Das sollten Sie bei einer Mängelliste nicht vergessen!

Jeder kennt die Situation, wenn man ein Objekt anmietet oder auch vermietet, dass man gemeinsam durch die Wohnung geht und akribisch auf einem Klemmbrett alle Mängel in der Wohnung aufnimmt. Hier ein Kratzer im Türrahmen, dort ein Bruch im Waschbecken. Alles muss beim Einzug und Auszug aufgenommen und dokumentiert werden.

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Im Anschluss stellt sich dann oft die Frage, wer ist für die Behebung des Schadens verantwortlich. Ist es der Vermieter oder doch der Mieter? Welche Rechte gibt es?

Klärung der Mängel bei Wohnungsübergabe

Bei der Immobilienübergabe ist das ‚Wer ist für Was verantwortlich‘ meist schnell geklärt. Der Kratzer an der Tür übernimmt der Mieter und der Vermieter wird sich um einen Handwerker bemühen, der das Waschbecken austauscht. All die Vereinbarungen werden natürlich, wie auch die dokumentierten Schäden, auf dem Klemmbrett notiert. Später soll dies evtl. noch in einer Datei erfasst werden und der Mieter erhält eine Kopie. Vor dem Einzug soll damit alles noch geklärt werden. Was passiert aber danach? Wie werden Mängel in der Wohnung, in den angemieteten Räumen später gehandhabt?

Auftretende Mängel während der Anmietung

Da zum Zeitpunkt der Anmietung der neuen Wohnung höchstwahrscheinlich eine ausführliche Mängelliste und Wohnungsübergabeprotokoll geführt und alle dokumentierten Schäden aufgenommen sowie behoben wurden, stellt sich bei auftretenden Mängeln während der Ver- und Anmietung die Frage: Wer übernimmt nun diesen Schaden der Wohnung beim Einzug der neuen Mieter?

Hier fallen kleine Reparaturen, die ohne einen Fachmann durchgeführt werden können, in die Kategorie ‚kleiner Unterhalt‘. Diese Reparaturen müssen vom Mieter in der Wohnung übernommen werden.

Einige Beispiele kleine Mängel für eine Wohnung dazu:

  • Lose Schrauben
  • Dichtungen der Wasserhähne
  • Auswechseln der Sicherungen
  • Scharniere ölen
  • Verkalkte Wasserhähne
  • Defekte Glühlampen
  • Kaputte Klobrille
  • Filter der Abzugshaube austauschen
  • Moos auf dem Balkon beseitigen
  • Kühlschrank Griff festschrauben
  • usw.

Als Geld-Richtwert kann man beim Erwerb von Kleinteilen, darunter fallen unter anderem Dichtungen, Sicherungen, Filter, usw. max. 150 CHF (in Deutschland und Österreich max. 100 EUR) veranschlagen.

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Wie sieht es mit größeren Schäden oder Mängel im Mietobjekt aus?

Nicht immer kann man mit Sicherheit sagen, wer nun für die Behebung des Schadens aufkommen soll. Der Mieter sollte wissen, dass man ohne eine Meldung der Mängel beim Vermieter oder der Verwaltung innerhalb einer angemessenen Frist, keine Handwerker beauftragen sollte. Ausgenommen, man ist von vornherein gewillt die Rechnung dafür zu übernehmen. Wenn man aber eine Reparatur der Mängel vom Fachmann durchführen lässt, ohne dies vorab mit dem Vermieter besprochen zu haben, riskiert man nachträglich auf der Rechnung sitzen zu bleiben. Setzten Sie deshalb auf eine offene und ehrliche Kommunikation!

Führung einer Mängelliste: Mangel notieren

Nicht nur alleine der Vermieter sollte eine Mängelliste führen, auch Mieter sollten die Schäden bei der Wohnungsübergabe, über die Dauer der Anmietung und beim Auszug dokumentieren und bei Bedarf melden. Damit können Unstimmigkeiten und Missverständnisse mit dem Vermieter oder dem Mieter gar nicht erst auftreten, oder sie sind schnell wieder aus der Welt geschafft. Als Vermieter und auch als Mieter sollte man eine organisierte Lösung finden, die Mängelliste zu führen und diese für beide Parteien zugänglich oder zumindest einsehbar verfügbar zu halten.

Zudem ist auch wichtig zu beachten, dass, wenn man einen Schaden in der neuen Wohnung beim Vermieter melden muss, man eine genaue Beschreibung aufführt:

Auf folgendes müssen Sie achten:

  • Was ist beschädigt?
  • Evtl. in welchem Raum (z. B. das Waschbecken in der Küche).
  • Genaue Beschreibung des Schadens. (z. B. Sprung im Waschbecken: wie lange, breit und evtl. tief ist der Sprung).
  • Dokumentation mit Bildern, ggf. Video

Mit einer solch detaillierten Beschreibung und Dokumentation des Schadens, lässt sich dieser einfach definieren und man kann die Verantwortlichkeit schnell klären und die Beseitigung in die Wege leiten. Fällt der Schaden unter ‚kleiner Unterhalt‘ und muss somit vom Mieter beseitigt werden oder ist der Vermieter dazu verpflichtet, diesen Schaden zu beheben. Die Liste gibt Klarheit für sämtliche Parteien.

Wie schreibt man eine Mängelliste für eine neue Wohnung selber

Darauf ist schnell eine Antwort gefunden: Eine Mängelliste sollte organisiert, detailliert und genau geführt werden. Auch wenn der Schaden behoben wurde, sollte dies zwingend in der Mängelliste erfasst werden. Alles was einmal dokumentiert wurde, kann wieder aufgegriffen werden oder in einem PDF weitergeleitet werden. Sollte zum Beispiel ein Schaden bei einem Bodenbelag am gleichen Ort nach bereits einem Jahr wieder auftreten, kann dies auf einen anderen Schaden hindeuten. Einem Vermieter oder Vermittler, der unzählige Objekte zu verwalten hat, könnte dies bei einer nicht detailliert geführten Mängelliste durchrutschen.

Grundsätzlich gilt in der heutigen digitalisierten Welt, dass man die Mängelliste beim Einzug oder Auszug in eine neue Wohnung nicht mehr manuell und schriftlich in eine Liste schreiben sollte. Damit lassen sich auch Übertragungsfehler von schnell geschriebenen Klemmbrettzetteln und nicht wieder auffindbaren E-Mails oder Briefen vermeiden. Wenn Sie die Mängelliste selber mit einem passenden Tool verwalten wollen, achten Sie auf die Möglichkeit, die Schäden detailliert mit genauer Beschreibung, anhand einer Vorlage, Fotos und ggf. Videos aufnehmen zu können und in die Vorlage Liste zu übernehmen.

Tipp der Redaktion: Mangel einfacher bewältigen

Mit Online-Software von AIMMO können Sie die Mängel oder einzelnen Mangel mit Beschreibung, Bildern und/oder Videos sauber dokumentieren. Zudem bietet wir Ihnen die Möglichkeit, den Schaden umgehend nach dem Eintrag an einen Handwerker weiterzuleiten. Nutzen Sie die Mängelliste Vorlage, um die Arbeitsschritte zusätzlich zu beschleunigen. 

FAQ Mängelliste Wohnung

Was ist eine Mängelliste?

Bei der Wohnungsübergabe wird sowohl ein Übergabeprotokoll als auch eine Mängelliste der Wohnung erstellt. Beide Dokumente werden von allen Parteien unterschrieben, um mögliche Mängel und Beschädigungen festzuhalten und die Kosten für deren Behebung festzulegen. Dabei belegt die Mängelliste, welche Schäden und Mangel beim Auszug vorhanden waren und verhindert Unstimmigkeiten über deren Ursache. Folglich ist die Mängelliste eine Liste, welche sämtliche Mangel in einer Wohnung dokumentiert.

Was ist ein Mängelprotokoll?

Ein Mängelprotokoll ist ein anderes Wort für Mängelliste. Folglich sind die Mängelliste und das Mängelprotokoll dasselbe.

Welche Mängel muss ein Vermieter beheben?

Grundsätzlich ist ein Vermieter verpflichtet, sämtliche Mängel in einer Wohnung zu beheben, welche unter normale Abnutzung fallen. Die Beseitigungen müssen in einer angemessen Frist stattfinden, damit keinen Mieter rechtlichen Anspruch auf zum Beispiel Mietminderung erheben kann.

Was ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung?

Eine Mängelmeldung muss stets per Einschreiben erfolgen. Nach Erhalt des Schreibens sind 14-21 Tage ein angemessen Fristsetzung, um die Mängel zu beseitigen und in Angriff zu nehmen. Liegt ein grösserer Schaden, wie ein Wasserrohrbruch in der Mietwohnung vor, so sind 7 Tage eine angemessen Frist zu Mängelbeseitigung.

Wie lange habe ich Zeit, um nachträgliche Mängel zu melden?

Abhängig vom Mietvertrag müssen Mängel in einer Frist von 10 bis 30 Tagen nachträglich der Wohnungsabnahme gemeldet werden. Generell gilt die Schäden direkt nach dem Entdecken zu melden. Dies verhindert dass beispielsweise eine mögliche Verjährung eintrifft.

Wer zahlt Schäden in der Mietwohnung?

Grundsätzlich gilt, wer etwas kaputt macht, muss die Kosten dafür tragen.  Dasselbe gilt für Mietwohnungen. Zerbricht als eine Fenster aufgrund eigener Verschuldung, muss ein Mieter oder dessen Versicherung die Kosten dafür tragen. In jedem Fall sollten Mieter Rücksprache mit dem Vermieter halten, um eine angemessene Lösung zu finden. So dürfen Mieter nicht auf eigene Faust eine defekte Spülmaschine austauschen, ohne sich nicht mit der Eigentümer abgesprochen zu haben. Dies gibt sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter eine gewisse Sicherheit, dass der Mangel korrekt behoben wird.

 

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