Grillen auf dem Balkon – Ist das erlaubt?

Die Temperaturen steigen, die Blumen erwachen aus dem Winterschlaf und der Duft von Grillgut erfüllt die Luft in der Schweiz. Der Frühlingsanfang lockt zahlreiche Menschen nach draussen, auf den Balkon oder die heimische Terrasse. Doch dürfen Mieter auf dem Balkon grillen oder wie der Schweizer so schön sagt grillieren? Wir klären auf!

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Gesetzliche Vorschriften – Wann ist das Grillieren auf dem Balkon erlaubt?

In gemütlicher Runde leckere Köstlichkeiten über dem Feuer zu garen ist in den warmen Monaten besonders beliebt. Neben Fleisch, Gemüse und anderen Leckereien werden regelmässige Grilladen veranstaltet und dabei umfangreich die Gaumen verwöhnt. Doch dürfen Mieter auf dem Balkon überhaupt grillen?

Ganz klar: Ja. Das schweizerische Mietrecht erlaubt das Grillen auf dem Balkon. Irrelevant dabei ist die Art des Grills. So ist das Grillen sowohl mit Elektro-, Gas- und auch dem Holzkohlegrill erlaubt. Da in der Schweiz die Gesetzgebung nicht zu tief in das Privatleben eines Mieters eingreifen darf, ist es unmöglich, das Grillen auf dem Balkon zu verbieten.

Grillduft ärgert die Nachbarn - ist grillen auf dem Balkon in der Schweiz erlaubt? Copyright: Pexels

Rücksicht auf Nachbarn

Allerdings müssen Mieter auf andere Bewohner Rücksicht nehmen und das Grillen im angemessen Rahmen vollziehen. Wichtig dabei ist es, dass die anderen Mietparteien durch das heimische Grillfest nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Dazu gehört ebenfalls, dass Mieter die Rauchentwicklung möglichst gering halten. Hierbei ist der Einsatz eines Elektro- oder Gasgrill eine gute Alternative.

Nachtruhe bei der Grillparty

Auch das Einhalten der Nachtruhe gehört zur Rücksichtnahme dazu. So ist es in der Schweiz üblich, dass diese nach 22 Uhr in Kraft tritt. Diese Regelung ist kantonal abhängig und weist daher zeitliche Unterschiede auf. Sollte das Grillfest länger dauern, raten wir die Gäste in die Wohnung zu bitten, sodass sich niemand gestört fühlt.

Aufsichtspflicht

Voraussetzung für jede Grillparty ist, dass sich Mieter der Aufsichtspflicht bewusst sind. Dazu gehört, dass die Kohle vor dem Verlassen des Balkons erloschen sind bzw. keine Funken oder brennende Rückstände die Immobilie gefährden.

Der Mietvertrag verbietet das Grillen auf dem Balkon

Als Vermieter haben Sie das Recht ein Grillverbot auf dem Balkon im Mietvertrag zu vereinbaren. Dieses Verbot muss allerdings bereits zu Beginn und vor der Unterschrift im Mietvertrag festgehalten werden. Ein nachträgliches Hinzufügen ist nicht erlaubt. Haben die Mieter den Vertrag inklusive dieses Verbotes unterschrieben, so müssen sich diese auch daran halten. Wird diese Abmachung nicht eingehalten, so dürfen Vermieter eine Abmahnung aussprechen. Im schlimmsten Fall kann eine solche Klausel im Mietvertrag zur Kündigung führen und die Mietpartei muss die Immobilie verlassen.

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Grillen auf Gemeinschaftsflächen

Oftmals stehen Terrassen oder Gärten bei einem Mehrfamilienhaus für alle Mietparteien zur Verfügung. Hierbei gilt es, dass sich die einzelnen Parteien idealerweise absprechen, wenn ein grösseres Grillfest geplant ist. Dadurch können Unstimmigkeiten bereits vorab ausgeschlossen werden.

Grillen auf dem Balkon ist in den Sommermonaten besonders beliebt. Copyright: Pexels

Grillen ohne Rauchentwicklung – Unsere Tipps

Damit sich beim Grillen auf der gemeinschaftlichen Terrasse oder dem Balkon niemand gestört fühlt, gibt einige Tipps, um die Rauchentwicklung zu minimieren. So sorgt ein Holzkohlegrill oft für die meiste Rauchentwicklung. Folglich ist es ratsam, für das Grillen auf dem Balkon auf einen Gas- oder Elektrogrill zu setzen. Ideal dafür ist zum Beispiel der Lotusgrill, welcher nicht nur für eine Reduzierung des Rauches sorgt, sondern gleichzeitig ideal auf jeden Tisch passt.

Wenn nicht auf den Holzkohlegrill verzichtet werden kann, dann sind diese Tipps überaus hilfreich:

Trockenes Holz verwenden

  • Grillanzünder sparsam verwenden
  • Grilladen mit einer Zange wenden, damit kein Saft austritt
  • Alufolie und Grillschalen verwenden
  • Den Grill so platzieren, dass der Wind den Rauch und Duft nicht zu den Nachbarn trägt

Fazit Grillen auf dem Balkon

Grundsätzlich können Vermieter das Grillen auf dem Balkon oder der gemeinschaftlichen Terrasse nur durch eine Klausel im Mietvertrag verhindern. Das Grillen an sich ist für Mieter grundsätzlich nicht verboten. Möchten Sie dies dennoch verhindern, bleibt Ihnen nichts anderes, als dies schriftlich vor Vertragsabschluss festzuhalten.

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