Mieter verweigert Wohnungsübergabe – Das müssen Sie wissen

Das Mietverhältnis wurde beendet und der Mietvertrag gekündigt, doch der Mieter verweigert die Wohnungsübergabe. Was können Vermieter in solch einer Situation unternehmen? Und wie gehen Sie dabei am besten vor? Erfahren Sie mehr in diesem Artikel!

Nach schweizerischem Mietrecht ist die Abnahme der Mietwohnung ein wesentlicher Bestandteil der Rückgabepflicht nach Beendigung des Mietverhältnisses. Ist der letzte Tag des Mietvertrages fällig, so erhält der Vermieter Anspruch auf eine Rückgabe der Mietwohnung. So muss der Mieter oder ein Vertretung beim geplanten Übergabetermin anwesend sein und hat die Pflicht, eine saubere Übernahme durchzuführen.

Mieter verweigert Wohnungsübergabe – Das müssen Sie wissen

Verweigert der Mieter allerdings die Rückgabe der Wohnung und kommt nicht zum Abgabetermin, so trägt das weitere Folgen mit sich:

  1. Der Vermieter erhebt erst Anspruch darauf die Mietwohnung vollständig zu räumen
  2. Der Vermieter verlangt eine Entschädigung für die verspätete, entstandene Mangel ohne Protokoll oder nicht durchgeführte Abnahme des Mietobjektes. Es steht ihm zu, finanzielle Ansprüche zu erheben.
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Nutzen Sie die AIMMO Vorlage, um den abwesenden Mieter über die Mängel bei der Wohnungsübergabe zu informieren. 

Verweigerte Wohnungsabgabe

Wird die Wohnungsübergabe verweigert und steht der Rückgabe der Schlüssel etwas im Wege, sollten Sie dies als Vermieter nicht einfach so hinnehmen. Es gilt, je länger sie abwarten, umso schwerwiegender sind die nachfolgenden Konsequenzen. Wenn jedoch kein Gespräch zur Einigung führ, keine Wohnungsabnahme in Sichtweite besteht und kein Unterschreiben des Protokolls möglich ist, raten wir allen Vermieter immer, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten. Dies gibt Ihnen Sicherheit eine Lösung zu finden. Tragen Sie folglich Ihren Teil für eine schnelle Abwicklung bei.

Möglicher Grund für eine Verweigerung der Rückgabe der Wohnung:

  • Schwerwiegende Schäden, Mängel des allgemeinen Zustand an der Mietsache
  • Mieter hat kein neues Mietobjekt gefunden
  • Wegen Mietnomaden
  • Ausstehende Miete
  • Untermieter des Mieters verweigert den Auszug

Als Erstes sollten Sie den Mieter schriftlich mit einem eingeschriebenen Brief auffordern und mitteilen (WICHTIG: kein E Mail oder ähnliches), die Wohnung zu übergeben, zu verlassen und zu räumen. Verweigert der Mieter die Rückgabe schon wieder und ist keine Kommunikation vorhanden, so kommen Sie nicht drum rum, eine Räumungsklage einzureichen. Ausserdem sollten Sie Entschädigungsansprüche für den Zeitraum dokumentieren, in dem das Mietobjekt nicht vermietet werden kann. Dies ist zwar ein mühsames Thema, dennoch geht es dabei tatsächlich meist um hohe Kosten!

Unser Tipp: Lasse Sie sich von einem Rechtsanwalt für Mietrecht beraten. Dieser kennt sich bestens mit dieser Thematik aus und kann Sie in rechtlichen Fragen beraten und unterstützen. Auch Foren helfen dabei, sich  dafür einen ersten Überblick zu verschaffen. Ebenfalls hilfreich sind Zeugen, welche die Situation bekräftigen können.

Räumung verlangen

Als Vermieter können Sie eine Räumung der Wohnung verlangen, alsbald das Mietverhältnis beendet wird. So erhalten Sie sowohl den Räumungsanspruch als auch Einräumung des unmittelbaren Besitzes.

Durch die Räumungsklage ist es für Vermieter möglich, später eine Zwangsräumung bzw. Schlüssel-Rückgabe einzuläuten. Ausserdem machen Sie durch die Räumungsklage Ihren Schadensersatz einfacher geltend. Zudem ist die Klage eine zusätzliche Absicherung, falls ein Mieter bereits wieder zurück in die Wohnung einziehen will.

Schadensersatz und Entschädigung einfordern

Wird die Rückgabe der Mietsache verweigert, so entstehen viele Kosten für die Seiten des Vermieters. Deshalb dürfen Eigentümer laut Mietrecht sämtliche Neu-Kosten und Schäden von der Räumungsaufforderung bis zur Zwangsräumung beim Mieter einfordern. So ist ein Mieter ebenfalls dazu gezwungen, ab dem Zeitpunkt der Verweigerung der Wohnungsabgabe die Kosten für die verspätete Rückgabe der Mietsache zu übernehmen. Ausserdem müssen auch die Mietausfälle für die Dauer der verweigerten Übergabe dem Vermieter erstattet werden. Dies aufgrund, da ein Vermieter durch die verweigerte Übergabe das Mietobjekt nicht weitervermieten kann.

Fazit Artikel

Wenn der Mieter die Wohnungsübergabe trotzdem verweigert und die Wohnung nicht übergeben möchte, können Sie meist leider nicht viel dagegen unternehmen. Um die Situation dennoch bald möglichst zu klären und keine Zeit zu verlieren, sollten Sie den Mieter sofort schriftlich zur Räumung auffordern. Es ist Ihnen weder erlaubt, den Mieter eigenmächtig auf die Strasse zu setzen sowie mit Gewalt aus der Mietsache zu bewegen. Auch ein Auswechseln der Schlössern darf nicht vorgenommen werden. Deshalb müssen Sie den rechtlichen Weg wählen, um eine gerichtliche Räumung und Schadensersatzklage einläuten zu lassen. In jedem Fall sollten Sie Ruhe bewahren, sich Zeit nehmen und mit einem kühlen Kopf und einem Anwalt, die nervenaufreibende Situation angehen. So wird baldig ein Ende in Sicht sein.

FAQ

Kann der Mieter die Wohnungsübergabe verweigern?

Sobald das Mietverhältnis endet, dürfen Mieter die Rückgabe des Mietobjektes nicht etwa verweigern. Er muss das Mietobjekt übergeben und die Rückgabe durchgeführt werden. Ansonsten fallen hohe Kosten an und der Vermieter darf ein Räumungsklage einleiten.

Wann muss die Rücknahme der Wohnung stattfinden?

Zum Auszugstermin muss die Wohnungsübergabe spätestens stattfinden. Dabei muss der Mieter die Mietsache in sauberen Zustand übergeben. Ausserdem ist der Mieter verpflichtet, am letzten Tag, wenn der Mietvertrag endet, auszuziehen.

Wer bestimmt den Termin zur Wohnungsabgabe?

Der Mieter muss den Vermieter rechtzeitig einen Termin zur Übergabe vorschlagen. So muss der Termin vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses liegen. Ausserdem ist der Mieter verpflichtet, Sie mindesten eine Woche vor der Übergabe über den Termin in Kenntnis zu setzen. 

Wer muss das Wohnungsübergabeprokoll unterschreiben?

Sowohl der Vermieter als auch der Mieter müssen das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben.

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