Im Bereich von Immobilien gibt es viele Aufgaben, Ausdrücke und Fachbegriffe. In diesem Artikel gehen wir den Wörtern Immobilien Bewirtschaftung auf den Grund und erörtern deren Bedeutung.
Was ist Immobilienbewirtschaftung?
Das Wort „Bewirtschaftung“ leitet sich von wirtschaften ab, also der planmäßigen und effizienten Entscheidung über knappe Ressourcen zwecks bestmöglicher Bedürfnisbefriedigung. Als zu bewirtschaftende Wirtschaftsobjekte kommen Immobilien (Wohn- oder Gewerbeimmobilien), technische Anlagen, Gewässer, Landwirtschaft oder Wirtschaftswald in Betracht.
Die von den Grundeigentümer, den Betreibern und den Nutzern bestimmten Nutzung steht bei der Immobilienbewirtschaftung im Vordergrund. So kann die Immobilienbewirtschaftung eine Funktion im Unternehmen oder auch eine Dienstleistung für Drittpersonen darstellen.
Was gehört zur Bewirtschaftung?
So ist die Bewirtschaftung von Immobilien ein Bestandteil der Liegenschaftsverwaltung. Die Immobilien Bewirtschaftung umfasst:
- die Buchhaltung (Mieten, Betriebskosten und Nebenkosten sowie die Anforderung von Nachzahlungen)
- Controlling
- Gebäudeversicherungen
- Leerstandsmanagement
- Parkraumbewirtschaftung
- Vermietungswesen
- Vertragswesen
- und mehr
Was macht ein Sachbearbeiter/in Immobilienbewirtschaftung?
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Immobilien-Bewirtschaftung unterstützen das Immobilien–Bewirtschaftungsteam bei allen administrativen Aufgaben und Tätigkeiten. Sie führen Telefonate mit Mietern, kommunizieren mit Handwerkern und Behörden, kümmern sich um E-Mails und den Schriftverkehrt, erteilen Reparaturaufträge und prüfen die eingehenden Rechnungen. Der Arbeitsumfang ist breit gefächert und sehr vielseitig, wodurch diese Berufsgattung sehr viele Tätigkeiten mit sich bringt.
Was verdient ein Sachbearbeiter/in Immobilien in der Schweiz?
Laut der Lohnanalyse.ch verdienen Sachbearbeiter/in Immobilien zwischen 48.800 CHF und 65.000 CHF Brutto im Jahr. Dies ist ein Schweizer Monatsverdienst zwischen 4.067 CHF und 5.417 CHF Brutto.
Wer zahlt die Bewirtschaftungskosten?
Wenn Personen eine Liegenschaft besitzen, müssen für deren Bewirtschaftung monatliche Betriebskosten bezahlt werden. Allerdings muss in der Schweiz der Eigentümer nicht ganz alleine für diese Kosten aufkommen. Es ist möglich, diese Kosten auf den Mieter umzulegen. Solche Regelungen werden üblicherweise im Mietvertrag festgehalten und geregelt. Sämtliche Bestimmungen müssen schriftlich festgehalten und hinterlegt werden, damit diese auch rechtliche Gültigkeit erlangen.
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