Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, beeinflussen Steuern und Gebühren den Erlös. Deshalb ist es als Verkäufer besonders wichtig zu wissen, welche Steuern beim Verkaufen auf Sie zukommen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Gebühren das in der Schweiz beim Hausverkauf sind.
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Welche Steuern fallen beim Verkauf von Immobilien an?
Grundsätzlich berechnen die Steuerämter beim Verkauf von Immobilien folgende Steuern:
- Grundstückgewinnsteuer
- Handänderungssteuer
- Erbschaftssteuer
Wichtig zu wissen: Wann Sie Steuern zahlen und wie hoch deren Summe ist, ist nach Reglement der kantonalen Steuergesetze definiert.
Grundstückgewinnsteuer was ist das?
Sobald Sie beim Verkauf einer Immobilie als Verkäufer Gewinn machen, ist die Grundtückgewinnsteuer fällig. Diese ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich Anlagewert. Des Weiteren entspricht der Anlagewert dem Betrag, den Sie für die Immobilie ursprünglich gezahlt haben. Dazu kommen weitere Abzüge, welche im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen. (Anwaltskosten, Grundbuchgebühr etc.)
Eine lange Besitzdauer ermöglich Ihnen eine Steuerermässigung bei der Grundstückgewinnsteuer. Ausserdem entsteht die Steuerschuld, sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Die Grundstückgewinnsteuer wird immer vom Verkäufer getragen. Bei Eheleuten wird die Steuerbelastung auf die Person übertragen, welche die Steuer finanziell tragen kann. Kann ein Verkäufer die Steuer nicht bezahlen, hat die Steuerbehörde die Möglichkeit, ihr Pfandrecht am Grundstück einzulösen.
Unser Tipp: Wenn Sie die Immobilie erwerben, verlangen Sie vom Verkäufer, dass dieser einen Teil der Kaufsumme auf ein Sperrkonto überweist. Damit stellen Sie sicher, dass genügend finanzielle Mittel für die Zahlung der Grundstückgewinnsteuer vorhanden ist und das Steueramt kein Pfandrecht Gebrauch machen kann.
Was ist die Handänderungssteuer?
Sobald der Eigentümer einer Immobilie wechselt, fällt die Handänderungssteuer an. Die Vorschriften dafür sind erneut kantonal geregelt und sehr unterschiedlich. So erhebt der Kanton Zürich zum Beispiel keine Handänderungssteuer beim Haus Verkauf, sondern nur Handänderungsgebühren.
Die Höhe der Handänderungssteuer ist nicht vom Gewinn des Verkaufes abhängig. Die Bemessungsgrundlage hierbei ist der Kaufpreis, der amtliche Wert oder der Verkehrswert der Liegenschaft.
Erbschaftssteuer – Wann fällt diese an?
Neben den Unterhaltskosten fallen beim Erben einer Immobilie die Erbschaftssteuer an. Diese Steuer erheben in der Schweiz die Kantone, welche auch deren Steuerart und Steuersatz definieren.
Abhängig vom Kanton zahlen Erben die Steuer entweder als
- Nachlasssteuer: Hier erfolgt die Besteuerung auf den Erbteil eines jeden Erben und wird nach Verwandtschaftsgrad abgestuft. Je näher Sie dem Verstorbenen sind, umso niedriger fallen die Kosten aus.
- Erbanfallsteuer: Die Besteuerung erfolgt auf die gesamte Erbschaft.
Kosten beim Hausverkauf
Neben den Steuern entstehen meist noch weitere Kosten beim Hausverkauf. Dazu gehören zum Beispiel folgende Ausgaben:
- Die Maklerprovision
- Honorar für den Notar
- Gebühren für die Grundbuch Eintragung
Fazit Immobilien verkaufen – Steuern und Gebühren
Beim Immobilienverkauf fallen so einige Steuern an. Umso wichtiger ist es, sich als Verkäufer bereits vorab sämtliche Informationen dazu einzuholen. Die Höhe der Steuern ist kantonal so unterschiedlich, sodass sich die Beträge deutlich unterscheiden.
Gerade deshalb raten wir Ihnen, Kontakt mit einem Experten aufzunehmen, sodass Sie die besten Konditionen für Ihren individuellen Immobilienverkauf herausfinden können.
Mit Leidenschaft für unsere Leser und Eigentümer.