Erbschaftssteuer Immobilien – So sparen Sie Steuern

Wenn Sie eine Immobilie erben, dann möchte das kantonale Steueramt wissen, wie hoch der Vermögenswert der Immobilie ist. Dabei fällt im Normalfall eine Erbschaftssteuer für Immobilien an. Wie Sie die Erbschaftsteuer sparen, was diese genau ist und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Definition Erbschaftssteuer Immobilien

Die Erbschaftsteuer besteuert den Übergang von Vermögenswerten einer verstorbenen natürlichen Person an den Erben; die normalerweise mit ihr gleichlaufende Schenkungsteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. – Wikipedia

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Wann fällt die Erbschaftssteuer an?

Die Frage nach den Steuern ist bei einem Erbe von grosser Wichtigkeit. Insbesondere beim Erbe von Immobilien stellen sich die Hinterbliebenen oft die Frage nach der Höhe der Steuer. Denn neben den Unterhaltskosten für eine Immobilie kommt bei einer Immobilienerbschaft gegebenenfalls die Erbschaftssteuer auf Sie zu. In der Schweiz erhebt die Erbschaftssteuer jeweils der Kanton. Des Weiteren entscheiden die jeweiligen Kantone über die Steuerart und den Steuersatz. Bekanntlich sind die Unterschiede von Region zu Region sehr gross und die Kosten folglich sehr kantonal abhängig.

Das kantonale Reglement bestimmt, wie Sie die Erbschaftssteuer zahlen:

  • Erbanfallsteuer: die Besteuerung ist nach dem Verwandtschaftsgrad geregelt und abgestuft. Folglich erfolgt diese auf den Erbteil eines jeden Erben bzw. Vermächtnisnehmers einzeln.
  • Nachlasssteuer: die Besteuerung erfolgt auf die gesamte Erbschaft bzw. als Summe aus Erbanfall- und Nachlasssteuer.

Berechnung der Erbschaftssteuer in Ihrer Region

Wie bereits erwähnt, unterliegt die Steuerhoheit der Erbschaftssteuer in der Schweiz den jeweiligen Kantonen. Wir haben die einzelnen Erbschaftssteuersätze in dieser Tabelle zusammengefasst.

Erbschaftssteuersätze nach Kanton​

Kanton
Ehegatten
Nachkommen
Eltern
Geschwister
Partner
Andere
AG
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
6 - 23 %
4 - 9 %
12 - 32 %
AR
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
22 %
12 %
bis 32 %
AI
steuerfrei
1 %
4 %
6 %
20 %
bis 20 %
BL
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
15 %
15 %
30 %
BS
steuerfrei
steuerfrei
5 - 11 %
7,5–16,5 %
7,5–16,5 %
22,5 - 49,5 %
BE
steuerfrei
steuerfrei
6 - 15 %
6 - 15 %
6 - 15 %
bis 40 %
FR
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
5,25 %
8,25 %
bis 22 %
GE
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
6 - 11 %
20 - 26 %
bis 26 %
GL
steuerfrei
steuerfrei
2,88 - 7,19 %
4,6 - 11,5 %
4,6 - 11,5 %
bis 28,75 %
GR
steuerfrei
steuerfrei
10 %
10 %
steuerfrei
10 %
JU
steuerfrei
steuerfrei
7 %
14 %
14 %
bis 35 %
LU
steuerfrei
0 - 2 %
6 - 12 %
6 - 12 %
6 - 12 %
bis 40 %
NE
steuerfrei
3 %
3 %
15 %
20 %
bis 45 %
NW
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
5 %
steuerfrei
bis 15 %
OW
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
SG
steuerfrei
steuerfrei
10 %
20 %
30 %
bis 30 %
SH
steuerfrei
steuerfrei
2 - 8 %
4 - 16 %
10 - 40 %
bis 40 %
SO
steuerfrei
steuerfrei 8 - 12 ‰ Taxe
steuerfrei 8 - 12 ‰ Taxe
4 - 10 % 8 - 12 ‰ Taxe
12 - 30 % 8 - 12 ‰ Taxe
12 - 30 % 8 - 12 ‰ Taxe
SZ
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
TG
steuerfrei
steuerfrei
2 - 7 %
4,1 - 14 %
8,2 - 28 %
bis 28 %
TI
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
5,95 - 15,5 %
17,85 - 41 %
bis 41 %
UR
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
8 %
steuerfrei
bis 24 %
VD
steuerfrei
0,01 - 3,5 %
2,64 - 7,5 %
5,28 - 12,5 %
15,84 - 25 %
bis 25 %
VS
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
10 %
25 %
bis 25 %
ZG
steuerfrei
steuerfrei
steuerfrei
4 - 8 %
steuerfrei
20 %
ZH
steuerfrei
steuerfrei
2 - 6 %
6 - 18 %
12 - 36 %
bis 36 %

Erbschafts- und Schenkungssteuern – Wann unterliegt eine Schenkung der Erbschaftssteuer?

Ein Hauseigentümer kann durch ein Schenkungsversprechen festlegen, wer die Immobilie nach dem Tod erhält. Sobald der Todesfall eintritt, geht die Immobilie in den Besitz des Beschenkten über. In allen Kantonen erheben die Steuerämter bei solchen Schenkungen die Erbschaftssteuer. Im Kanton Luzern besteht hier jedoch eine Besonderheit: Wurde das Haus innerhalb fünf Jahren vor dem Tod des Erblassers verschenkt, so unterliegt diese Schenkung der Erbschaftssteuer. Andernfalls ist die Schenkung steuerfrei.

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer?

Sobald es um die Erbschaftssteuer geht, werden bei der Berechnung sogenannte Freibeträge gewährt. Diese richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und sind ebenfalls kantonal abhängig und somit variabel. In gewissen Kantonen werden ausserdem Freigrenzen gewährt, bis zu denen die Erbschaft nicht besteuert wird.

Aktuell gültige Erbschaftssteuer Freibeträge in der Schweiz:

Kanton
Ehegatten
Nachkommen
Eltern
Geschwister
Partner
Andere
AG
-
-
-
-
-
-
AR
-
-
-
5 000
10 000
5 000
AI
-
300 000
20 000
5 000
5 000
5 000
BL
-
-
-
30 000
30 000
10 000
BS
-
-
2 000
2 000
2 000
2 000
BE
-
-
12 000
12 000
12 000
12 000
FR
-
-
-
5 000
5 000
5 000
GE
-
-
-
-
-
-
GL
-
-
50 000
10 000
10 000
10 000
GR
-
-
100 000
7 000
-
7 000
JU
-
-
-
-
-
-
LU
-
-
-
-
2 000
-
NE
-
50 000
50 000
-
-
-
NW
-
-
-
20 000
-
20 000
OW
-
-
-
-
-
-
SG
-
-
25 000
10 000
10 000
10 000
SH
-
-
30 000
10 000
10 000
10 000
SO
-
-
-
-
-
-
SZ
-
-
-
-
-
-
TG
-
-
20 000
-
-
-
TI
-
-
-
-
-
-
UR
-
-
-
15 000
-
15 000
VD
-
-
-
-
-
-
VS
-
-
-
-
-
-
ZG
-
-
-
-
-
-
ZH
-
-
200 000
15 000
50 000
-

So berechnet sich die Erbschaftssteuer

In der Schweiz ist bei der Steuerberechnung der Verkehrswert des Vermögensstandes ausschlaggebend. So entspricht bei einem Haus der Verkehrswert dem Verkaufspreises, welcher das Immobilien Objekt bei der Vermarktung potenziell erzielen könnte. Ebenfalls kann bei der Steuerberechnung auch der Ertragswert des Grundstückes oder eine Kombination beider Werte für die Berechnung einbezogen werden. In der Regel kommt bei einer landwirtschaftlichen Liegenschaft der Ertragswert zur Anwendung.

In den meisten Regionen bzw. Kantonen in der Schweiz steigt der Steuersatz mit der Vermögenssumme. Ausserdem spielt der Verwandtschaftsgrad ebenfalls eine wesentliche Rolle bei der Höhe der Besteuerung.

Keine Erbschaftssteuer – Wann fällt die Erbschaftssteuer bei Immobilien weg?

Grundsätzlich sind Ehegatten bzw. eingetragenen Partner von der Erbschaftssteuer bei Immobilien freigestellt. Von dieser Regel ausgenommen ist der Kanton Solothurn.

Ebenfalls von der Erbschaftssteuer ausgenommen sind in den meisten Kantonen die Kinder und Enkel des Verstorbenen.

Erbschaftssteuer reduzieren

Wenn es sich bei den Erben einer Immobilie, nicht um Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder oder Enkel handelt, dann empfiehlt es sich, die Steuerlast durch eine umsichtige Nachlassplanung zu reduzieren. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Ansätze:

  • Sie können Immobilie mit einer Hypothek belasten, wenn die Steuersätze im Wohnsitzkanton niedriger sind als im Liegenschaftskanton.
  • Im Kanton Obwalden und Schwyz sind Erbschaften und Schenkungen gänzlich steuerfrei.
  • Ausserdem wird im Kanton Bern bei der Besteuerung der amtliche Wert der Liegenschaft als Grundlage genommen, welcher niedriger ist als der Verkehrswert.

Haftung Erbschaftssteuer Schweiz

Die Erbschaftssteuer bei Immobilien muss der Erbe bezahlen. Sobald ein verstorbener Verwandter Sie als Erben eingesetzt hat, erben Sie die Liegenschaft aufgrund der gesetzlichen Erbfolgen und sind somit steuerpflichtig.

Haben mehrere Erben die Immobilie geerbt, so haften Sie in fast allen Kantonen solidarisch für die Erbschaftssteuer bis zur Höhe Ihres Erbanteils. In manchen Kantonen beläuft sich die Haftung auf das gesamte Vermögen der Erben. Ausgenommen davon ist der Kanton Graubünden. Dort sind die Erben als Gesamtschuldner steuerpflichtig und der Betrag wird vom Nachlassvermögen abgezogen.

FAQ Erbschaftssteuer

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in der Schweiz?

In der Schweiz erhebt der Bund keine Erbschaftssteuer. Allerdings erheben die Kantone die Erbschaftssteuer und bestimmten die Steuersätze und die Steuerart.

Wie ist eine Schenkung bzw. die Schenkungssteuer in der Schweiz geregelt?

Steuerrechtlich ist die Schenkung in der Schweiz gleich wie die Erbschaft geregelt. Diese Vereinheitlichung soll verhindern, dass Geld bereits zu Lebzeiten verschenkt wird, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Eine einheitliche Regelung gibt es hier jedoch nicht. Vielmehr ist es Aufgabe der einzelnen Kantone, die Höhe der Schenkungs- und Erbschaftssteuer festzulegen. Es lässt sich demnach nicht pauschal beantworten, wie viel Geld Sie als Zuwendung steuerfrei verschenken können. Neben den kantonalen Unterschieden spielt es zudem eine Rolle, um welche Kategorie von Erben es sich handelt.

Wo wird die Schenkungssteuer erhoben?

Die Steuer wird vom Wohnkanton erhoben, in dem der Schenkende beziehungsweise der Erblasser im Zeitpunkt der Erbschaft oder Schenkung lebt. Immobilien werden immer an ihrem Standort besteuert. 
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