In der Schweiz leben sehr viele Menschen, welche eine eigene Ferienwohnung oder ein Ferienhaus besitzen. Durchschnittlich wohnen die Besitzer rund 50 Tag in Ihrer Zweitimmobilie und an den restlichen Tagen steht die Immobilie leer. Es ist also naheliegend, das Ferienhaus fremd zu vermieten und dadurch Einnahmen zu generieren. In diesem Beitrag verraten wir Ihnen die wichtigsten Tipps beim Ferienwohnung vermieten.
Machen Sie die Ferienwohnung im Internet sichtbar
Einige Vermieter bewerben Ihre Ferienobjekte nur in Zeitschriften. Um die Reichweite zu vergrössern, raten wir Ihnen, die Urlaubsimmobilie ebenfalls im Internet zu platzieren. Die meisten Mietinteressenten machen sich auf die Suche nach einer Ferienwohnung im Internet, da die Hemmschwelle dort meist kleiner ist. Zudem können sich die Interessenten ein Bild machen und das Angebot überprüfen. Idealerweise verfügen Sie über eine eigene Webseite, auf welcher Sie Ihre Ferienwohnung zur Vermietung anbieten. Aufschlussreiche Fotos von den einzelnen Räumen und der Ausstattung unterstützen zusätzlich, dass Sie Ihre Ferienwohnung erfolgreich vermieten.
Wenn Sie keine eigene Webseite erstellen möchten, dann gibt es die Möglichkeit, Ihre Ferienwohnung über eine Plattform zu vermarkten. So können potenzielle Feriengäste nach diversen Suchkriterien filtern, wie die Region, Grösse bis hin zur Ausstattung.
Nutzen Sie Social Media für Ihre Ferienwohnung
In der heutigen Zeit sind viele Menschen auf den unterschiedlichsten Social Media Kanälen unterwegs. Deshalb lohnt es sich ebenfalls, Ihre Ferienwohnung auf diesen zu bewerben. Besonders beliebt dafür sind Facebook oder Instagram.
Diese zwei Plattformen unterstützen Sie dabei, neue Gäste zu erreichen und mit ehemaligen in Kontakt zu bleiben. Durch ein geeignetes Social Media Marketing erhöht sich ebenfalls die Chance, Ihre bestehenden Gäste mit Neuigkeiten zu versorgen.
Instagram ins besonders bei jüngeren Urlauber beliebt und eine empfehlenswerte Plattform, um auf Ferienobjekt aufmerksam zu machen.
Bewerben Sie Ihren Ferienwohnung mit Endpreisen
Wenn Sie den Preis Ihrer Ferienwohnung bestimmt haben, müssen Sie den Endpreis in Ihrem Inserat angeben. Der Endpreis beinhaltet alle Preisbestandteile, welche der Mieter auf jeden Fall und immer bezahlen muss. Dies sorgt für ein transparentes Preisangebot und der Mieter weiss genau, was auf ihn zukommt.
20 % Anzahlung sind in Ordnung
Bei einer Buchung vom Mieter dürfen Ferienwohnung Vermieter eine Anzahlung von bis zu 20 % verlangen. Diese 20 % gelten in der Regel als angemessen und sind üblich. Den restlichen Betrag dürfen Sie zwei bis drei Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn einfordern. Die Anzahlung gilt als Sicherheit sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter.
Verlangen Sie vom Mieter die unterzeichnete Rückgabe Ihres schriftlichen Mietvertrag
Ebenfalls besonders wichtig ist es, die Vermietung des Ferienobjektes schriftlich festzuhalten. Egal ob Sie den Mieter kennen oder nicht, Sie sollten IMMER einen Mietvertrag alle Vereinbarungen festhalten. Halten Sie alles fest, was für die Buchung wichtig ist. Insbesondere individuelle Vereinbarungen sollten dringend schriftlich festgehalten werden. Sowohl die Personendaten des Mieters als auch diejenige des Vermieters gehören in den Mietvertrag. Ebenfalls lohnt es sich, die Existenz des Mieters im Internet zu überprüfen. Diese Erstellung verhindert Unstimmigkeiten und dient erneut als Absicherung für beide Parteien.
Verwenden Sie Mustermietverträge für Ferienwohnungen
Grundsätzlich raten wir Ihnen davon ab, einen Mietvertrag für Ihre Ferienwohnung selbst zu erstellen. Das Mietrecht ist ein komplexes und umfangreiches Thema. So gibt es im Internet viele gute Vorlagen für Mietverträge von Ferienwohnungen. Deshalb sollten Sie stets einen professionellen vorgefertigten Mietvertrag anwenden. Dieser sollte zwecksgemäss vorgefertigt sein und sowohl die Vereinbarung sowie die Stornierungsfristen und Gebühren beinhalten.
Sollte der Urlauber minderjährig sein, so muss ein gesetzlicher Vertreter den Mietvertrag ausdrücklich genehmigen. Deshalb müssen Sie das Geburtsdatum des Mietinteressenten festhalten
Ehemalige Gäste zur Rückkehr animieren
Haben Sie gewusst, dass die Aufwandskosten bei wiederkehrenden Gästen am geringsten ausfällt?
Umso lohnenswerter ist es, ehemalige Gäste zur Wiederkehr zu animieren. Deshalb sollten Sie nicht vergessen, dass Sie Ihre Gäste nach ihrem Aufenthalt zur Wiederkehr erinnern. Bleiben Sie Ihren Gästen deshalb stets in Erinnerung und überzeugen Sie die Gäste, dass sich ein zweiter Aufenthalt lohnt.
Eine E-Mail-Marketing Strategie anwenden
So dient E-Mail-Marketing als perfekter Kanal, um Ihren ehemalige Gästen in Erinnerung und präsent zu bleiben. Deshalb lohnt es Ihren Gästen regelmässig E-Mails zu senden und Sie dadurch auf Sie aufmerksam zu machen.
Wichtig dabei ist es, Ihren Gästen nur wirklich interessante Inhalte zu sende. Ansonsten fühlen sich diese schnell belästigt oder mit Spam bombardiert. So ist ein interessanter Newsletter über Aktivitäten, Events rund um Ihre Ferienwohnung oder saisonale Besonderheiten eine optimale Lösung.
Beim zweiten Aufenthalt besondere Rabatte anbieten
Ebenfalls eine Information, welche Sie in Ihrer E-Mail Strategie erwähnen sollten, sind besondere Rabatte und Angebote für wiederkehrende Gäste. Dies ist ein besonderer Anreiz, um Ihre Ferienunterkunft erneut zu besuchen. Ein Zeitlimit für das Angebot ist ebenfalls empfehlenswert, da sich die Gäste durch ihr Dringlichkeitsgefühl entsteht, das Schnäppchen nicht zu verpassen.
Mit diesen 7 Tipps steht Ihrer erfolgreichen Ferienwohnung Vermietung nichts mehr im Wege. So lohnt es sich, etwas mehr in die Vermarktung zu investieren und Ihr Objekt ansprechbar zu machen.
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