Wer in der Schweiz eine Wohnung mietet, der zahlt oftmals eine sogenannte Mietkaution. Worum es sich dabei handelt und was sie bezüglich Mietkaution wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Mietkaution Schweiz
Diese wichtigen Punkte müssen Sie über die Mietkaution in der Schweiz wissen:
- Bedeutung
- Anwendung
- Höhe
- Hinterlegung
- Frist der Rückzahlung
Mietkaution Schweiz Bedeutung
In der Schweiz ist es üblich, beim Mietvertragsabschluss einer Wohnung eine Mietkaution oder auch Mietzinsdepot zu bezahlen. Diese Vereinbarung wird im Mietvertrag festgehalten und darf vom Vermieter verlangt werden. Die Kaution muss spätestens bei Mietantritt vom Mieter beglichen werden und wird auf einem sogenannten Mietzinsdepot hinterlegt.
WICHTIG: Die Mietkaution ist NICHT obligatorisch und wird nur dann fällig, wenn diese im Mietvertrag hinterlegt wurde.
Für was ist die Mietkaution gedacht?
Die Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter. Mit der Mietkaution deckt dieser die Kosten für entstandene Schäden während der Mietzeit des Mieters. Dadurch kann sich der Vermieter vor hohen Schadenkosten und Folgekosten schützen.
Wie hoch darf das Mietzinsdepot sein?
In der Regel beträgt die Kaution 1-3 Monatsmieten. Bei Mietwohnungen dürfen Vermieter maximal drei Monatsmieten verlangen. Hingegen bei Geschäftsräumen keine rechtliche Obergrenze gesetzt ist. Üblicherweise werden meist sechs Monatsmieten bei Geschäftsräumen verlangt.
Wo wird die Mietkaution hinterlegt?
Es ist vorgeschrieben, dass die Mietkaution auf einem Mietzinsdepot hinterlegt werden muss. Spätestens vor Beginn des Mietverhältnisses muss der Mieter die Mietkaution auf dieses Konto einzahlen. Das Sperrkonto richtet der Vermieter ein und der Mieter muss den Antrag für das Konto unterschreiben und den fälligen Betrag überweisen. Wurde das Geld korrekt auf dem Mietzinsdepot hinterlegt, wird während der Mietdauer sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter das Konto blockiert. Folglich haben beide Parteien keinen Zugriff auf das Konto.
Frist für die Rückzahlung der Mietkaution
Der Vermieter ist gezwungen, die Kaution direkt beim Auszug des Mieters das Konto freizugeben. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass keine Schäden am Mietobjekt, in der Wohnung oder dem Haus entstanden sind. Bereits bei der Erstellung des Wohnungsabnahmeprotokolls wird normalerweise die Freigabe für das Mietzinsdepot veranlasst. Sind Schäden während der Mietdauer entstanden, erhalten Vermieter üblicherweise drei Monate Zeit, um die Reparaturen zu organisieren und die jeweiligen Rechnungen zu erhalten.
Spätestens ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses muss die Bank das Mietzinsdepot dem Mieter auszahlen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass der Vermieter keine Betreibungen oder Klage gegen den Mieter eingeleitet hat.
Mietkaution Freigabe
Um die Mietkaution freizugeben, müssen Vermieter die Freigabe veranlassen. Mit dieser Vorlage ist dieses Vorhaben besonders schnell umgesetzt.
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Fazit
Die Mietkaution ist nicht obligatorisch. Ist diese im Mietvertrag festgelegt, darf diese vom Vermieter als Sicherheit verlangt werden. Sie dient für beide Parteien als Sicherheit: Sowohl der Vermieter als auch der Mieter besitzen so eine gewisse finanzielle Rücklage, um mögliche Schäden an der gemieteten Wohnung oder Haus zu begleichen.
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