Umzug an Feiertagen: Ist das erlaubt?

In den meisten Kantonen fällt der Kündigungstermin auf den 31. März und die neue Wohnung wird auf den 1. April bezogen. Doch wie sieht die gesetzliche Lage aus, wenn der 31. März auf einen Samstag oder Sonntag fällt? Und ist der Umzug in der Schweiz erlaubt, wenn der Kündigungstermin auf einen Feiertag, wie Ostern fällt?