Dübellöcher vor der Wohnungsübergabe – Was tun?

Kurz vor der Wohnungsübergabe kümmern sich Mieter darum, die Wohnung sauber und besenrein zu übergeben. Dabei stellt sich meist die Frage: Müssen Dübellöcher fachgerecht entfernt werden? Und wer trägt die Kosten dafür?

Beim Auszug stehen so einige Arbeiten für den Mieter an. Die Wohnung muss gereinigt und im gleichen Zustand wie beim Einzug an den Vermieter übergeben werden. Oftmals bedeutet das Stress, Zeitaufwand und viel Arbeit für ein Mieter.

Arbeiten beim Auszug

So gehören folgende Arbeiten zur sauberen Wohnungsübergabe:

  • Reinigen sämtlicher Räume und Böden
  • Putzen der Haushaltsgeräte
  • Ersetzen von Teilen, welche zum kleinen Unterhalt gehören
  • Instandstellung der Nebenräume wie Keller, Estrich etc.

 

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Während der Mietzeit entstehen normalerweise gewisse Abnutzungen. So sind Löcher in der Wand, welche durch Schrauben und Dübel herstammen, üblich. Laut dem Mieterinnen- und Mieterverband der Schweiz müssen Mieter diese fachgerecht entfernen. Ist dies der Fall, so fallen Dübellöcher unter die normale Abnutzung, wodurch der Mieter keine Kosten dafür tragen muss.

Wie verschliesse ich Dübellöcher bzw. Bohrlöcher fachgerecht?

Der Mieter muss nicht für die Kosten für das Entfernen von Dübellöchern aufkommen, solange diese nicht in übertriebener Anzahl vorhanden sind und richtig mit Spachtelmasse verschlossen wurden.

Mehr dazu im Merkblatt des MV, Seite 3.

Dübellöcher schliessen – So geht’s 

1. Werkzeug und Füllmaterial beschaffen

Um Dübellöcher in den Wänden richtig zu verputzen, benötigen Sie folgende Ausrüstung:

  • Spachtel
  • passende Schraubenzieher (Kreuzschlitz-, Schlitz- oder Torxschraubenzieher)
  • Spitzzange
  • feinkörniges Schleifpapier
  • Staubsauger

Am einfachsten ist es, ein Dübelloch mit einer Fertigspachtelmasse aus dem Baumarkt zu verschließen. Die Kosten belaufen sich je nach Produkt und Menge zwischen 10 und 30 Franken.

Unser Tipp: Verwenden Sie keine Zahnpasta als Füllmaterial. Auch wenn dies oftmals unter Tipps und Tricks zu lesen ist.

2. Wände und Decken vorbereiten

Als Erstes drehen Sie die Schrauben heraus und entfernen die Dübel mit der Spitzzange. Am einfachsten geht das, indem Sie die Schrauben ein Stück weit herausdrehen und dann gemeinsam mit dem Dübel aus Wänden und Decken zu ziehen. Der Putz sollte dabei nicht abblättern.

3. Bohrlöcher reinigen

Die Spachtelmasse haftet nur auf sauberem Untergrund. Reinigen Sie deshalb die Löcher mit dem Staubsauger und entfernen Sie den losen Putz rund um die Löcher.

4. Spachtelmasse auftragen

Beim Verschließen mit fertiger Spachtelmasse tragen Sie zuerst etwas Spachtelmasse auf den Spachtel auf. Danach streichen Sie die Masse in das Dübelloch.

Haben Sie sich für Tubenspachtel mit einem kegelförmigen Aufsatz entschieden, so drücken Sie die Spachtelmasse direkt in das Loch. Das überschüssige Material an der Wand schabe Sie vorsichtig mit dem Spachtel ab. Diesen Vorgang wiederholen Sie oft, bis das Loch eben mit der Wand oder der Decke ist.

Dübellöcher

5. Trocknen und Schleifen

Auf der Verpackung finden Sie die Trocknungszeit der Spachtelmasse. Befolgen Sie die Anweisung und lassen Sie den Spachtel lange genug trocknen. Ist dieser perfekt getrocknet, entfernen Sie Unebenheiten mit einem feinkörnigen Schleifpapier. Befolgen Sie die auf der Verpackung des Spachtels aufgedruckte Trocknungszeit. Entfernen Sie danach mögliche Unebenheiten mit einem feinkörnigen Schleifpapier.

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privater Vermieter

Müssen Bohrlöcher in den Wänden immer entfernt werden?

Nicht generell. Laut MV gibt es zwar eine Regelung, wie der Mieter bei Löcher durch Dübel in der Wand vorgehen muss. Wurde im Mietvertrag eine andere Vereinbarung getroffen, so gelten diese beim Auszug aus der Wohnung.

Dürfen Vermieter die Kosten für eine fachmännische Reparatur von Dübellöchern in den Wänden auf den Mieter abwälzen?

Nein. Der Mieter ist verpflichtet, sich um den kleinen Unterhalt in einer Wohnung zu kümmern. Dazu zählen auch, dass Löcher in den Wänden fachgerecht durch den Mieter entfernt werden.

Will der Vermieter, dass die Dübellöcher von einem Fachmann repariert werden, so darf er das. Er kann allerdings nicht verlangen, dass der Mieter die Kosten dafür trägt.

Fazit

Mit diesen einfachen Trick lassen sich sämtliche Bohrlöcher entfernen! Mieter sollten sich Zeit für diese Arbeit nehmen und den kurzen Aufwand dafür bei den Vorbereitungen für eine tadellose Wohnungsübergabe mit einberechnen.

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