Umzug an Feiertagen: Ist das erlaubt?

In den meisten Kantonen fällt der Kündigungstermin auf den 31. März und die neue Wohnung wird auf den 1. April bezogen. Doch wie sieht die gesetzliche Lage aus, wenn der 31. März auf einen Samstag oder Sonntag fällt? Und ist der Umzug in der Schweiz erlaubt, wenn der Kündigungstermin auf einen Feiertag, wie Ostern fällt?

Die Freude vor dem Einzug in eine neue Wohnung steigt bereits beim Einpacken des Hab und Guts. Der Start in eine neue Lebensphase steht bevor und vieles ist zu organisieren. Dennoch verlangt der private Umzug viel Zeit und Energie und endet oftmals in Stress. Fällt der Kündigungstermin auf einen Feiertag, stellt sich zusätzlich die Frage, ob der Umzug an diesem Tag erlaubt ist.

Wohnungsumzug an einem Sonn- oder Feiertag

Grundsätzlich gilt in den meisten Regionen der Schweiz: Beginnt der Mietantrittstag an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, so findet der Einzug am nächsten Werktag statt. Dieses Vorgehen wird ebenfalls beim Auszug angewendet und ist in der Schweiz eine beliebte Vorgehensweise.

Allerdings ist diese Regelung nicht gesetzlich verankert. Sie wird nur dann angewendet, wenn im Mietvertrag keine andere Regelung festgehalten wurde. Da die Schweiz zahlreiche unterschiedliche Gesetze innerhalb eines Kantons oder eine Gemeinde aufweist, kann die Umsetzung dennoch sehr unterschiedlich sein. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wie die gewöhnliche Vorgehensweise an Ihrem Wohnort aussieht, informieren Sie sich bei der örtlichen Schlichtungsstelle für Mietsachen.

Umziehen an Feiertagen

Um sicher zu gehen, ob Sie Ihren Umzug an einem Sonn- oder Feiertag in Ihrer Wohngegend durchführen dürfen, sollten Sie sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Vermieter kontaktieren. So lohnt es sich, diese Frage frühzeitig zu klären und Missverständnisse zu verhindern.

Am Wochenende zügeln

Ob mit dem LKW, dem kleinen PW oder einem Transporter, generell ist der Umzug am Wochenende laut schweizerischem Gesetz nicht verboten. Dennoch raten wir Ihnen abzuklären, ob dies von Ihrem Vermieter geduldet wird. Denn beim Umzug in die neue Wohnung sollten Sie Rücksicht auf die Nachbarn und die Wohngegend nehmen. So ein Umzug ist keine stille Angelegenheit und verursacht unvermeidbaren Lärm und Gepolter. Achten Sie deshalb auf die Ruhestörung und beginnen Sie das Zügeln nicht bereits um 5 Uhr früh an einem Sonntag.

Tipp: Miettransporter sind am Wochenende oftmals teurer. Des Weiteren verrechnen Umzugsunternehmen einen höheren Stundensatz am Wochenende. Wenn Sie die Kosten möglichst tief halten möchten, sollten Sie den Umzug nicht an einem Samstag oder Sonntag vollziehen.

 

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Fazit Umzug an Sonn- und Feiertagen

Grundsätzlich ist es erlaubt an Sonn- und Feiertagen umzuziehen. Dennoch gelten unterschiedliche Regeln in den verschiedenen Kantonen und Gemeinden der Schweiz. Damit Sie keine Nachbarn oder Vermieter wütend machen, sollten Sie sich frühzeitig über die örtlichen Bestimmungen informieren. Dadurch gehen Sie auf Nummer sicher und verärgern kein der beteiligten Parteien.

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