In der Regel sind bei einer Wohnungsübergabe sowohl der Mieter als auch der Vermieter anwesend. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen sich der Vermieter für die Rückgabe einer Wohnung vertreten lässt. Dazu ist eine Vollmacht für die Wohnungsübergabe notwendig. In diesem Artikel verrate wir Ihnen mehr zur Wohnungsübergabe und stellen Ihnen eine kostenlose Vorlage ‘Vollmacht Wohnungsübergabe’ bereit.
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Die Mieter haben gekündigt, der Termin für die Wohnungsübergabe wurde festgelegt und der Tag der Übergabe steht kurz bevor. Vermieter haben meist sehr viel zu tun und sind überaus beschäftigte Geschäftsleute. Umso häufiger kommt es vor, dass sich Vermieter bei der Wohnungsübergabe vertreten lassen.
Laut schweizerischem Recht sind Vermieter nicht verpflichtet, bei der Wohnungsübergabe anwesend zu sein. Dennoch legen Vermieter Wert darauf, bei der Übergabe vor Ort zu sein oder sich vertreten zu lassen. Denn nur so können sich beide Parteien absichern und den Zustand des Mietobjektes bei der Wohnungsübergabe festhalten.
Wohnungsübergabeprotokoll bringt Sicherheit
Beim Abgabetermin ist es erforderlich, ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Dies ist zwar nicht rechtlich obligatorisch, allerdings bringt die Erstellung Sicherheit für beide Parteien. So wird der Zustand der Wohnung darin festgehalten und mögliche Schäden und Mängel dokumentiert. Dadurch wird festgestellt, wer die Schäden verursacht hat und wer dafür aufkommen muss. In der Regel handelt es sich meist um normale Abnutzung. Ist dies der Fall, muss der Vermieter für die Beseitigung dafür aufkommen. Gehen die Schäden allerdings über die normale Abnutzung hinaus, so müssen Mieter dafür aufkommen.
Das Übergabeprotokoll wird nach der Übergabe der Wohnung von allen anwesenden Personen (also Mieter und Vermieter) unterzeichnet. Umso wichtiger ist es, dass auch der Vermieter oder eine Vertretung mit Vollmacht bei der Übergabe anwesend ist.
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Wohnungsübergabe ohne Vermieter
Wie bereits erwähnt, ist es Vermietern nicht immer möglich, bei der Übergabe einer Wohnung anwesend zu sein. In solch einem Fall lassen sich Vermieter oftmals vertreten. Eine Vertrauensperson wird nun in Abwesenheit des Vermieters die Übergabe oder Wohnungsabgabe übernehmen und darf auch die Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll tätigen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Vermieter die Vertrauensperson bevollmächtigt.
Der Vollmachtgeber übergibt dieser Person sämtliche Rechte, um die Übergabe durchzuführen. Eine solche Person kann ein Mitarbeiter des Vertrauens sein, eine Fachperson des HEV oder Experten von weiteren Fachstellen in der Schweiz.
Wie schreibe ich eine Vollmacht für eine Wohnungsübergabe?
Eine Vollmacht zu erteilen ist nicht schwierig. Dennoch müssen einige wichtige Faktoren beachtet werden. So beinhaltet eine Vollmacht für eine Wohnungsübergabe in der Regel folgende Punkte:
1. Name des Vollmachtgebers
2. Name des Bevollmächtigten
3. Name des Mieters
4. Bezeichnung der Liegenschaft
5. Umfang der Vollmacht
6. Am Ende: Datum, Ortsangabe und Unterschrift. Sonst ist die Vollmacht ungültig.
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Risiko des Vollmachtgeber Wohnungsübergabe
Es ist wichtig, dass der Vollmachtgeber der bevollmächtigten Person vollends vertraut. Sobald dieser die Wohnungsübergabe einem Hausverwalter, Makler oder Mitarbeiter überlasst, muss gänzliches Vertrauen zu dieser Person bestehen. So übernimmt diese stellvertretend die Wohnungsübergabe und doch haftet der Verwalter für etwaige Fehler. Umso wichtiger ist es, dass die bevollmächtigte Person vertrauenswürdig ist und über ein umfangreiches Fachwissen verfügt.
Darauf müssen Sie bei der Wohnungsübergabe achten
Sowohl der Vermieter als auch der Vertreter müssen die Wohnungsübergabe exakt und gewissenhaft durchführen. Sind alle Schlüssel vorhanden? Gibt es fahrlässige Schäden? Funktionieren alle Küchengeräte? Dies sind nur einige Fragen, welche sich die bevollmächtigte Person oder der Vermieter stellen und im Mietobjekt überprüfen müssen. Damit bei der Übergabe alles problemlos abläuft, ist das Protokoll das A und O einer jeden Übergabe. Dieses unterstützt dabei, keine wichtigen Details zu vergessen und den Istzustand des Objektes festzuhalten. Zudem minimiert das Übergabeprotokoll Streitigkeiten über Mängel und Reparaturkosten zu einem späteren Zeitpunkt.
Gutes Licht bei der Übergabe
Unser Tipp: Führen Sie die Übergabe bei Tageslicht durch. Denn oftmals hat der Mieter sämtliche Lampen entfernt und die Zimmer sind nicht mehr richtig ausgeleuchtet. Ist eine Übergabe bei Tageslicht nicht möglich, sollte alternativ auf eine Baustellenlampe zurückgegriffen werden. Des Weiteren empfehlen wir alle Schäden digital zu dokumentieren. Fotos und Videos eignen sich hierbei besonders gut.
Sowohl der Vermieter als die bevollmächtigte Person müssen dem Mieter eine Kopie des Übergabeprotokolls zukommen lassen. Beide Exemplare müssen von allen Parteien unterschrieben werden. Dadurch verstehen sich alle mit dem dokumentierten Zustand einverstanden. Gleichzeitig werden Missverständnisse vermieden und der Mieter kann nicht behaupten, dass später Zusätzliches im Protokoll ergänzt wurde.
Versteckte Schäden nach Übergabe
Es kann durchaus sein, dass der Vermieter nach Abschluss des Mietverhältnisses noch Schäden oder Mängel trotz sorgfältiger Übergabe entdeckt. Grundsätzlich muss ein solcher Schaden innerhalb einer Woche nach Unterschrift des Protokolls schriftlich dem Mieter mitgeteilt werden. Nur so ist es möglich, den Anspruch geltend zu machen. Wenn sich der Mieter allerdings weigert, das Übergabeprotokoll mit Ergänzung zu unterschreiben, dann ist der Weg über das Gericht meist die einzige Möglichkeit, um die Forderung durchzusetzen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch die vertretende Person die Übergabe detailliert und umfangreich durchführt.
Fazit Vollmacht Wohnungsübergabe
Eine Vertrauensperson für eine Wohnungsübergabe zu bevollmächtigen, ist bei Verwaltern ein übliches Vorgehen. Wichtig dabei ist es, der bevollmächtigten Person komplett zu vertrauen. Überlegen Sie genau, wenn Sie dafür beauftragen. Wenn Sie niemanden in Ihrem Umfeld damit belasten wollen, dann gibt es ausreichend Experten, welche Ihre Dienstleistungen dafür anbieten. Ob Immobilienmakler, Immobilienbewirtschafter oder eine Fachperson des HEV, die Auswahl an fähigen und vertrauenswürdigen Fachpersonen ist umfangreich.