Der erste Schnee ist gefallen, die Strassen und Hauseinfahrten sind weiss und die Rutschgefahr steigt. Sobald in der Schweiz der Winter einkehrt, stellt sich die Frage zum Thema Schneeräumen. Wer ist dafür verantwortlich und wann muss der Schnee geräumt werden?
Allgemein haftet der Grundeigentümer
Wer im Besitzt von privaten Grundstücken ist, der ist fürs Schneeräumen zuständig. Alle Eigentümer sind vom schweizerischen Gesetz her verpflichtet, eine gefahrlose Nutzung der Liegenschaft zu gewährleisten. Dazu gehört das Entfernen von Schnee und Eisflächen. Wenn ein Vermieter oder Eigentümer dieser Pflicht nicht nachkommt, können diese haftbar gemacht werden. Somit müssen Eigentümer sämtliche Vorkehrungen treffen, um während der eisigen Winterzeit Haus und Grund zu räumen.
Bei Mietobjekten ist der Winterdienst grundsätzlich die Aufgabe des Vermieters. Folglich ist die Schneeräumung Pflicht des Vermieters und oftmals eine tägliche Aufgabe. Denn sämtliche Mieter müssen bereits früh morgens gefahrlos das Haus verlassen können.
Ebenfalls ist der Vermieter verpflichtet, Wege zum Briefkasten oder allgemein zum Haus frei zu räumen und von Eis zu befreien. Besucherparkplätze und Abfallentsorgungsbereiche gehören ebenfalls dazu.
Wann sind Mieter für die Schneeräumung zuständig?
Mieter sind nur für die Schneeräumung zuständig, wenn dies so im Mietvertrag festgehalten wurde. Ausserdem müssen gemietete Parkplätze ebenfalls vom Mieter geräumt werden. Dies Arbeit gehört zum sogenannten kleinen Unterhalt und ist Sache des Mieters.
Wenn ein Vermieter die Kosten für den Winterdienst nicht selbst tragen möchte, kann er die Schneeräumung als Nebenkosten im Mietvertrag aufführen.
Wohin mit dem Schnee und Eis? Und wie oft muss zur Schaufel gegriffen werden?
Wenn der Schneefall stark ausfällt, stellt sich die Frage wohin damit. Im Allgemeinen darf der Schnee nicht auf öffentlichen Grundstücken abgelagert werden. Dazu zählen zum Beispiel die Strasse oder der Gehweg. Ebenfalls dürfen die Schneemassen nicht ohne Erlaubnis beim Nachbargrundstück deponiert werden. Deshalb eignet sich ein Schneehaufen auf dem eigenen Grundstück am besten. Sobald die Temperaturen sinken, beseitigt die Natur das Schneeproblem von alleine.
Grundsätzlich gilt, dass der Winterdienst dem Eigentümer technisch möglich sein muss. So ist dieser verpflichtet, die Bereiche zu räumen, wenn die meisten Fussgänger unterwegs sind. Dies ist normalerweise von 7 Uhr bis 21 Uhr der Fall.
Ein Schneeräumen rund um die Uhr ist nicht verhältnismässig und darf nicht vom Eigentümer verlangt werden. So müssen Mieter und Passanten bei starkem Schneefall mit Beeinträchtigungen rechnen und sollten sich den Wetterbedingungen anpassen und etwas Verständnis gehört ebenfalls dazu.
Versicherungssituation bei einem Unfall
Doch was passiert, wenn sich dennoch ein Unfall ereignet? Bei selbstbewohntem Eigentum (Haus) übernimmt die Privathaftpflichtversicherung mögliche Schäden. Bei einem Mehrfamilienhaus oder Stockwerkeigentum trägt die Gebäudehaftpflichtversicherung die Kosten.
Wichtig: Die genannten Versicherungen sind nicht obligatorisch. Diese müssen zusätzlich abgeschlossen werden, um eine solche Situation abzusichern.
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Was kostet ein privater Winterdienst?
Die Preise für einen privaten Winterdienst sind abhängig von der Grösse der zu räumenden Fläche. So ist die Preisspanne für diesen Dienst sehr weit und kann nicht pauschal beantwortet werden. Am besten holen Sie sich mehrere Offerten bei verschiedenen Winterdienstunternehmen ein.
Wann muss die Gemeinde Schneeräumen?
‘Die Besorgung des Winterdienstes auf öffentlichen Strassen, Wegen, Trottoirs etc. gehört zu den Unterhaltspflichten des Gemeinwesens. Im kantonalen Recht existieren Detailvorschriften dazu. Ausserdem sind auch entsprechende Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) und Empfehlungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) von Bedeutung.’- Bafu Schweiz
Fazit
Als Hauseigentümer sind Sie verpflichtet, den Schnee und das Eis zu räumen. Es ist Ihre Pflicht für die Sicherheit der Bewohner und Besucher der Liegenschaft zu sorgen. Je mehr Schnee fällt, umso wichtiger ist es, dieser Pflicht nachzugehen. Auch das Räumen des Daches gehört zu einem gefahrlosen Betreten des Haus und Umschwunges. Wenn Sie sich nicht selbst um diesen Unterhalt kümmern möchten, dann gibt es dafür professionelle Unternehmen, welche ihnen im Winter zur Seite stehen.
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