Mietvertrag Parkplatz -Vorlage und Tipps

Sobald Sie einen Vertrag eingehen, sollte dabei auf wichtige Details geachtet werden. Auch beim Mieten eines Parkplatzes oder Stellplatzes in einer Tiefgarage gibt es so einiges zu beachten. Worauf Mieter und Vermieter beim Mietvertrag Parkplatz achten sollten, verraten wir in diesem Beitrag.

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Oftmals können Mieter beim Bezug einer neuen Wohnung gleichzeitig eine Garage, einen Stellplatz, einen Parkplatz oder eine Einstellhalle anmieten. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn sich wenige Parkplätze um das Eigenheim befinden.

Rechtlich gesehen macht es allerdings einen Unterschied, ob dieser Parkplatz zusammen mit dem Mietobjekt gemietet wird oder dafür ein eigenständiger Mietvertrag ausgestellt und vermietet wird.

Vertrag für Wohnung und Garage – Vor- und Nachteile

Wie bereits erwähnt, gibt es unterschiedliche Arten, um einen Parkplatz oder einen Stellplatz in der Garage zu mieten. Wenn Sie eine neue Wohnung oder ein Haus mieten und es einen gemeinsamen Mietvertrag für das Mietobjekt und den Parkplatz gibt, so gelten für alle Objekte die gleichen Rahmenbedingungen. Folglich kann der Parkplatz nur gemeinsam mit der Immobilie gekündigt werden. Wichtig hierbei ist es, was im Mietvertrag genau vereinbart wurde. In der Regel muss sich der Mieter an die gesetzlichen Kündigungsfristen und Termine halten, sofern keine anderen Regelungen im Mietvertrag festgehalten wurden.

Wichtig: Ein Mietvertrag muss sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter unterzeichnet werden. Darin werden alle Bedingungen zwischen den beiden Parteien festgehalten und sind nach getätigter Unterschrift verbindlich.

Mündlich abgeschlossener Mietvertrag Parkplatz

Laut schweizerischem Gesetz besteht für einen rechtskräftigen Mietvertrag keine feste Formvorschrift. Das heisst, auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag für einen Parkplatz ist zulässig und binden. Zusammengefasst reichen also bereits ein Handschlag und eine gegenseitige Einigung, um einen Mietvertrag einzugehen. Allerdings besteht bei einem mündlichen Mietvertrag keine schriftliche Grundlage, was wiederum zu Unstimmigkeiten führen kann. Keiner der beiden Parteien besitzt ein Schriftgut über die Vereinbarungen und somit auch keinen Beweis.

Wurden Vertragspunkte nicht besprochen und vor dem Unterzeichnen geregelt, so greifen die Regelungen des Obligationenrechts (Art. 253 bis 273c) .

Unser Tipp: Schliessen Sie IMMER einen schriftlichen Mietvertrag ab. Selbst bei einem Parkplatz für das Fahrzeug. Dadurch minimieren Sie Unstimmigkeiten und können im Zweifelsfall auf das Schriftstück zurückgreifen.

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Untervermietung Garage, Parkplatz, Stellplatz

Wie bereits erwähnt, werden Parkplätze und Garage oft direkt mit dem Mietobjekt vermietet und auch gemeinsam im Mietvertrag festgehalten. Wenn Mieter allerdings kein Fahrzeug besitzen und den Parkplatz folglich nicht benötigen, möchten manche Mieter die Garage oder den Parkplatz untervermieten. In einigen Fällen ist eine Untervermietung die passende Möglichkeit. Allerdings ist eine Untervermietung nur möglich, wenn diese dem Vermieter gemeldet wird. Stimmt dieser nicht zu, verletzt der Mieter dadurch seine Pflichten. Ein Vermieter kann eine Untervermietung zum Beispiel ablehnen, wenn der Mieter nicht zumutbar ist. In der Regel akzeptieren Vermieter eine Untermiete einer Garage, Parkplatz oder Ähnliches. So kann für beide Parteien eine passende Lösung gefunden werden.

Eine separate Kündigung der Garage, Parkplatz oder Stellplatz ist bei einem gemeinsamen Mietvertrag nicht möglich. Wurde ein eigener Mietvertrag für den Parkplatz vereinbart, so darf der Mieter auf den nächstmöglichen Termin künden oder einen Nachmieter vorschlagen, um nebenterminlich den Vertrag aufzulösen.

WICHTIG: Bei einer Untermiete darf der Mieter zwar den Mietzins selbst bestimmt allerdings dabei keinen Gewinn erzielen.

Eigener Mietvertrag für Garage oder Stellplatz – die Vor- und Nachteile

Wenn der Parkplatz nicht im Mietobjekt Vertrag einbezogen wurde, wird in der Regel ein eigener Mietvertrag dafür ausgestellt. Das heisst, es gelten andere rechtliche Vereinbarungen als der Mietvertrag für das Mietobjekt beinhaltet.

Insbesondere wenn Mieter den Parkplatz, die Garage oder den Stellplatz nicht benötigen, macht ein eigener Mietvertrag Sinn. Dadurch kann der Mieter diesen unabhängig von der Wohnung bis zu zwei Wochen vor Monatsende (Art. 266e OR) kündigen.

Zeitgleich ist es Vermietern möglich, diesen Vertrag jederzeit grundlos unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich geregelten Frist zu kündigen.

Mietvertrag Parkplatz oder Garagenplatz – Das muss drin stehen

Folgende Punkte müssen in einem Mietvertrag für einen Parkplatz, Garage oder Stellplatz stehen:

  • Vollständige Kontaktdaten
  • Detaillierte Beschreibung des Mietobjekts und Nutzungsbedinungen (Wasser, Strom, Vorplatznutzung etc.)
  • Mietbeginn 
  • Mietdauer  
  • Mietzins
  • Nebenkosten
  • Höhe der Kaution
  • Bestimmungen bezüglich Kündigung
  • Anzahl Schlüssel
  • Alle Informationen zu Reinigungs- oder Winterdienstpflichten der Mietobjekte

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Garagen Mietvertrag – Instandhaltungen und Pflichten

Unabhängig davon, ob es sich um einen eigenen oder gemeinsamen Mietvertrag handelt, kommen oftmals Instandhaltungskosten dazu. Doch wer muss für diese aufkommen?

Grundsätzlich spielt die Höhe der Instandhaltungskosten eine Rolle und regelt, wer dafür bezahlt. Übersteigen die Instandhaltungskosten die Grenze von 100 CHF, so muss der Vermieter diese tragen. Ebenfalls müssen Vermieter die Kosten tragen, sobald ein Handwerker für die Arbeiten notwendig ist.

Unter Rücksichtnahme auf den Mieter dürfen solche Reparaturen und Instandhaltungen jederzeit ausgeführt werden.

WICHTIG: Ein Mieter muss den Mieter umgehend informieren, falls dringende Reparaturen am Mietobjekt durchgeführt werden müssen. Wird der Vermieter nicht sofort informiert und entstehen dadurch Mehrkosten, muss der Mieter diese tragen.

Mietvertrag Parkplatz - Auch beim unterschreiben eines Mietvertrag für einen Parkplatz gibt es einiges zu beachten.

Betriebskosten für die Parkplatz, Garage, Stellplatz

Allgemein gilt: Sämtliche Betriebskosten fallen unter die Nebenkosten, welche für die gesamte Liegenschaft anfallen. Diese werden nach Anteil der Nutzfläche auf den Mieter umgelegt. Dies ist bei der Miete einer Garage oder Stellplatz allerdings etwas anders; die Betriebskosten sind in der Regel sehr tief und für den Mieter entstehen nahezu keine Mehrkosten.

WICHTIG: Im Mietvertrag wird festgelegt, welche Nebenkosten auf den Mieter zukommen und für welche dieser bezahlen muss. Folglich sollten beide Parteien den Abschnitt bezüglich Nebenkosten genau betrachten und alle Bedingungen festhalten.

Nutzungsrecht Mieter bei einem Parkplatz

Ganz allgemein gilt, dass ein Mieter das Mietobjekt nur zweckbestimmt nutzen darf. Das heisst in einer Garage dürfen Fahrzeuge stehen und die dazugehörigen Ersatzteile und Zubehör wie Reifen, Kindersitze, Dachträger etc.

Überdies hinaus ist es generell verboten, Abfall, Möbel oder leicht entzündliche Materialien oder Flüssigkeiten in der Garage zu lagern. Kleinere Reparaturen, welche keine Verunreinigungen und keinen Lärm verursachen, dürfen ebenfalls darin gemacht werden.

Auch hier gelten die Bestimmungen, welche im Mietvertrag festgehalten wurden. Ist sich der Mieter unsicher, sollte dieser stets den Vermieter fragen.

Schäden und Haftung

Auch bei einem Mietvertrag von Garagen und Parkplätzen muss ein Mieter für selbst verursachte Schäden komplett aufkommen. Dies gilt ebenfalls, wenn der Mieter durch Missbrauch des Objektes oder übermässige Abnutzung den Stellplatz beschädigt. Ist der Mietplatz untervermietet, muss der Mieter auch für die Schäden des Untermieters haften und finanziell aufkommen.

Entstehen allerdings Schäden infolge jahrelangen vertragsgemässen Gebrauch, muss der Mieter dafür nicht aufkommen. Diese Schäden fallen unter die normale Abnutzung und sind vom Vermieter bzw. vom Eigentümer zu tragen.

Fazit Mietvertrag Parkplatz

Ist ein Mieter auf einen Parkplatz, Garage oder Stellplatz angewiesen, bevorzugen viele Mieter den gemeinsamen Mietvertrag. Dadurch kann der Platz nicht unabhängig von der Mietimmobilie gekündigt werden. Doch unabhängig davon, welche Art von Mietvertrag zustande kommt, sollten alle Parteien den Mietvertrag genau lesen und die darin enthaltenen Vereinbarungen vor dem Unterzeichnen beachten. Denn ein Mietvertrag für Garagen ist genauso binden wie jeder andere Vertrag und beinhaltet für alle Parteien gewisse Pflichten und Rechte.

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