Home Office – Dürfen Vermieter Home Office verbieten?

Seit der Corona Pandemie hat der Bundesrat eine Home Office Pflicht verordnet und rät den Unternehmen die Mitarbeiter falls umsetzbar, von zu Hause aus zu arbeiten. Doch wie sieht die gesetzliche Grundlage in Bezug auf Immobilieneigentümer aus? Dürfen Vermieter Home Office verbieten?

Kann ein Vermieter Home Office verbieten?

Viele Schweizer arbeiten aktuell von zu Hause aus. Arbeitgeber bitten ihre Mitarbeiter, zu Hause zu bleiben und von dort aus ihrer Arbeit für das Unternehmen nachzugehen. Dabei stellt sich die Frage, ob dabei die eigenen vier Wänden genutzt werden dürfen? Insbesondere, wenn diese nur für Wohnzwecke definiert wurden?

Der Mietvertrag ist entscheidend

Dabei entscheidend ist, was der Mieter mit dem Vermieter im Mietvertrag vereinbart hat. Wie wurde der Gebrauch definiert?

In der Praxis besteht normalerweise kein Grund, weshalb Vermieter sich über Home Office ärgern sollten. Solange die Tätigkeit von zu Hause nicht den eigentlichen Wohncharakter der Räume widerspricht und sich der Mieter im Rahmen der vertragsmässigen Nutzung befindet, brauchen Mieter keine Erlaubnis vom Vermieter für das Home Office.

Home Office ist erlaubt, wenn:

  • Keine Nachbarn bei der Tätigkeit gestört werden
  • Die Wohnung, Mietobjekt etc. nicht übermässig beansprucht wird
  • Die Lautstärke sich nicht höher gestaltet, als es beim Wohnzweck üblich ist
  • Keine baulichen Massnahmen dafür notwendig sind

Ist Home Office eine gewerbliche Nutzung?

Nicht unbedingt. Solange das Arbeiten von zu Hause für keine Veränderung des Mietverhältnisses sorgt, ist Home Office nicht zwingend eine gewerbliche Nutzung.

Dabei dürfen keine unzumutbaren Belästigungen der Mitbewohner durch Kundenverkehr entstehen.

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privater Vermieter

Wann liegt eine gewerbliche Nutzung vor?

Sobald allerdings Kunden oder Mitarbeiter den Mieter im Home Office regelmässig besuchen und dabei Besucherparkplätze nutzen und für die anderen Bewohner nicht mehr zugänglich machen, liegt eine gewerbliche Nutzung vor. Dies gilt ebenfalls, wenn der Mieter die Wohnadresse als Geschäftsadresse anmeldet oder bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Ist dies der Fall, sollten Mieter den Vermieter um Erlaubnis fragen. Ansonsten können diese eine Abmahnung oder Kündigung riskieren.

Denn ein Vermieter darf in solch einem Fall den Mieter schriftlich auf vertragswidrige Nutzung aufmerksam machen und im schlimmsten Fall den Mieter rauswerfen.

Wichtig beim Home Office

Mieter sollten beim Home Office Rücksicht auf die anderen Mietparteien nehmen. So sollte die Lautstärke nicht den normalen Pegel übersteigen und andere im Alltag stören. Es empfiehlt sich ebenfalls, den Mietvertrag und die Hausordnung genau zu studieren und deren Inhalte zu befolgen.

Home Office

Was ist im Home Office nicht erlaubt?

Welche Arbeiten ganz klar nicht erlaubt sind, sind Tätigkeiten, welche Staub, Schmutz, Lärm und unangenehme Gerüche verursachen – ausser im Mietvertrag ist eine gewerbliche Nutzung explizit erlaubt.

Home Office Konflikt

Wenn es beim Home Office zu Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Mietparteien oder dem Vermieter kommt, sollten Sie die Streitigkeiten zuerst mit einem klärenden Gespräch lösen. Kompromisse zu finden, ist dabei ein guter Weg zur Beseitigung der Unstimmigkeiten. Wenn sich keine Lösung abzeichnet, sollten Sie sich an eine kantonale Schlichtungsbehörde wenden, welche sämtliche Parteien bei der Schlichtung unterstützt.

Fazit Home Office

Wenn Sie beim Home Office keine Aufmerksamkeit auf sich ziehen, so wird Ihr Vermieter keine Probleme damit haben. Treten allerdings vermehrt Unannehmlichkeiten und Störungen auf, welche das gesamte Mietobjekt betreffen, so darf ein Vermieter das Home Office verbieten bzw. den Mieter abmahnen oder auch eine Kündigung aussprechen.

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