldnerin annehmen. Lehnt die Bank die Ehefrau als alleinige Schulderin ab, so ist der Verkauf der Immobilie oftmals die letzte Alternative. Eine andere Möglichkeit besteht in diesem Fall darin, den Ehemann für einen Teil der Hypothekarzinsen aufkommen zu lassen. Im Gegenzug erhält dieser ein Nutzniessungs- oder Wohnrecht.

Haben sich die Eheleute entschieden die Immobilie zu verkaufen, dürfen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung nicht vergessen. Aufgrund dieser einigen sich Eheleute oftmals darauf, dass eine Partei die Immobilie behält und die Hypothek übernimmt und den ehemaligen Partner dafür entschädigt.

Tipps zu Scheidung & Haus

  1. Überprüfen Sie, ob Ihnen ein befristetes Wohnrecht zusteht, wenn die Immobilie Ihrem Ehepartner alleine gehört.
  2. Klären Sie alle wichtigen Details in einer schriftlichen Trennungsvereinbarung. Dazu gehört die Regelung, wer in der Immobilien wohnen bleibt, wer welche Kosten übernimmt und welche Entschädigung der jeweiligen Partei zusteht.
  3. Erstellen Sie eine Berechnung bezüglich dem Immobilienverkauf. Lohnt sich dieser wirklich? Nutzen Sie dabei die Expertisé einer Fachperson im Immobilienbereich.
  4. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt beraten. Dieser weiss genau, worauf zu achten ist und wie Sie im Falle einer Scheidung mit Immobilien vorgehen.

Ausweisung mieter

Sollten Sie bei einer Scheidung das Haus behalten?

Ob Sie die Immobilie behalten oder doch besser verkaufen, ist sehr individuell. So spielen verschiedenen Faktoren eine Rolle, welche Entscheidung am geeigneten ist.

Grundsätzlich behalten geschiedenen Ehepaare das Objekt meistens, wenn Kinder noch zur Schule gehen oder darin wohnen. Das Wohl der Kinder liegt dabei im Fokus und ist entscheidend.

Ganz allgemein sollten Sie im Falle einer Scheidung alle getroffenen Entscheidung schriftlich festhalten. Dazu zählt ebenfalls, wenn Sie das Haus bis zu einem möglichen Hausverkauf behalten wollen. Des Weiteren raten wir Ihnen auch kleinere Vereinbarungen, wie die Verwaltung des Objektes oder über die Beteiligung an der Hypothek schriftlich festzuhalten. Auch wie hoch die Entschädigung der ausziehende Person ausfällt, sollte vereinbart werden.

Egal wofür Sie sich bei einer Scheidung entscheiden, das A und O sind schriftliche Vereinbarungen.

Streit um die Immobilie- Wer erhält im Streitfall die Liegenschaft?

Generell gestaltet sich die Aufteilung in einem Streitfall als sehr schwierig. Je grösser das Vermögen und die Vermögensgegenstände sind, umso beschwerlicher verläuft meist die Scheidung. Können Eheleute keine Einigung finden, so entscheidet das Eheschutzgericht über das Eigenheim und die Trennung der Scheidenden. Sind beide Parteien Miteigentümer, erhält meist derjenige die Liegenschaft, bei der die Kindern wohnen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich diese Partei die Finanzierung der Liegenschaft leisten kann. Wird dieses Urteil durch das Gericht verfügt, muss die andere Partei aus dem Haus ausziehen.

Unser Tipp: Für eine gerechte Aufteilung der Vermögensgegenstände ist eine Wertermittlung der Immobilien unabdingbar.

Hausverkauf nach der Scheidung

Kann sich keiner der Eheleute die Immobilie leisten oder möchte diese keiner von beiden behalten, so ist der Immobilienverkauf eine Möglichkeit. Durch den Verkauf wird die Aufteilung des Vermögens wesentlich einfacher. Bei einer Gütergemeinschaft bestimmt der Gesellschaftervertrag darüber, wer welche Anteile erhält. In einer Errungenschaftsbeteiligung erhalten die Eheleute jeweils die Hälfte der Immobilienerlöses.

Auch hier gilt, sind sich beide Parteien einig, so ist der Ablauf einfach. Ist dies allerdings nicht der Fall, kann sich der Verkauf der Immobilie hinauszögern. Mit Hilfe einer Scheidungsklage kann der Verkauf einer Immobilie gerichtlich erzwungen werden und die Eigentümerschaft aufzulösen. Allerdings besteht bei der daraus resultierenden Zwangsversteigerung das Risiko, die Immobilie unter dem Wert zu verkaufen.

Alternativen zum Immobilienverkauf bei Scheidung

Übertragung auf einen Ehepartner

Kann einer der Ehepartner die Hypothekarschulden alleine tragen, ist es möglich die Immobilie auf einen Ehepartner zu übertragen.

Gemeinsames Hausrecht

Es ist ebenfalls möglich, dass die geschiedenen Eheleute sich auf ein gemeinsames Hausrecht bzw. Besitztum einigen. In diesem Falle sind weiterhin beide Partner verpflichtet, den Zahlungen an die Bank nachzukommen.

Haus versteigern

Auch das Versteigern der Immobilie ist ein möglicher Ansatz. Hierbei müssen Sie beachten, dass sich der Verkaufspreis für das Objekt sehr schwer schätzen lässt.

Mietkaution die häufigsten Fragen

Scheidung und Gemeinsamer Kredit

In den meisten Fällen wurde die Hypothek für die Immobilie beim Zeitpunkt der Scheidung noch nicht abbezahlt. Sind beide Ehepartner als Miteigentümer oder als Gesamteigentümer im Grundbuch eingetragen, so haften beide solidarisch für die Schulden. Unabhängig davon, wer weiterhin in der Immobilie wohnt, müssen folglich beide für die Hypothekarschulden aufkommen.

Haus vor der Scheidung überschreiben

Um Uneinigkeiten und langjährige Streitereien zu vermeiden, können Ehegatten bereits vor der Scheidung eine Vereinbarung treffen, wer die Immobilie im Scheidungsfall übernimmt. Dies sorgt für klare Verhältnisse und beschleunigt das Scheidungsverfahren. In solch einem Fall überschreibt der ausziehende Partner seinen Eigentumsanteil an den anderen und erhält dafür eine gerechte Auszahlung.

Eigengut in die gemeinsame Immobilie investiert

Erbe in Haus investiert

Verfügt der eine Ehepartner über eine Erbschaft, welche er in das gemeinsame Haus investiert hat, wird dieser Betrag als Eigengut berücksichtigt. Dies ist massgebend für die Aufteilung des Vermögens und folglich zu berücksichtigen.

Haus in Ehe eingebracht

Haben Sie die Immobilie bereits vor der Eheschliessung gekauft und das Haus in die Ehe eingebracht, so fällt das Objekt unter Eigengut. Folglich bleibt die Immobilie nach einer Scheidung im Besitz des Ehepartners, welcher die Immobilie bereits vor der Hochzeit besass. Allerdings kann der Partner unter bestimmten Voraussetzungen ein befristetes Wohnrecht geltend machen.

Scheidung – Was wird ins Grundbuch eingetragen?

Bei der Vermögensaufteilung aufgrund einer Scheidung spielt es eine Rolle, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und um welche Eigentumsform es sich handelt. Bei Unklarheiten ist es sinnvoll, einen aktuellen Grundbuchauszug anzufordern. Übernimmt einer der Ehepartner das Haus mit der darauf lastenden Hypothek, muss der andere als Eigentümer gelöscht werden.

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