Herrlicher Weihnachtsplätzchen Duft aus der Küche, zahlreiche Lichterketten und heisser Glühwein leiten die Weihnachtszeit angenehm ein. In dieser Zeit denken die wenigsten Menschen an einen Umzug an Weihnachten. Doch ist es erlaubt an Weihnachten umzuziehen?
Kurz gesagt: Ja, ein Umzug an Weihnachten ist möglich. Denn in der Schweiz gibt es kein offizielles Gesetz, welches den Umzug an Sonn- und Feiertagen verbietet. Allerdings muss in dieser Zeit Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden, sodass diese nicht gestört oder durch Lärm belästigt werden.
Umzug an Weihnachten
In der Schweiz gibt es zudem sogenannte offizielle Kündigungstermin. Diese variieren anhand des Wohnkantons und sind daher unterschiedlich. So sieht das schweizer Gesetz vor, dass Mieter unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils die offiziellen Kündigungstermine wahrnehmen können. Bei Gewerbeobjekten sind es sechs Monate. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass keine anderen Vereinbarungen im Mietvertrag festgehalten wurden.
Was steht im Mietvertrag?
Der Mietvertrag ist in jedem Fall ausschlaggebend, wann Mieter*innen einen Mietvertrag auflösen können. So sehen einige Mietverträge vor, dass ein Umzug auf Ende Dezember nicht möglich ist.
WICHTIG: Lesen Sie den Mietvertrag genau, um mögliche Missverständnisse bezüglich Kündigungstermin zu vermeiden.
Das müssen Sie beim Umzug an Weihnachten beachten
Damit beim Umzug während der Weihnachtszeit nichts schief geht, gibt es einiges zu beachten. So ist der Umzug zu Weihnachten und Neujahr etwas anders als unter dem Jahr.
Rücksicht auf die Nachbarn
Es ist zwar nicht verboten an einem Sonn- und Feiertag den Umzug zu vollziehen, dennoch sollten Sie in diesem Fall Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen. Insbesondere in der Weihnachtszeit stehen Ruhe und Entspannung bei vielen Menschen im Vordergrund und laute Umzugsgeräusche stören dabei die besinnliche Weihnachtszeit. Idealerweise nehmen Sie vor dem Umzug Kontakt mit den neuen Nachbarn auf und teilen frühzeitig mit, dass Sie an Weihnachten die neue Wohnung beziehen.
Unser Tipp: Nutzen Sie die offiziellen Festtage 25. und 26. Dezember und 1. Januar für stille Umzugsarbeiten, wie das Ausräumen von Kartons oder das Einräumen Ihrer Schränke. Dadurch stören Sie die Nachbarn weniger und die nachbarschaftliche Beziehung wird nicht negativ beeinflusst.
Ebenfalls raten wir, bereits am 24. Dezember die Umzugsarbeiten am Nachmittag zu zu beenden bzw. sich ruhigen Arbeiten zu widmen. Dies aufgrund dessen, da in der Schweiz häufig bereits am 24. Dezember Weihnachten gefeiert wird.
Ab dem 27. Dezember bis zum 31. Dezember dürfen Sie wieder mit den normalen Arbeiten beginnen. Dennoch raten wir auch in dieser Zeit den Lärmpegel zu beachten. Oftmals haben die Nachbarn in dieser Zeit Urlaub und möchten entspannen.
Übergabeprotokoll beim Umzug nicht vergessen
Auch während der Weihnachtszeit ist es wichtig, dass Vermieter*innen bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll erstellen. Darin wird der Zustand der Immobilie festgehalten und mögliche Mängel und das weitere Vorgehen niedergeschrieben. Wichtig ist, dass am Ende der Übergabe sowohl Mieter*innen und Vermieter*innen das Protokoll unterschreiben.
Wetter im Dezember
Ebenfalls nicht zu unterschätzen, sind die Wetterbedingungen im Dezember. Insbesondere in dieser Jahreszeit ist das Wetter unbeständig und Schnee und Kälte prägen diese Zeit. Deshalb sollten Sie bei einem Umzug an Weihnachten ebenfalls das Wetter beachten und den Umzug dementsprechend anpassen.
Des Weiteren ist die Ausstattung des Umzugsfahrzeuges sehr wichtig. Achten Sie auf Winterreifen und Schneeketten, um den Umzug problem zu vollziehen.
Gut zu wissen: In dieser Jahreszeit ist es nass und kalt. Ebenfalls entsteht viel Schmutz beim Hereintragen der Umzugskartons. Gemeinschaftliche Räume wie das Treppenhaus oder den Hauseingang sollten Sie deshalb vom Umzugsschmutz befreien.
Parkplatz für den Umzugswagen
Während der Weihnachtszeit befinden sich viele Nachbarn zu Hause. Infolgedessen sind die umliegenden Parkplätze in der Regel gut belegt. Damit Sie die Umzugskartons problemlos entladen können, sollten Sie vorab ein Halteverbotszeichen organisieren, um einen Parkplatz zu sichern.
Umzugsfirma frühzeitig kontaktieren
Während der Festtagszeit haben viele Unternehmen geschlossen. Wenn Sie für Ihren Umzug eine Umzugsfirma beauftragen möchten oder Sie einen Mietwagen benötigen, sollten Sie diese frühzeitig kontaktieren. Des Weiteren ist es möglich, dass die Kosten in dieser Zeit höher ausfallen. Planen Sie folglich frühzeitig Ihren Umzug.
Umzug in der Weihnachtszeit - Weshalb sich Zügeln während der Weihnachtsfeiertage lohnt
Folgende Vorteile bringt ein Umzug zum Jahresende:
- Weniger Verkehr auf den Strassen
- Neue Wohnung zum Neujahr
- Dank des gesetzlichen Umzugstermin drei Tage Zeit für den Umzug (Umzugstermin auf den 24.12 legen)
- Gut gelaunte Nachbarn dank der Weihnachtsfeiertagen
Fazit Umzug an Weihnachten
Zusammengefasst steht einem Umzug an Weihnachten nichts im Wege sofern keine Vereinbarungen im Mietvertrag festgehalten worden sind, welche diesen verbieten. Wichtig bei einem Umzug während der Festtage ist es allerdings, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und den Lärmpegel zu reduzieren.