Das Ende des Mietverhältnisses steht bevor und der letzte Tag des Mietvertrages rückt näher. Damit sich die Rückgabe der Wohnung problemlos durchführen lässt, sollten Vermieter bei der Wohnungsabgabe einige Regeln beachten. Erfahren Sie alle Alles zur Wohnungsabnahme in diesem Artikel.
Das ist bei einer Wohnungsabnahme zu beachten
- Übergabetermin
Ein Mieter muss die Wohnung spätestens am letzten Tag der Mietdauer während der üblichen Geschäftszeiten übergeben. (Art. 79 OR) Fällt dieser Termin auf einen Sonntag oder Feiertag, so erfolgt die Rückgabe am nächsten Werktag. Vereinbaren Sie einen Übergabetermin(Art. 256 Abs. 1 OR) möglichst frühzeitig und definieren Sie das genaue Datum. Dies verhindert Unklarheiten zwischen dem Mieter und Vermieter.
Unser Tipp: Es ist wichtig, die Abnahme pünktlich durchzuführen. Dies garantiert, dass Sie als Vermieter die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt dem neuen Mieter die Wohnung übergeben kann. Damit genügend Zeit für mögliche Reparaturen zur Verfügung steht, ist eine frühzeitige Abnahme der Wohnung von Vorteil.
- Zustand der Wohnung
Die Wohnung muss vom Mieter in einem besenreinen Zustand übergeben werden. Dabei gibt es zu beachten, welche Schäden und Abnutzung, während er Mietdauer durch den Mieter entstanden sind. Der Vermieter und der Mieter sollten bei der Wohnungsabnahme sämtliche Räume und Details gemeinsam auf deren Funktionalität prüfen. In der Regel werden übermässige Mängel und auch normale Mängel in einem Abnahme Protokoll festgehalten. Dieses vereinbart die Kosten und deren Übernahme bei größeren Schäden. In jedem Fall gilt es, die Lebensdauer der beschädigten Gegenstände bei der Kostendeklaration zu überprüfen, um die Sachlage zwischen Vermieter und Mieter entsprechend zu klären.
- Schlüsselübergabe
Bei der Wohnungsabnahme werden sämtliche Liegenschaftsschlüssel dem Vermieter zurückgegeben. Dazu zählen sowohl der Hausschlüssel, die Schlüssel für die Räume in der Wohnung als auch die Schlüssel für Garage, Keller, Estrich etc. Darauf folgt die Erstellung einer Quittung für die erhaltenen Schlüssel. Geht ein Schlüssel verloren, müssen Vermieter darauf achten, ob es notwendig ist, einen Austausch sämtlicher Schlösser einzuleiten. Ist dies der Fall, fallen die Kosten für diesen Aufwand auf den Mieter zurück.
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Was kostet eine Wohnungsabnahme
Der Mieter und der Vermieter können die Übergabe der Wohnung durch eine amtliche Fachperson durchführen lassen. Diese Person unterstützt dabei, sich ein Bild von der Lage zu machen und eine neutrale Beurteilung zu erarbeiten. Die Kosten für eine amtliche Wohnungsabnahme belaufen sich auf ca. 150 Schweizer Franken für die erste Stunde. Den finanziellen Aufwand trägt diejenige Partei, welche den Termin vereinbart.
Wenn der Vermieter die Wohnung nicht abnimmt
Grundsätzlich dürfen Vermieter die Abnahme einer Wohnung nicht verweigern. Bestehen grobe Mängel am Mietobjekt, so müssen diese im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Durch die Unterschrift von Vermieter und Mieter zeigen sich beide Parteien mit den Mängeln und der Kostenübernahme einverstanden. Wird die Wohnung nicht in ordentlich gereinigtem Zustand übergeben, so darf der Vermieter verlange, dass diese einer erneuten Reinigung unterzogen wird.
Haftung des Mieters für protokollierte Mängel im Allgemeinen
Grundsätzlich wird im Wohnungsabnahme Protokoll festgehalten, ob das Mietobjekt normal oder übermässig beansprucht wurde. Besteht eine übermässige Abnutzung, so ist der Kostenanteil in Franken oder Prozenten anhand der Lebensdauertabelle des HEV Schweiz zu ermitteln.
Fehlende Gegenstände wie Türdichtungen, Gemüseschubladen des Kühlschrankes oder fehlende Siebe im Wasserhahn gehen gänzlich zu Lasten des ausziehenden Mieters. Sind die Preise für solche Gegenstände bekannt, sollten Sie den Betrag dafür im Protokoll festhalten.
Ein Mieter haftet immer bei:
- Kleinreparaturen, leichte Mängel während der Mietzeit
- Ausserordentliche Abnutzung, grobe Mängel durch grössere Abnützung
- Änderungen oder Erneuerungen ohne Zustimmung des Vermieters
Haftung des Mieters für ausserordentliche Abnutzung
Keine Haftung für ordentliche Abnützung
Ein Mieter haftet nicht für ordentliche Abnutzung. Diese Schäden entstehen beim normalen und sorgfältigen Gebrauch während der Mietperiode.
Beispiele für normale Abnutzung
- Möbelabdrücke in textilen Bodenbelägen
- kleine Anzahl Nagel- und Dübellöcher
- Verblassungen an den Tapeten durch Möbel, Bilder etc.
Haftung für ausserordentliche Abnutzung
Der Mieter haftet immer für ausserordentliche Abnützung.
Beispiele der ausserordentlichen Abnützung
- auffällige Flecken im Bodenbelag, Brandlöcher
- nikotingefärbte Wände durch übermässiges Rauchen
- Kratzspuren durch Haustiere verursachte Schäden
Höhe des Schadenersatzes
Die Höhe des Schadensersatzes entspricht dem Alter und der normalen Lebensdauer der beschädigten Einrichtung.
Nach der Wohnungsabgabe
Nach der Wohnungsabnahme stehen für den Vermieter weitere Aufgaben an:
- Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Bei einem Wechsel des Mieters während der laufenden Abrechnungszeit kann nur die tatsächliche Benutzungsdauer abgerechnet werden. Aus diesem Grund wird grundsätzlich eine Zwischenrechnung erstellt. Allerdings hat ein Mieter darauf keinen Anspruch, da ein Vermieter erst nach der vereinbarten Abrechnungsperiode sämtliche Kosten vorliegen. Deshalb stellen Vermieter die Heiz- und Nebenkostenabrechnung meist erst einige Monate nach der Abnahme dem ehemaligen Mieter aus.
- Instandstellungen/Schlussabrechnung
Falls die Behebung von Mängeln, Schäden und übermässiger Abnutzung durch Behebung durchgeführt werden müssen, lässt ein Vermieter diese in die Wege leiten. Wenn diese zu Lasten des ehemaligen Mieters fallen, darf ein Vermieter die Schlussabrechnung dem ausziehenden Mieter nach der Abnahme zukommen lassen.
Fazit Wohnungsabnahme
Sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter ist es ratsam, sich auf die Abnahme vorzubereiten. Dies verhindert, dass finanzielle Aufwände für den Mieter entstehen und der Vermieter die Mietwohnung verzögert weitervermieten kann. Einen Termin sofort zu vereinbaren und ein gründliches Bild vor Ort zu machen, helfen, eine problemlose Übergabe zu begünstigen. So ist es die Aufgabe des Vermieters, alle Mängel, Schäden etc. zu dokumentieren und die der Mietpartei die Wohnung gründlich zu übergeben. Reagieren beide Parteien sofort und unterstützen eine ehrliche Kommunikation, so wird der gesamte Ablauf beschleunigt.
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