Gebäudeversicherung-Die wichtigsten Fakten

Wer Haus- oder Grundbesitzer ist, muss sich mit zahlreichen Risiken auseinandersetzen. So können Gewitter, Feuer, Stürme oder Blitzeinschläge hohe Kosten verursachen und den Eigentümer finanziell in Schwierigkeiten bringen. Damit sich private Eigentümer vor solchen Kosten schützen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zur Gebäudeversicherung in diesem Artikel zusammengefasst.

Überschwemmungen, Feuer oder Hochwasser können grosse Schäden an Ihrem Eigentum anrichten. Folglich ist eine Versicherung für Ihre Liegenschaft das A und O, um sich langfristig abzusichern. Eine Gebäudeversicherung schützt Eigentümer somit vor finanziellen Schäden und Folgen. Und unterstützt Sie dabei Ihr Eigentum auch in Krisenzeiten zu bewahren. 

Definition Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung wird gerne auch Feuer- und Elementarschadenversicherung genannt. Zu den Elementarereignisse gehören im Versicherungswesen bestimmte Wetterphänomenen und Naturkatastrophen, welche grosse Schäden an der Liegenschaft also beispielsweise an der Eigentumswohnung, dem Einfamilienhaus oder auch dem Ferienhaus, verursachen. Schäden, welche dadurch entstehen werden deshalb oftmals Elementarschäden genannt.

Ist die Gebäudeversicherung obligatorisch?

In den meisten Kantonen der Schweiz ist die Gebäudeversicherung Pflicht. Diese wird bis auf wenige Ausnahmen von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten bereitgestellt. In diesen Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch:

  • Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Basel-Land
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Gallen
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • Thurgau
  • Waadt
  • Zug
  • Zürich

In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist die Gebäudeversicherung zwar obligatorisch, kann allerdings über eine Privatversicherung abgeschlossen werden.

Wer in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden (ausgenommen der Bezirk Oberegg) oder Wallis lebt, der ist nicht verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschliessen.

Versicherungsnehmer ist stets der Eigentümer. Wurde die Eigentümergemeinschaft aufgeteilt, muss die Gemeinschaft einen in der Schweiz ansässigen und bevollmächtigten Vertreter gegenüber der Versicherung stellen. Diese wickelt alle Vorgänge in diesem Bereich ab und handelt im Sinne der Eigentümerschaft.

Was deckt die obligatorische Gebäudeversicherung ab?

Feuerschäden

Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt Schäden, welche durch Feuer entstanden sind. Auch bei Explosionen oder Rauchschäden übernimmt die Versicherung die Kosten.

Elementarschäden

Entstehen Schäden am Gebäude durch Naturschäden, so deckt die Gebäudeversicherung diese ebenfalls. Dazu zählen:

  • Sturm
  • Hagelschaden
  • Hochwasser
  • Überschwemmungen
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Steinschlag
  • Erdrutsch

Achtung: Erdbeben sind meist nicht bei den Elementarschäden inkludiert.

Möchten Sie zusätzliche Deckungen in die Versicherung integrieren, müssen Sie eine Zusatzdeckung abschliessen. Dies schliessen beispielsweise technische Anlagen, Wasserrohre, Mieterträge, bauliche Einrichtungen, die Umgebung, Gebäudeverglasungen oder ein Erdbeben mit ein.

Die Gebäudeversicherung deckt nur Schäden, welche sich auf das Gebäude selbst beziehen. Folglich Schäden, welche fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Kachelöfen oder Solaranlagen auf dem Dach.

Vorteile Gebäudeversicherung

  • Deckung von Schäden, welche bei Bauarbeiten am versicherten Gebäude entstehen.
  • Finanzieller Schutz bei Naturereignissen (Erdrutsch, Sturm, Lawine, etc.)
  • Zusatzversicherung möglich: Schäden am Zierteich, Vandalismus an der Fassade, etc.
  • Frostschäden sind gedeckt.
  • Schäden durch Schmelzwasser, Grundwasser oder Hangwasser übernimmt die Versicherung.
  • Kosten bei Brand, Rauch, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch werden von der Versicherung gedeckt.

TIPP: Die kantonale Gebäudeversicherung deckt nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Weitere Deckungen müssen Sie individuell und zusätzlich abschliessen.

Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung nicht?

Bei der kantonalen Gebäudeversicherung sind nicht alle Schäden gedeckt. Ebenfalls decken auch private Anbieter nicht alle möglichen Schäden. Deshalb sollten Sie bei der Auswahl der persönlichen Gebäudeversicherung genau achten, welche Deckungen inkludiert sind. Im Allgemeinen können immer zusätzliche Leistungen versichert werden, welche fast jeden Schaden decken. Diese sind in Ergänzung mit der Basisdeckung eine geeignete Lösung, um sich als Eigentümer ausreichend abzusichern.

Bei der kantonalen Gebäudeversicherung nicht mitversichert sind:

  • Schäden durch austretendes Leitungswasser
  • Erdbeben
  • Schäden am Inventar des Gebäudes
  • Vandalismus, Einbruch
  • Glasbruch
  • Schäden, welche mutwillig herbeigeführt wurden

Was bezahlt die Versicherung im Schadensfall?

Besitzen Sie eine Gebäudeversicherung, sind die Kosten der Instandsetzung abgedeckt. Dazu zählt im schlimmsten Fall der Wieder- oder Neuaufbau und die Sanierung des Schadens. Die Summe, welche die Versicherung bei einem Totalschaden übernimmt, hängt davon ab, über welchen Wert das Gebäude versichert wurde.

Üblicherweise versichern Eigentümer Ihre Liegenschaften zum Neuwert. Die umfasst alle Kosten, welche nötig sind, um das Gebäude unverändert wieder aufzubauen. Experten schätzen bei der kantonalen Gebäudeversicherung das Gebäude regelmässig ein, um den Wert zu bestimmen. (Revisionsschätzung)

Manchmal werden Gebäude auch zum Zeitwert versichert. Also zu dem Wert, welches das Gebäude bei Abschluss der Versicherung effektiv hat. Dies hat zur Folge, dass bei einem Totalschaden, das Gebäude möglicherweise nicht wieder im gleichen Zustand wie vor dem Schaden, errichtet wird.

Wurde ein Gebäude für den Abbruch bestimmt, so wird dieses zum Abbruchwert versichert. Dabei zahlt die Versicherung die Kosten, welche für den Abbruch anfallen.

Fazit Gebäudeversicherung

Abhängig vom Kanton, in welchem das Gebäude steht, ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch. Egal ob diese vom Gesetz her verlangt wird oder nicht, der Abschluss einer Gebäudeversicherung schützt jeden Eigentümer vor unvorhersehbaren Schäden und Katastrophen. Zeitgleich verhindert die Versicherung, dass sich der Eigentümer in eine finanzielle Notlage bringt und übernimmt die Kosten bei einem Schadensfall.

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