Hund, Katze, Papagei, Meerschweinchen oder Hühner, zahlreiche Mieter in der Schweiz haben Haustiere. Diese gehören bereits zur Familie und werden bei einem Umzug selbstverständlich ebenfalls umziehen. Doch wie sehen die Regelungen bezüglich Tierhaltung in einer Mietwohnung in der Schweiz aus? In diesem Artikel erfahren Sie mehr dazu und wir erklären Ihnen, worauf Mieter mit Haustieren achten müssen.
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Haustiere sind in der Schweiz überaus beliebt. In rund 44 % der Schweizer Haushalte lebt mindestens ein Haustier (gem. Statista 2020). Kein Wunder machet sich die Schweizer Bevölkerung bei einem Umzug oder Haustierzuwachs Gedanken, ob das Tier in der Mietwohnung leben darf. Grundsätzlich hängt es davon ab, was in der Vereinbarung im Mietvertrag steht. So hat der Vermieter die Möglichkeit, die Tierhaltung in der Mietwohnung durchaus zu verbieten.
Mietvertrag enthält Regelung zur Tierhaltung im Mietobjekt
Wie bereits erwähnt, regelt der Mietvertrag, ob Mieter Haustiere in Mietwohnungen halten dürfen. Folglich sollten Mieter als Erstes im Mietvertrag nachlesen, wie die Regelungen bezüglich Tierhaltung vom Vermieter verfasst worden sind. So kann es sein, dass zwar die Hundehaltung erlaubt ist, doch zum Beispiel das Halten von Vögeln nicht gewünscht ist. Folglich ist ein Vermieter berechtigt, aussergewöhnliche Tierarten oder solche, welche Nachbarn stören könnten, zu verweigern. Welche Tiere als gefährlich oder störend gelten, sind nach Schweizer Gesetzgebung, nicht definieret. Grundsätzlich erfordert die Tierhaltung stets die Zustimmung des Vermieters insbesondere bei aussergewöhnlichen Arten.
Gibt es allerdings keine Regelungen im Mietvertrag bezüglich Tierhaltung, sind Mieter grundsätzlich berechtigt, Tiere zu halten.
Mietvertrag macht Haustierhaltung vom Vermieter abhängig
In der Regel steht in den Mietverträgen in der Schweiz, dass die Tierhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist. Diese Klausel ist bei Vermietern sehr beliebt. Sie überlasst diesen eine gewisse Freiheit. Denn der Vermieter kann nach Anfrage der Mieter die Einwilligung ohne Begründung verweigern. Zudem kann der Vermieter auch zu einem späteren Zeitpunkt eine bereits erteilte Zustimmung ebenfalls ohne Begründung rückgängig machen. Eine schriftliche Zustimmung des Vermieters ist also bei einer solchen Klausel stets notwendig. Eine Ausnahme gilt allerdings bei Kleintieren, diese sind grundsätzlich immer erlaubt. Mieter brauchen dafür keine Zustimmung des Vermieters und dürfen zum Beispiel Meerschweinchen, Kaninchen oder Hamster innerhalb eines Käfigs halten.
Gut zu wissen: Auch bei Kleintieren dürfen Mieter keine Tierzucht Mietwohnungen einrichten.
Mieter verstösst gegen das Verbot der Haustierhaltung in der Mietwohnung
Wenn sich Mieter nicht an das Verbot bezüglich Tierhaltung halten oder keine Zustimmung des Vermieters einholen, kann der Vermieter oder der Eigentümer den Mietvertrag kündigen. Denn Vermieter können sich darauf stützen, dass der Mieter seine ‘Pflicht zur Sorgfalt oder Rücksichtnahme’ nach Schweizerischem Mietrecht verletzt hat. Wenn sich Mieter dennoch weigern, die Regelungen bezüglich Tierhaltung einzuhalten, riskieren diese vorerst eine Abmahnung oder eine Kündigung, welche innerhalb 30 Tagen möglich ist.
Tierhaltung bei behördlichen Auflagen
Sowohl das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) regeln die Haltung und Zucht von Heim- und Wildtieren sowie die Ausbildungsanforderungen an ihre Halter. Das heisst, gewisse Tiere dürfen nur mit Bewilligung des kantonalen Veterinäramtes gehalten werden. Des Weiteren sind der Import und die Haltung exotischer Tierarten aus Artenschutzgründen in der Regel nicht erlaubt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite: Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
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Mietvertrag verbietet Tierhaltung
Wenn im Mietvertrag steht, dass die Tierhaltung in der Wohnung verboten ist, müssen sich Mieter an diese Regelung halten. Oftmals verbieten Vermieter Haustiere, da diese befürchten, dass Wohnungsschäden entstehen oder andere Mieter dadurch gestört werden. Auch wenn der Mietvertrag die Tierhaltung verbietet, dürfen Mieter Kleintiere im Mietobjekt halten. Diese sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ebenfalls können Mieter den Vermieter um Erlaubnis bitten, trotz dieser Regelung einen Hund oder eine Katze zu halten. Geht der Vermieter allerdings nicht auf diese Bitte ein, müssen die Mieter sich daran halten. Ansonsten kann der Vermieter nach Gesetz das Mietverhältnis auflösen.
Vereinbarung Tierhaltung Vorlage
Meist wird die Vereinbarung bezüglich Tierhaltung direkt in den Mietvertrag integriert. Dadurch haben Mieter und Vermieter eine klare Regelung an welche sich beide Parteien halten müssen.
Wenn die Zulässigkeit erst später geregelt wird, dann ist eine schriftliche Vereinbarung besonders hilfreich und regelt die Vereinbarungen zwischen dem Mieter und Vermieter.
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TIERHALTUNG VEREINBARUNG
Nutzen Sie die AIMMO Vorlage für die Erstellung einer Vereinbarung für die Tierhaltung in einer Mietwohnung.
FAQ Haustierhaltung Schweiz
Kann der Vermieter die Katzenhaltung verbieten?
Grundsätzlich ist es Vermietern erlaubt, die Haltung von Katzen im Haushalt zu verbieten. In der Regel befinden sich die Vereinbarungen zur Tierhaltung im Mietvertrag. Allerdings ist es wichtig, dass Mieter stets die Einwilligung des Vermieters einholen, wenn ein Heimtier in die Mietwohnung einzieht.
Was zählt alles zu Haustieren?
Zur Haustierhaltung gehören die ‘normalen’ Haustiere wie: Kleintiere, grössere Tiere, welche ungefährlich sind wie Hunde, Katzen, Hausschweine etc. Sobald es um gefährliche Haustiere geht, wie zum Beispiel Giftspinnen, Würgeschlangen oder Listenhunde wird nicht von der ‘normalen’ Haustierhaltung gesprochen. Auch Nutztiere wie Rinder, Pferde, Esel etc. gehören in der Regel nicht zu Haustieren.
Welche Tiere gehören zu Kleintieren?
Zu den Kleintieren zählen unter anderem folgende Tiere: Meerschweinchen, Hasen, Kaninchen, Wellensittich, Hamster, Mäuse, Schildkröten und andere Tiere, welche in Kleinkäfigen oder Aquarien gehalten werden. Diese muss ein Vermieter in der Regel erlauben.
Wie viele Katzen darf man in der Schweiz halten?
Laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV müssen Gehege für Katzen eine Mindesthöhe von 2 m und eine Mindestfläche von 7 m2 aufweisen. Auf dieser Fläche dürfen bis zu maximal 4 Katzen zusammen mit ihren noch nicht abgesetzten Jungen gehalten werden. Für jede weitere Katze braucht es zusätzlich mindestens 1,7 m2.
Wie viele Hunde darf man in der Schweiz halten?
In der Regel entscheidet jeweils der Wohnkanton, wie viele Hunde in einer Mietwohnung gehalten werden. Seit Januar 2014 gibt es eine neue Regelung für Hundesitter: Wer tagsüber oder nachts mehr als fünf Pflegeplätze für Hunde anbietet, braucht eine Bewilligung. Darauf stützen sich viele Kantone und verlangen beim Halten von mehr als fünf Hunden ebenfalls eine Bewilligung.