Mietkaution Immobilie – Die häufigsten Fragen

In der Schweiz ist es üblich vor dem Einzug in eine neue Wohnung eine Mietkaution zu zahlen. Doch was ist das genau und worauf muss man dabei achten? Wir haben die häufigsten Fragen zusammengefasst und die Antworten für Vermieter und Mieter beantwortet.

Definition Mietkaution

Die Mietkaution auch bekannt unter dem Begriff Mietzinsdepot ist ein Zahlung, welche der Mieter zu Beginn des Mietverhältnis leistet. Diese dient als Sicherheit für den Vermieter, wenn der Mieter Schäden am Mietobjekt macht, ohne diese zu bezahlen oder ein Mietzinsverzug vorliegt. Wenn der Vermieter auf solchen Kosten sitzenbleibt, kann er auf die hinterlegte Mietkaution zurückgreifen. Die gesetzliche Grundlage befindet sich in der Schweiz im Art.257e OR. Dort können Mieter und Vermieter alle wichtigen Informationen nachlesen.

Muss jeder Mieter eine Mietkaution hinterlegen?

Kurz gesagt: Nein. Die Hinterlegung eines Mietzinsdepot ist nicht gesetzlich obligatorisch. Dies muss vertraglich festgehalten und vereinbart werden. Wurde eine solche Vereinbarung getroffen, wird bei der Bank ein Sperrkonto eingerichtet, auf dem die Kaution sicher hinterlegt wird.

Dürfen Vermieter ein Mietzinsdepot nach Mietbeginn verlangen?

Ja. Selbst wenn der Vermieter vor Vertragsunterzeichnung kein Depot verlangt hat, darf dieser zu einem späteren Zeitpunkt eine Mietkaution verlangen. Um dies umzusetzen, muss der Vermieter ein amtlich genehmigtes Formulare nutzen, die Kündigungsfristen und -termine einhalten und dem Mieter mitteilen.

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

Es gibt einen Unterschied zwischen Mietwohnungen und Geschäftsräumen. Bei Mietwohnungen dürfen Vermieter eine Kaution von maximal drei Monatsmieten verlangen. Hingegen es bei Geschäftsräume keine Obergrenze gibt. Üblich ist es etwa sechs Monatsmieten zu fordern.

Wie muss das Mietzinsdepot angelegt werden?

Es gibt klare Regelungen, wie die Mietkaution hinterlegt wird. Die Mietkaution muss auf einem verzinsten Sparkonto bei einer Bank in der Schweiz hinterlegt werden. Zudem muss das Konto auf den Namen des Mieters laufen und jegliche Zinserträge gehören dem Mieter.

Bezahlt der Mieter oder der Vermieter die Kontogebühren?

Sofern das Konto weniger als 50 Franken jährlich kostet, zahlt der Mieter die Kontoführungsgebühren. Alles was darüber liegt, betrachtet das Bundesgericht als unzulässig und müsste von Vermieter getragen werden.

Wer hat den Zinsanspruch auf die Mietkaution?

Im Vertrag stehen die Bedingungen bezüglich dem Zinsanspruch. Wurde nichts vereinbart so hat der Mieter Anspruch auf die Zinsen. Weil die Zinsen nicht zur Mietkaution gehören, darf der Mieter nach der Objektrückgabe bzw. bei der Auflösung des Mietzinsdepots über die Zinsen verfügen.

Kann ein Mieter die Zahlung der Mietkaution einfach verweigern?

Wurde eine Mietkautionszahlung schriftlich vereinbart, dürfen Vermieter beim Ausbleiben der Zahlung, die Mietkaution mittels Betreibung und Gericht einfordern. Ausserdem dürfen Vermieter den Mietvertrag bei einer ausstehenden Mietkautionszahlung ordnungsgemäss kündigen.

Darf der Mieter vor seinem Auszug die Mietzinszahlungen einstellen, wenn diese durch die Kaution gedeckt sind?

Nein. Während des Mietverhältnisses darf weder der Mieter noch der Vermieter auf die Kaution zugreifen. Deshalb kann der Mietzins nicht mit dem Mietzinsdepot verrechnet werden.

Wann muss das Mietzinsdepot an den Mieter zurückgegeben werden?

Sind am Mietobjekt keine Schäden entstanden für welche der Mieter einstehen muss, so muss die Mietkaution umgehend an den Mieter zurückgezahlt werden. Jedoch gewährt das Mietrecht Vermietern eine zwölfmonatige Frist für die Erstellung der Abrechnung und Freigabe der Kaution.

Was kann ein Mieter unternehmen, wenn er die Mietkaution nach dem Auszug nicht zurück bekommt?

Muss ein Mieter Schäden am Mietobjekt begleichen, ist es üblich dem Vermieter eine Frist von drei Monaten für die Abklärung, Weiterleitung an den Handwerker und die Abklärung zu machen. Spätestens 12 Monate nach dem Auszug kann ein Mieter zur Bank gehen und sich das Mietzinsdepot auszahlen lassen. Die Bank ist verpflichtet das Geld auch gegen den Willen des Vermieters auszuzahlen. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass der Vermieter keine rechtliche Klage oder eine Betreibung gegen den Mieter eingeleitet hat.

Sie sind auf der Suche nach einer einfachen und digitalen Immobilien Software?

Testen Sie die AIMMO 14 Tage kostenlos!

privater Vermieter
Ihre AIMMO Redaktion

Mit Leidenschaft für unsere Leser und Eigentümer.

Ihre AIMMO Redaktion

Mit Leidenschaft für unsere Leser

und Eigentümer

Sie fanden das interessant?
Dann teilen Sie es gerne weiter.

Verwandte Themen

Wohnungsübergabe Protokoll

Wohnungsübergabe Protokoll digital, online und kostenlos!

Bei einer Wohnungsübergabe ist das Protokoll das A und O. Darin werden wichtige Details und Mängel während der Übergabe festgehalten und aufgelistet. Weshalb die online Erstellung noch einfacher ist und wie Sie diese ohne Zeitverlust durchführen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

weiterlesen
Kündigung wegen Eigenbedarf

Kündigung Eigenbedarf – Das müssen Sie wissen

Möchten Vermieter*innen selbst in ein Objekt des Vermieters einziehen, müssen aktuelle Mieter*innen folglich das Mietobjekt verlassen und ausziehen. Worauf Sie dabei achten müssen und ob Eigenbedarf als Kündigungsgrund gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

weiterlesen

Wussten Sie das AIMMO eine Online-Software ist, die Ihnen beim Vermieten & Verwalten hilft?

Oder gleich noch heute mit einem kostenlosen Testkonto starten und alle Funktionen 14 Tage lang nutzen, bevor Sie sich entscheiden.

Woman
paperplane
Newsletter

Jetzt Tipps direkt ins Postfach bestellen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an AIMMO!

€-Preise sind bald verfügbar.
Sie können bis dahin ein Profil erstellen und AIMMO ganz unverbindlich testen. 

(14 Tage kostenlos | Keine Zahlungsinformationen erforderlich | Keine automatischen Abos)