Besenreine Wohnungsübergabe – Darauf müssen Sie achten!

Bei der Wohnungsübergabe verlangen Vermieter und Eigentümer, dass die Wohnung «besenrein» übergeben werden soll. Dies ist meist im Mietvertrag geregelt und sorgt oftmals für Verwirrung. Was ist besenrein und was beinhalten die besenreine Wohnungsübergabe? Erfahren Sie mehr!

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Während der Mietdauer sind Mieter und Mieterinnen selbst für die Sauberkeit in der Wohnung verantwortlich. Solange keine Vernachlässigung des Mietobjektes stattfindet, interessiert sich niemand für den Zustand der Mieträume. Steht allerdings die Wohnungsübergabe bevor, so sieht das anders aus. Im Mietvertrag ist festgelegt, wie das Mietobjekt beim Umzug und der Abgabe übergeben werden soll. Der Endzustand wird dabei unterschiedlich definiert. Sorgfältig gereinigt, besenrein oder tadelloser Zustand sind bekannte Begriffe in diesem Bereich.

Was bedeutet «besenrein»?

Bei der Wohnungsübergabe müssen alle Gegenstände aus der Wohnung entfernt werden. Möbel und andere Dinge, welche vor dem Einzug nicht in der Immobilie vorhanden waren, müssen wieder weggeräumt werden. Bei der Reinigung der Liegenschaft haben Sie Folgendes zu beachten:

  • Boden: Die Böden aller Räume, welche zum Mietobjekt gehören, müssen gründlich gefegt werden. (Garage, Keller, Estrich, etc.) Befinden sich hartnäckige Flecken auf der Bodenoberfläche, muss dieser nass gewischt werden.
  • Wände und Decken: Befinden sich Flecken an den Decken oder den Wänden, müssen Sie diese gründlich geputzt werden.
  • Spinnweben: Alle Spinnweben sind zu entfernen.
  • Fenster und Türen: Reste von Kleber oder anderen Materialien an den Fensterrahmen und Türen, müssen Sie gesäubert werden.
  • Schränke: Putzen Sie die Schränke und das Innenleben der Einbauschränke.
  • Küche: Ebenfalls muss die Küche grob gereinigt werden. Dazu gehört das Entfernen von Lebensmittel und das Wischen sämtlicher Oberflächen. Fettflecken und andere Ablagerungen gehören ebenfalls zu diesen Arbeiten.
  • Kalkablagerungen: Kalk im Bad und in der Küche müssen Sie ebenfalls beseitigen, sodass sämtliche Armaturen sich beim Auszug im kalkfreien Zustand befinden.

Mehr als eine besenreine Wohnungsübergabe

Stehen im Mietvertrag Ausdrücke wie «sorgfältig gereinigt», «in einem sauber gereinigten Zustand» oder «ordnungsgemäss geputzt» müssen Mieter die Liegenschaft in einem Endzustand abgeben, der über «besenrein» hinausgeht.

Dabei gehören Punkte, wie die Säuberung der Dunstabzugshaube, das Shampoonieren der Teppiche oder das Reinigen der Fenster etc. dazu. In der Schweiz verlangen Vermieter vermehrt, dass die Wohnung in einem tadellosen Zustand übergeben wird, welcher über den Begriff «besenrein» hinausgeht. Dabei dürfen Vermieter sehr genau prüfen, ob die Mieter die festgehaltenen Bedingungen erfüllen.

Diese Arbeiten gehören nicht zu besenrein

Wurde die besenreine Abgabe im Mietvertrag festgehalten, sind folgende Arbeiten bei der Übergabe nicht beinhaltet:

  • Reinigung der Lamellenstoren
  • Tiefenreinigung der Teppiche
  • Neuanstrich sämtlicher Wände
  • Reinigung der Fenster
  • Schliessen der Dübellöcher in den Wänden
  • Keine Renovierungsarbeiten

TIPP: Die Wohnung sollte mindestens im gleichen Zustand übergeben werden, wie Sie von den Mietern beim Einzug vorgefunden wurden. Zudem sollten Vermieter Ihre Erwartungen für den Endzustand der Liegenschaft kundtun und diese den Mietern klar mitteilen.

Unterschied Reinigung und Renovierung

Sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter ist es wichtig, zwischen Reinigung und Renovierung zu unterscheiden. Die Reinigung verlangt, dass das Mietobjekt vom Schmutz befreit werden muss. Eine Renovierung beinhaltet Arbeiten, welche zur Behebung von Abnutzungserscheinungen der Immobilie dienen. Kleine Schönheitsreparaturen und andere Arbeiten am Mietobjekt gehören ebenfalls zur Renovierung.

Wurde im Mietvertrag keine Behebung der Abnutzungserscheinungen festgehalten, so müssen Mieter diese auch nicht beheben. Stehen allerdings beide Anforderungen, sowohl «besenrein» und «Behebung der Abnutzungserscheinungen» im Mietvertrag, müssen beide Punkte bei der Wohnungsübergabe erfüllt sein.

Darf die Wohnung ohne Reinigung übergeben werden?

Auch wenn im Mietvertrag keine Angaben zum Abgabezustand festgehalten wurden, dürfen Mieter die Wohnung nicht ohne Reinigungen übergeben. Folglich muss eine Liegenschaft immer «besenrein» übergeben werden. Infolgedessen darf der Vermieter eine besenreine Abgabe als Mindestanforderung an den Mieter stellen.

Fazit besenreine Wohnungsübergabe

Die besenreine Wohnungsübergabe ist klar definiert. Steht dies im Mietvertrag, muss sich der Mieter an die Vorgabe und Bedingungen halten. Dennoch sollten beiden Parteien, Mieter und Vermieter sich vor der Wohnungsübergabe klar und deutlich austauschen. Eine klare Kommunikation und saubere Dokumentation der Wohnung unterstützt die reibungslose Wohnungsübergabe und schafft Unklarheiten aus der Welt. Des Weiteren müssen die vertraglich festgehaltenen Bedingungen im Mietvertrag erfüllt werden, damit die Übergabe sauber und korrekt erfüllt werden kann.

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