Sie möchten Ihre Wohnung vermieten? Es haben sich zahlreiche Interessenten auf Ihr Mietobjekt beworben? Sie wissen nicht, worauf Sie bei der Auswahl achten müssen? Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Erfahren Sie im letzten Teil der Ratgeber Spezial Serie, wie Sie den geeigneten Mieter für Ihre Liegenschaft auswählen.
So suchen Sie den passenden Mieter aus
Wenn Sie ihre Wohnung vermieten möchten, müssen Sie als Vermieter zuerst eine gründliche Interessentenprüfung durchführen. Diese verhindert, dass sie unangenehme Überraschungen nach der Unterzeichnung des Mietvertrags umgehen.
Definition der Zielgruppe:
- Wer sind die neuen Mieter? (Familien, Studenten, Paare, etc.)
- Welche Mieter könnten sich für Ihr Inserat interessieren? (Familien, Studenten, Paare, etc.)
- Welche Mieter passen zu Ihrem Inserat? (Familien, Studenten, Paare, etc.)
- Wie erreichen Sie Ihre Zielgruppe am besten?
Anzeigengestaltung
- Wie sprechen Sie Ihre neuen Mieter an? Gestalten Sie das Inserat zielgruppenorientiert, um die passenden Mieter zu finden. Dies erhöht die Chance die geeigneten Mieter zu erörtern, welche sich am besten in die Hausgemeinschaft einfügen.
- Welche Fotos spreche Ihre Zielgruppe besonders an?
2. Mieterauswahl Kriterien beim Wohnung vermieten
In der heutigen Zeit bewerben sich meist sehr viele Interessenten auf eine einzelne Wohnungsannonce. Deshalb sind Sie als Vermieter in der erfreulichen Lage, oftmals zwischen zahlreichen neuen Mietern auszuwählen. Dabei gibt es einige Auswahlkriterien, welche Sie miteinbeziehen sollten.
2.1 Allgemeine Auswahlkriterien
Die wirtschaftliche Situation der neuen Mieter: Achten Sie bei der Auswahl auf ein regelmässiges und nachweisbares Einkommen. Dies gewährleistet, dass Ihre Mieter sich die Liegenschaft langfristig leisten können. Eine Bürgschaft oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag geben Ihnen zusätzliche Sicherheit.
Fügen sich die Interessenten in die Hausgemeinschaft ein? Wohnen in Ihrer Liegenschaft mehr Familien oder Singles? Welche Mieter passen am besten in die bereits bestehende Hausgemeinschaft? Achten Sie bei Ihrer Auswahl auf eine harmonische Hausgemeinschaft. Dies bewährt sich auf Dauer für alle Parteien.
Verlass und Sympathie: Waren die Mieter bei der ersten Besichtigung pünktlich? Stimmt Ihr Bauchgefühl und Sie die Interessenten sympathisch und machen einen guten Eindruck? Kleine Details entscheiden oftmals, über die Sympathie. Achten Sie folglich auf Ihren Bauch, um bedenkenlos Ihre Liegenschaft zu vermieten.
2.2 Prüfung der Auswahlkriterien
Bei der Entscheidung, welche Mieter Sie zukünftig in Ihrem Mietobjekt wohnen lassen, raten wir Ihnen, die Mieter vorab zu prüfen. So minimieren Sie Unstimmigkeiten oder Zahlungsausfälle, welche das Mietverhältnis erschweren.
Diese Kriterien können Sie prüfen:
- Mieterselbstauskunft
- Personalausweiskopie
- Einkommensnachweis oder Arbeitsvertrag
- Betreibungsregisterauszug
- Kaution
- Bürgschaft bei Studenten
- Ehrliches Gespräch
3. Besichtigungstermin
Bestimmen Sie einen Besichtigungstermin und nehmen Sie sich Zeit für die Interessenten. Wenn Sie dabei keine Massenbesichtigung durchführen, können Sie besser auf die einzelnen Mieter eingehen und einen ersten Eindruck erhalten. Dabei ist es Ihnen möglich, den Mieter bereits bezüglich Selbstauskunft zu befragen und erste Eindrücke zu gewinnen.
Die Selbstauskunft können Sie auf zwei Arten durchführen. Entweder Sie haben diese bereits vorab den Bewerbern zugesendet und ausgefüllt zurück erhalten oder Sie legen diese vor Ort auf. Unabhängig wie Sie vorgehen, ist die Mieterselbstauskunft überaus hilfreich.
4. Welche Fragen dürfen Sie als Vermieter stellen?
Als Vermieter möchten Sie so viel, wie möglich über die zukünftigen Mieter erfahren. Dennoch gibt es einige Vorschriften, welche Sie dabei einhalten müssen. So ist es Ihnen gestattet, nur Fragen zu stellen, welche im Zusammenhang mit dem geplanten Mietverhältnis stehen.
Zulässige Fragen:
- Vermögenslage
- Arbeitsplatz
- Lohn
- Wirtschaftliche Umstände
- Zum Haushalt gehörende Personen und Tiere
- Musikinstrumente
Nicht gestattete Fragen
Diese Fragen verstossen gegen das Gesetz bezüglich Diskriminierung und das Persönlichkeitsrecht:
- Nationalität
- Rasse/Hautfarbe
- Religionszugehörigkeit
- Vorstrafen
- Familienstand
- Schwangerschaft
- Familienplanung/Kinderwunsch
- Grund des Wohnungswechsels
- Hobbys
5. Vorauswahl treffen
Haben Sie sich bereits einen ersten Eindruck gemacht, ist es an der Zeit eine Vorauswahl zu treffen. Dabei wählen Sie 2-3 mögliche Mieter aus und vereinbaren ein abschliessendes Entscheidungsgespräch mit jedem einzelnen. Dieses zweite Gespräch bestätigt Sie in Ihrer Entscheidung und ermöglicht Ihnen erneut einen Eindruck von den zukünftigen Bewohnern zu erhalten.
6. Abschließendes Entscheidungsgespräch
Ist der Termin für ein abschliessendes Gespräch bestimmt, laden Sie alle Personen, welche zukünftig in der Immobilie leben möchten, zu diesem Termin ein. Dadurch erhalten Sie ein übersichtliches Gesamtbild von der gesamten Mietpartei. So wissen Sie als Vermieter vor Vertragsabschluss genau, welche Personen im Mietobjekt leben möchten und wer Ihre Liegenschaft bezieht. Stimmen alle Voraussetzungen und örtlichen Gegebenheiten überein, können Sie den Mietvertrag abschliessen.
Fazit Wohnung vermieten: Mieter aussuchen
Lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl des zukünftigen Mieters. Dadurch umgehen sie spätere Unstimmigkeiten oder unangenehme Konsequenzen. Es lohnt sich, ein ehrliches und offenes Gespräch mit den Interessenten zu führen und dennoch auf fundierte Unterlagen zurückzugreifen.
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