Vollmacht Wohnungsabnahme – Kostenlose Vorlage

Nicht immer es Vermietern oder Mieter möglich, bei der Wohnungsabnahme persönlich vor Ort zu sein. Ist dies der Fall, können die genannten Parteien eine Vollmacht für die Wohnungsabnahme erteilen. Erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema und nutzen Sie die kostenlose Vollmacht Wohnungsabnahme Vorlage.

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Der Alltag ist stressig, voller Termin und nicht immer läuft alles nach Plan. Ob für Vermieter oder Mieter, eine Wohnungsübergabe oder Wohnungsabnahme ist immer mit viel Vorbereitungen und Erledigungen verbunden. Verständlich, dass nicht immer alle Termine eingehalten werden können. Allerdings ist die Wohnungsübergabe bzw. Abnahme überaus wichtig, und alle Parteien sollten anwesend sein. Oder sich vertreten lassen.

Vollmacht Wohnungsabnahme – Wer kann bevollmächtigt werden?

Grundsätzlich kann jede Person bevollmächtigt werden. Es ist also egal ob Freunde, Mitglieder der Familie, die Nachbarn oder ein Experte in Abwesenheit des Mieters oder Vermieters die Abnahme übernimmt.

Allerdings ist es wichtig, dass Sie grosses Vertrauen zur bevollmächtigten Person besitzen und diese Sie angemessen vertreten kann. Denn die bevollmächtigte Person übernimmt in Ihrem Namen eine wichtige Rolle und Sie sollten wissen, welche Auswirken dies für Sie haben kann. Denn entsteht nach der Abnahme ein Problem, so haftet immer die Person, welche die Vollmacht ausgestellt hat.

Achten Sie deshalb genau auf Ihre Wahl und lassen Sie nicht einfach jemanden in Ihrem Namen eine Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll tätigen. Idealweise kennt sich der oder die Bevollmächtigte mit Wohnungsabnahmen aus und weiss, worauf es zu achten gibt.

Andernfalls kann auch ein Experte des HEV oder ein Immobilienmakler diese wichtige Aufgabe für Sie übernehmen und Sie zu diesem Zeitpunkt vertreten.

Was muss der Bevollmächtigte beachten?

Zur Wohnungsübergabe sollte Ihre Vertretungsperson natürlich die Vollmacht mitbringen. Daneben ist ein Personalausweis oder Reisepass nötig. So kann sich der Bevollmächtigte beim Vermieter ausweisen. Dinge wie die Schlüsselübergabe sollte sich Ihr Vertreter quittieren lassen. Dann kann Ihr ehemaliger Vermieter am Ende nichts Gegenteiliges behaupten.

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Vollmacht zur Wohnungsabnahme

In der Schweiz gibt es keine exakten Vorgaben, wie die Form einer Vollmacht für die Wohnungsabnahme auszusehen hat. Dennoch ist es wichtig, dass eine solche Vollmacht stets schriftlich erteilt wird und alle wichtigen Informationen wie Adresse, Ort, den Vermieter etc. beinhaltet.

Wie schreibe ich eine Vollmacht zur Wohnungsübergabe?

  • Name und Adresse des Bevollmächtigten
  • Anschrift der zu übergebenden Wohnung
  • Umfang der Vollmacht
  • Dauer der Vollmacht
  • Am Ende: Datum, Ortsangabe und Unterschrift.

Welche Rechte müssen eingeräumt werden?

Als Vorbereitung für die Umsetzung der Vollmacht müssen Sie sich überlegen, welche Rechte und Pflichten die bevollmächtigte Person übernehmen soll. Diese Dinge sollten ebenfalls in der schriftlichen Vollmacht erläutert und dokumentiert werden.

Zu diesen Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll
  • Anzahl Wohnungsschlüssel überprüfen
  • Schäden und Mängel dokumentieren
  • Gesamte Übergabe übernehmen

Zur Wohnungsübergabe müssen die bevollmächtigten Personen die Vollmacht mitbringen. Zudem ist ein Ausweisdokument für die Prüfung der Person notwendig. Nur so kann sich die bevollmächtigte Person ausweisen und alle anwesenden sicher sein, dass diese Angelegenheit rechtsmässig durchgeführt wird.

Unser Tipp: Das Übergabeprotokoll muss am Ende der Abnahme von allen Beteiligten unterschrieben werden. Ebenfalls ist es ratsam, die Schlüsselrückgabe bei der Übergabe zu quittieren.

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VOLLMACHT WOHNUNGSABNAHME

Nutzen Sie die AIMMO Vorlage, um eine Vertretungsperson für die Wohnungsabnahme zu bevollmächtigen. 

Fazit Vollmacht Wohnungsabnahme

Mieter und Vermieter müssen nicht zwingend persönlich bei einer Wohnungsabnahme dabei sein. Allerdings ist es wichtig, dass eine Vertretungsperson anwesend ist und die Aufgaben der Abnahme übernimmt. Diese kümmert sich um die Abnahme und führt diese nach guten Gewissen durch. Dazu ist es notwendig, dass dieser Person eine Vollmacht ausgestellt wird. Ebenfalls sollte diese Person bereits Erfahrung in der Abnahme von Wohnungen haben und diese gewissenhaft durchführen.

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