Hausverwaltung – Diesen Aufgaben müssen Sie sich stellen

Da in der Schweiz die Aufgaben einer Hausverwaltung nicht gesetzlich geregelt sind, müssen diese entsprechend festgelegt werden. Dabei ist wichtig, vor der Anstellung eines Immobilienverwalters detailliert festzuhalten, welche Aufgaben dieser übernehmen soll. Wir haben Ihnen die Aufgaben einer Immobilienverwaltung aufgelistet, sodass bei der Auftragsdefinition nichts vergessen geht.

Von der Instandhaltung über Datenpflege bis hin zur finanziellen Organisation und Verwaltung des Bestandes – der Aufgabenbereich einer Immobilienverwaltung ist breit gefächert. Vielfältige Herausforderungen und Hürden gibt es zu meistern und Lösungen zu erarbeiten. Welche Aufgaben das sind, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Die Aufgaben vom Hausverwalter werden in zwei Bereiche aufgeteilt: die administrative Hausverwaltung und die technische Verwaltung:

Administrative Hausverwaltung

  • Liegenschaftsverwaltung (Buchhaltung)
  • Mietverträge und Mietzinsanpassungen etc.
  • Wohnungsbesichtigungen und (Neu-) Vermietungen
  • Nebenkostenabrechnungen am Jahresende
  • Regelung von Versicherungsverträgen
  • Immobilienbewertung

Technische Hausverwaltung

  • Instandhaltung, Wartung, Renovierung und Sanierungen
  • Kontakt mit Handwerkern
  • Verträge für Haus- und Gartenpflege

Rechtsberatung durch eine Immobilienverwaltung

Im Immobilienrecht sind diese verschiedenen Bereiche enthalten:

  • Mietrecht – allgemeine Bestimmungen, Mietzinserhöhungen
  • Vertragsrecht – ausserterminliche Kündigung, Nachmieter finden
  • Steuerrecht – insbesondere über Abzüge Liegenschaftsunterhalt
  • Auftragsrecht und Werkvertragsrecht – Beratung und Anwendungsformen

Immobilienverwaltung für eine Miteigentümergemeinschaft

Die Aufgaben einer Immobilienverwaltung für Mietwohnungen unterscheiden sich anhand der Liegenschaft. Handelt es sich um eine Liegenschaft:

  • mit einem einzelnen Eigentümer
  • mit einer Stockwerkeigentümergemeinschaft(STWEG) (mehrere Wohnungen in einer Liegenschaft)
  • mit Miteigentümergemeinschaft (z. B Reihenhaus)

Sobald es sich um mehrere Eigentümer handelt, kommen zusätzliche Aufgaben hinzu:

  • Durchführen der jährlichen Miteigentümerversammlung (MEG-Versammlung)
  • Führung der Buchhaltung und Kostenrechnung pro Jahr
  • Organisation von Handwerkern und Sanierungen
  • Überwachung und Entschädigung des Hauswartes
  • etc.

Unser Tipp: Gehen Sie keine langjährigen Verträge ein, damit Sie bei Unstimmigkeiten und Unzufriedenheit die Immobilienverwaltung wechseln können.

Kontakt zum Eigentümer

Ebenfalls steht eine Immobilienverwaltung in regelmässigen Kontakt mit dem Eigentümer oder den Eigentümern. Dabei werden wichtige Angelegenheiten zu Mieter, Finanzen oder der allgemeinen Bewirtschaftung besprochen. Ebenfalls dient dieser Austausch dazu, um neue Ziele festzulegen, gemeinsam Massnahmen und Lösungen zu erörtern und dem Immobilienbesitzer einen Überblick zu ermöglichen.

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FAQ zur Immobilienverwaltung

Was kostet eine professionelle Immobilienverwaltung?

Grundsätzlich wird das Honorar für die Immobilienverwaltung anhand des Bruttomietzins berechnet. Der übliche Preis liegt dabei zwischen vier und sechs Prozent des Bruttomietzinses.

Muss sich die Immobilienverwaltung in meiner Region befinden?

Regelmässige Präsenzbesuche gehören zu den Aufgaben einer Immobilienverwaltung dazu. Deshalb ist es ratsam, sich für eine regionale Immobilienverwaltung zu entscheiden.

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