Während der Mietdauer in einer Wohnung entstehen üblicherweise Gebrauchsspuren. Insbesondere nach einer langen Mietperiode stellt sich die Frage, wie müssen Mieter die alte Wohnung übergeben? Reicht besenrein?
Beabsichtigen Ihre langjährigen Mieter, das Mietobjekt zu verlassen, so steht schon bald die Wohnungsübergabe bevor. Insbesondere bei einer solch langen Mietzeit sind sehr wahrscheinlich Schäden, Mängel und Abnutzungserscheinungen in der Wohnung vorzufinden. Dennoch ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung so zu übergeben, wie das im Mietvertrag geregelt wurde.
Alte Wohnung reinigen
Unabhängig davon, wie lange ein Mieter eine Wohnung angemietet hat, muss diese gereinigt und in sauberen Zustand übergeben werden. So darf der Vermieter verlange, dass die Wohnung besenrein und gründlich gereinigt durch den Mieter wird.
Bei der Wohnungsabgabe sind sämtliche Räumlichkeiten und Zusatzräume wie Keller, Estrich und Co. zu reinigen.
Dazu gehören unter anderem folgende Arbeiten:
- Küche: Säubern der Schränke, Küchengeräte, Fliesen und des Bodens
- Bad: Entkalken der Armaturen, gründliche Reinigung sämtlicher Oberflächen, Ersetzen fehlender Gegenstände wie Zahnputzgläser, Dichtungen etc.
Muss der Mieter die Wände nach 10 Jahren streichen?
Anhand der Lebensdauertabelle wird definiert, dass Wände einer Mietwohnung nach acht Jahren einen neuen Anstrich bzw. eine Renovierung bedürfen und die Kosten nicht durch den Mieter zu tragen sind. Haben die Wände folglich unter einer Verfärbung etc. gelitten, so muss der Mieter diese nicht selbst streichen oder die notwendigen Kosten dafür tragen. Die Arbeiten fallen unter die sogenannte normale Abnutzung.
Ab wann muss der Vermieter renovieren?
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten für einen neuen Anstrich der Wände zu tragen, wenn die Arbeiten unter die normale Abnutzung fallen, wenn die Dauer der Lebenserwartung überschritten wurde.
ACHTUNG: Der Mieter darf nach acht Jahren nicht automatisch verlangen, dass die Wände neu gestrichen werden müssen. Laut Art. 256 OR muss der Vermieter das Mietobjekt in einem „zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand“ erhalten. Das bedeutet, der Zustand der Wohnung ist massgebend für einen neuen Anstrich. Mehr dazu hier.
Endreinigung durch Reinigungsfirma
Zieht der Mieter in eine neue Wohnung, muss das ehemalige Mietobjekt geputzt werden. Viele Mieter möchten diese Arbeit abgeben und nicht eigens durchführen. Dabei ist eine professionelle Reinigungsfirma oder Reinigungsunternehmen eine mögliche Alternative, welche bei der Reinigung der Wohnung zur Seite steht. Diese unterstützt Mieter bei der Wohnungsabgabe und sorgt für eine Reinigung, welche sauber ist und eine Wohnungsreinigung mit Abnahmegarantie enthält.
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Schäden und Mängel nach 10 Jahren
Grundsätzlich ist ein Mieter verpflichtet, Mängel und Schäden umgehend dem Vermieter zu melden. Dadurch kann der Eigentümer diese möglichst zeitnah reparieren lassen und für einen Ersatz sorgen. (defekter Geschirrspüler etc.) Während einer langen Mietzeit können vermehrt Mängel etc. auftreten. Dabei ist es wichtig, zwischen den folgenden drei Arten von Mängeln zu unterscheiden:
- Normale Abnutzung
- Übermässige Abnutzung
- Kleiner Unterhalt
Kleiner Unterhalt vor dem Auszug
Handelt es sich um sogenannte Arbeiten des kleinen Unterhalts, so ist der Mieter für die Instandsetzung verantwortlich.
Ist der Tag der Wohnungsübergabe gekommen, so wird bei der Übergabe ein Protokoll erstellt. Dieses hilft dabei, Schäden und Mängel zu erfassen und deren Kostenübernahme zu klären. Grundsätzlich unterstützt erneut die Lebensdauertabelle bei der Klärung der Kosten.
Normale Abnutzung während der Mietdauer
Unter der normalen Abnutzung in einer Wohnung versteht man kleine Mängel und Abnutzungserscheinungen im normalen Rahmen. Dazu zählen kleine Kratzer im Parkett, Bilderabdrücke an den Wänden oder Risse in der Tapete. Ein Mieter ist nicht verpflichtet, für die Instandsetzung dieser normalen Abnutzungen zu zahlen und trägt keine Kosten.
Übermässige Abnutzung vor Einzug in neue Wohnung
Unter die übermässige Abnutzung fallen Schäden, welche durch bewusste Unachtsamkeit oder Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht herbeigeführt wurden. Dazu zählen beispielsweise vergilbte Wände durch starkes Rauchen, tiefe Kratzer und Schäden im Boden oder schmutzige Wände.
Der Mieter ist verpflichtet, auch nach einer langen Mietperiode für solche Schäden aufzukommen und trägt deren Kosten bzw. einen Kostenanteil anhand der Lebensdauertabelle.
Muss ich die Wohnung reinigen, wenn die Liegenschaft abgerissen wird?
Diese Frage ist nicht generell zu beantworten. Steht ein Abbruch des Mietobjektes bevor, so sollten Mieter sich vorab mit dem Vermieter in Verbindung setzen. In Absprache können unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Ein Mieter darf allerdings nicht davon ausgehen, dass dieser die Wohnung nicht putzen muss.
Fazit
Grundsätzlich gilt: Ein Mietobjekt ist vor der Übergabe gründlich zu reinigen und in besenreinen Zustand abzugeben. Unabhängig davon, wie lange die Mietperiode angedauert hat. Sauberkeit ist bei der Wohnungsübergabe das A und O und sollte professionell und vom Mieter unaufgefordert umgesetzt werden.
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