Wohnungsübergabe: Die wichtigsten Tipps für Vermieter

Ihre Mieter möchten ausziehen und haben folglich den Vertrag des Mietobjektes gekündigt? Was bei der Wohnungsübergabe in der Schweiz für Sie als Vermieter bedeutungsvoll ist und wie Sie sich perfekt darauf vorbereiten, erfahren Sie in diesem informativen Beitrag.

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Wichtige Punkte bei der Wohnungsübergabe in der Schweiz

Sowohl beim Auszug als auch beim Einzug sollten Sie die folgenden Punkte bei einer Wohnungsübergabe unbedingt beachten. Deshalb haben wir für Sie diese Checkliste zusammengestellt:

Diese Punkte müssen Sie bei der Wohnungsübergabe beachten – Checkliste

  • Termin zur Wohnungsübergabe mit Mieter abstimmen
  • Kündigungsbestätigung zustellen und Liste beilegen, in der alle erforderlichen Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten durch den Mieter aufgeführt sind
  • Wohnungsübergabe bei Tageslicht durchführen
  • Übergabeprotokoll zur Abnahme mitbringen
  • Übergabeprotokoll für Wohnung anfertigen und Mängel auflisten
  • Protokoll vom Mieter unterzeichnen lassen
  • Die Wohnung muss sauber verlassen werden
  • Normale Abnutzungserscheinungen dürfen vorhanden sein
  • Zustand der Wohnung mit Fotos dokumentieren
  • Zählerstände für Strom, Wasser, Heizung und Gas notieren

 

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Wichtige Fragen über die Wohnungsübergabe

Bei einer Wohnungsübergabe können sich einige Fragen ergeben. Um mögliche Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen und Ihnen den Alltag als Vermieter zu vereinfachen, haben wir Ihnen die wichtigsten zusammengefasst und diese fachkundig beantwortet.

Wann findet die Wohnungsübergabe statt?

Wenn das Mietverhältnis endet, müssen Mieter das Mietobjekt spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist an den Vermieter übergeben. Dazu empfehlen wir Ihnen, einen festen Termin mit den Mietern möglichst früh zu vereinbaren. Nachdem die endgültige Übergabe mit der Rückgabe der Schlüssel beendet wurde, hat der Mieter kein Zutrittsrecht mehr zur Immobilie. In manchen Mietverträgen ist die Wohnungsübergabe noch detaillierter bestimmt. So können klare Uhrzeiten die Abgabe noch genauer definieren.

Zudem ist in manchen Kantonen die Wohnungsrückgabe am nächsten Tag nach Ende der Kündigungsfrist möglich. Dazu gehören die Kantone Glarus, Graubünden, Schwyz, Schaffhausen, Zug und Zürich.

In welchem Zustand muss der Mieter die Wohnung übergeben?

Grundsätzlich müssen Mieter das Objekt nach Auflösung des Mietverhältnisses in einem gründlich gereinigten Zustand übergeben. Dazu gehört beispielsweise die Reinigung der Abflüsse oder auch die Instandsetzung von Löchern in den Wänden. Leider herrscht dabei nicht immer Einigkeit und es lohnt sich deshalb, diese Details genausten im Mietvertrag zu definieren. Um die Abgabe dem Mieter zusätzlich zu vereinfachen, lassen Sie diesem eine Checkliste vor der Übergabe zukommen. So weiss der Mieter genau, welche Vorbereitungen er für die Wohnungsübergabe treffen muss.

Streichen muss der Mieter die Wohnung nur, wenn er die Wände farbig gemalt hat, oder Spuren von Kritzeleien der Kinder etc. vorhanden sind. In diesem Fall dürfen Sie als Vermieter verlangen, dass die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.

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Müssen Vermieter und Mieter persönlich für die Wohnungsübergabe anwesend sein?

Der Mieter ist bei der Übergabe nicht verpflichtet anwesend zu sein. Trotzdem empfehlen wir, dass beide Parteien vor Ort anwesend sind. So stellt der Vermieter sicher, dass er mögliche Schäden und Mängel gegenüber dem Mieter geltend machen kann. Zudem schützt sich der Mieter durch sein Erscheinen für Mängel aufkommen zu müssen, welche er nicht verursacht hat.

Was machen Sie, wenn es Uneinigkeiten bei der Wohnungsübergabe gibt?

Leider kommt es bei der Wohnungsübergabe oftmals zum Streit oder zu Unstimmigkeiten. Besonders wenn sich beide Parteien in Bezug auf Mängel nicht einigen können. Dabei kann eine aktuelle Mängelliste oftmals Abhilfe schaffen und einige Punkte klarstellen.

Ergeben sich dennoch Streitpunkte, muss der Mieter diese kennzeichnen. Nach der Wohnungsübergabe sollten Sie als Vermieter die Schäden erneut auflisten und dem Mieter innerhalb drei Werktagen per Einschreiben zukommen lassen.

Ist gar keine Einigung in Sicht, steht Ihnen die Schlichtungsbehörde in der Region zur Seite. Diese entscheidet dann, wer im Recht ist. Muss der Mieter für die Schäden aufkommen, darf der Vermieter die Mietkaution behalten.

Fazit

Bei der Wohnungsübergabe müssen Sie die oben erwähnten Punkte genau beachten. Nur so gelingt Ihnen eine rechtssichere Übergabe, bei der Vermieter und Mieter fair und freundlich das Mietverhältnis auflösen.

 

Mit der smarten Wohnungsübergabe von AIMMO wissen Sie nicht nur in welchen Zustand Ihre Liegenschaft ist sondern können auch schnell und einfach auf relevante Daten für eine schnelle Klärung zugreifen. Darüberhinaus haben Sie die Möglichkeit Mängel sauber mit Foto und Video zu dokumentieren.

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