Als Eigentümer müssen Sie alle Fakten über Ihr Eigentumsobjekt kennen. Deshalb ist eine exakte Erstellung einer Mängelliste unabdingbar. Wie Sie diese ganz einfach verfassen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Mängelliste für die eigene Wohnung schreiben
Eine Mängelliste zu erstellen ist einfacher, als es auf den ersten Blick scheint. Um damit zu beginnen, beachten Sie folgende Punkte:
- Wann wird ein Protokoll erstellt?
- Wer erstellt das Protokoll?
- Was soll vermerkt werden?
- Wer muss was bezahlen?
- Wenn die Kosten unklar sind?
Was Sie zusätzlich nicht vergessen sollten, erfahren Sie in diesem ausführlichen und noch detaillierteren Beitrag.
Mängel bei der Wohnung
Wann wird eine Mängelliste erstellt?
Das Festhalten von Mängeln, Schäden oder fehlenden Gegenständen empfehlen wir bei jedem Einzug und Auszug in ein Mietobjekt. So dient die Mängelliste beim letzten Mieterwechsel als Grundlage für das neue Protokoll. Zudem raten wir Ihnen, Renovierungen und Neuerungen ebenfalls in der Liste zu ergänzen und diese fortlaufend zu aktualisieren.
Tipp: Mit einer Online-Software für Immobilienverwaltung lässt sich die smarte Mängelliste einfach und jederzeit von überall aktualisieren.
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Wer erstellt das Protokoll?
Normalerweise erstellt der Vermieter die hilfreiche Mängelliste im Beisein der neuen Mieterschaft.
Ist dies nicht möglich, müsste der zukünftige Mieter bei möglichen Mängeln eine eigene Liste erstellen und diese dem Vermieter umgehend und eingeschrieben zukommen lassen. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, Mängel, welche nicht sofort behoben werden müssen, beim Vermieter zu melden. Erfassen Sie alle Schäden exakt und ausführlich. Es ist ratsam, die Grösse, den Ort und das Ausmass des Schadens genau zu notieren. Dadurch entstehen keine Unklarheiten für beide Parteien.
Wer muss für mögliche Mängel bezahlen?
Am Ende des Protokolls können Sie festhalten, wer in welchem Umfang für die Behebung von Reparaturen und Schäden aufkommt. Hier finden Sie eine Tabelle, wie lange die herkömmliche Lebensdauer von Einrichtungsgegenständen ist.
Nach dem Ablauf dieser Lebensdauer müssen Sie als Vermieter für die Kosten aufkommen. Ist die Lebensdauer noch nicht ganz abgelaufen, so muss der Mieter nur für den noch nicht abgeschriebenen Teil haften. Massgebend hierfür ist dabei das Alter des Gegenstandes oder die Zeit seit der letzten Renovierung.
Schäden, welche durch normale Abnutzung entstanden sind, werden ebenfalls vom Vermieter getragen. Kleinere Mängel, wie Löcher in den Wänden, sollten Sie im Mietvertrag aufnehmen und genau definieren.
Wie gehen Sie vor, wenn die Kosten unklar sind?
Wenn bei der Sanierung grössere Kosten entstehen, lohnt es sich, im Protokoll eine Höchstsumme oder den Vorbehalt eines Kostenvoranschlages festzuhalten. Wenn die Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen soll, müssen die Schäden vor der Behebung festgehalten und umgehend gemeldet werden. Dadurch können Sie Unklarheiten effizient vermeiden.
Fazit
Eine exakt dokumentiere Mängelliste ist überaus wichtig. Für Vermieter und Mieter ist die Erstellung folglich ein Muss. Denn nur dadurch, können beide Parteien auch nach langjährigem Mietverhältnis nachvollziehen, welche Schäden zu welcher Zeit entstanden sind. Zudem definiert das Protokoll bereits vorhandene Schäden oder zukünftige Mängel und hilft bei der Bestimmung der Sachlage. Dies fördert ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter.
Ihre AIMMO Redaktion
Mit Leidenschaft für unsere Leser und Eigentümer.