Die heissen Temperaturen locken uns nach draussen und die Lust die Zeit mit den Freunden und Liebsten zu erleben, steigt noch mehr an. Deshalb verbringen wir gerade im Sommer besonders viel Zeit im Garten. Die Kleinen können sich in der Wiese vergnügen und die Grossen geniessen einen erfrischenden Drink bei der lang ersehnten Grillparty. Doch wie viel Lärm ist dabei erlaubt und worauf sollte Sie achten? Wir verraten es Ihnen!
Die gemütliche Grillparty im Garten oder dem Balkon darf während eines gelungenen Sommers nicht fehlen. Dennoch bereitet eine solche Party nicht allen Freude und Nachbarn und die nahe Umgebung fühlen sich oftmals gestört.
Unangenehme Gerüche, laute Geräusche, herumfliegende Kohle oder Rauch sind nur einige Gründe dafür, warum zwar die Stimmung steigt, doch diejenige der Nachbarn drastisch in den Keller sinkt.
Je häufiger solche Parties vorkommen und je ausschweifender sich diese gestalten, umso mehr belästigen solche Feste Ihre Nachbarn.
Gesetzliche Grundlage für die Grillparty
Laut Gesetzt ist übermässige Lärm-, Licht- oder Rauchentwicklung untersagt. Was allerdings unter übermässig fällt und was nicht, ist häufig Ansichtssache und nicht ganz klar definiert. Logischerweise lässt sich dies nicht vermeiden, wenn die Nachbarn grillieren und den Grill nutzen. Auch ab und an eine Party und Besuch von Gästen, liegen im völlig normalen Rahmen. Auch das Spielen und die Laute der Kinder sind normal und gehören in einer Nachbarschaft mit Kindern nun mal dazu.
Treten solche Fälle aber immer und zu jeder Tageszeit auf, so wird dies als Lärmbelästigung eingestuft und gerne auch mal bei der Polizei(bei Eigentumsobjekten) oder dem Vermieter (bei Mietwohnungen) gemeldet.
Ruhezeiten beachten
Das Verweilen im Garten und das Draussen sein ist nicht verboten, solange Sie sich an das gängige Lärmverbot halten. So ist in den meisten Regionen ab ca. 22.00 – 07.00 Uhr Nachtruhe und die Lautstärke sollte gesenkt werden. Dies gilt auch für die Sonn- und Feiertage, welche ebenfalls dem Lärmverbot unterliegen.
Wenn Sie eine Grillparty im Garten planen, welche länger als 22.00 Uhr dauern soll, dann raten wir Ihnen dies den Nachbarn mitzuteilen. Auf gesetzlicher Ebene müssten Sie die Party ins Innere verlegen und die Lautstärke auf Zimmerlautstärke bringen. Manchmal lohnt es sich, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und eine Ausnahme der Lautstärke anzukündigen. Dies verhindert unangenehme Situationen mit der Polizei und bewahrt Frieden mit Ihren Nachbarn. Oftmals sehen es die Nachbarn gelassen und erinnern sich an eine eigene Party zurück und zeigen deshalb für einen Abend meist Verständnis.
Sind die Nachbarn allerdings nicht einverstanden, müssen Sie mit einer Lärmklage rechnen oder eine Meldung beim Vermieter. Denn grundsätzlich haben Ihre Nachbarn das Recht den Verstoss der Nachruhe zu melden.
So ist zum Beispiel auch das Benutzen von grossen und lauten Geräten wie der Rasenmäher oder die Kreissäge an Sonn- und Feiertage und nach 22.00 Uhr nicht mehr erlaubt.
Zurückhaltung und Nachbarn einladen
Ausserdem ist es angebracht sich bei einer Grillparty etwas zurückzuhalten. Wenn Sie völlige Ruhe suchen, dann mieten Sie sich eine Waldhütte abseits von Nachbarn und möglichen Lärmklagen. Im Garten und der Nähe Ihrer Nachbarn vermeidet eine gewisse Masshaltung den Konflikt und verhindert eine Rüge beim Vermieter oder der Polizei.
Um den Frieden mit den Nachbarn gleich mit dem Angenehmen zu kombinieren, ist eine Einladung eine ideale Lösung, um die Nachbarn nicht zu stören und gleichzeitig besser kennenzulernen.
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