Schäden & MängelVorlagen

Nach der Wohnungsübergabe – Mängel entdeckt, was nun?

23. Oktober 2020 · 2 Min. Lesezeit

Nach der Wohnungsübergabe – Mängel entdeckt, was nun?

Es gelingt nicht immer, alle Schäden und Mängel während der Wohnungsübergabe zu entdecken und festzuhalten. So kann es vorkommen, dass Mieter oder auch Vermieter erst im Nachhinein die Beschädigungen entdecken. Doch wer übernimmt die Kosten, wenn nach der Wohnungsübergabe Schäden zum Vorschein treten?

Haben die Wohnungsübergabe und der Einzug der neuen Mieter bereits stattgefunden, so lehnen sich Vermieter vorerst zurück und freuen sich über das neue Mietverhältnis. Allerdings werden nicht immer alle Schäden bei der Übergabe erkannt und im Übergabeprotokoll aufgeführt. Verdeckte und nachträglich festgestellte Mängel sind die Folgen davon.

Mittlere und schwerwiegende Mängel nach der Wohnungsübergabe

Werden nach der erfolgter Wohnungsübergabe Mängel entdeckt, welche als schwerwiegend eingestuft werden, so müssen Vermieter die Kosten dafür übernehmen. Zu schwerwiegenden Mängeln gehören:

  • nicht richtig funktionierende Heizungen
  • defekte Leitungen
  • Schimmel
  • etc.

Auch defekte technische Einrichtung, abblätternde Tapeten oder Ungeziefer gehören zu den mittleren und schwerwiegendenMängeln und erfordern eine Nachbesserung.

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Wenn der Mieter solche Schäden entdeckt, muss er diese umgehend dem Vermieter melden. Abhängig von der festgehaltenen Vereinbarung im Mietvertrag beträgt die Zeitspanne für die Schadensmeldung 10 bis 30 Tage. Diese Meldung muss schriftlich und eingeschrieben beim Vermieter eingehen. Danach erhalten Vermieter eine gesetzte Frist, in der die Mängel beseitigt werden müssen.

Marginale Schäden

Weist die Wohnung oder das Haus nach dem Unterschreiben des Wohnungsübergabeprotokolls sogenannte marginale Schäden auf – wie defekte Fliesen, Kratzer im Parkett oder Ähnliches, sind Sie als Vermieter nicht verpflichtet, diese Reparaturarbeiten zu tätigen.

Dennoch sollten die neuen Mieter die Schäden dem Vermieter melden, damit diese nicht für deren Ursprung verantwortlich gemacht werden.

Fazit Mängel nach der Wohnungsübergabe

Grundsätzlich ist eine exakte und saubereErfassung sämtlicher Mängel und Schäden das A und O einer Wohnungsübergabe. Werden danach noch weitere Schäden erkannt, ist dies meist ein aufwändiges Unternehmen mit unangenehmen Folgen. Durch eine exakte Mängelliste umgehen Sie diese Situation und klären, wer für die Kosten und die Beseitigung aufkommen muss. Lassen Sie sich folglich viel Zeit bei der Wohnungsübergabe und kontrollieren Sie jeden Raum bis ins Detail. Nur so können Sie sich als Vermieter vor unangenehmen Folgen schützen und für ein problemloses Verhältnis zwischen Ihnen und den Mietern sorgen.

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