Checkliste Wohnungsübergabe Neubau – Das müssen Sie wissen

Sie sind schon bald der Besitzer eines Neubaus und stehen kurz vor der Übergabe? In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen wichtigen Fragen zum Thema Wohnungsübergabe.  Als besonderes Highlight wartet die ‘Checkliste Wohnungsübergabe: Neubau’ auf Sie, welche Ihnen bei der gesamten Übergabe unter die Arme greift.

Kostenlose Checkliste für die Wohnungsübergabe

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Wann wird die Neubau-Wohnung übergeben?

Ganz generell wird eine Wohnung erst dann übergeben, wenn alle vorausgesetzten Formalitäten erfüllt worden sind.

Sofern im Kaufvertrag keine anderen Bedingungen festgelegt wurden, sind Sie nach Begleichung des Kaufpreises nicht automatisch Eigentümer der Immobilie. Sie sind erst nach Eintragung im Grundbuch der rechtliche Eigentümer der Neubauwohnung. Folglich sind Sie im gleichen Zug das Recht, die Wohnung in Besitz zu nehmen, zu beziehen oder zu vermieten.

ACHTUNG: Die Eintragung kann manchmal mehrere Wochen oder gar Monate andauern. Aus diesem Grund werden im Kaufvertrag vermehrt Regelungen bezüglich der Wohnungsübergabe festgehalten. Oftmals wird bestimmt, dass mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises die Übergabe stattfindet.

Schlüsselübergabe

Die Wohnungsübergabe ermächtig Sie, die Verfügungsgewalt über die Wohnung zu erlangen. Nutzen Sie die Immobilie selbst, erhalten Sie die Schlüssel zur Liegenschaft. Beabsichtigen Sie diese zu vermieten, werden die Schlüssel selbstverständlich den neuen Mietern übergeben.

Übergabeprotokoll bei einer Neubauwohnung

Bei der Übergabe des Neubaus müssen Sie jeden Raum mit dem Verkäufer durchgehen. Dabei werden sämtliche Mängel und nicht erfüllte Bedingungen festgehalten. Jedes noch so kleine Detail muss geprüft werden. Sowohl technische Geräte und deren Funktion sind zu beachten und zu prüfen.

AIMMO Tipp: Machen Sie die Wohnungsübergabe mit einem Experten. Dies verhindert teure Folgeschäden und unangenehme Konsequenzen.

Kosten, Nutzen und Lasten Übergabe

Normalerweise werden mit der Übergabe einer Wohnung auch die Kosten, Nutzen und Lasten vereinbart. So haben alle Eigentümer sowohl Rechte als auch Pflichten. Alle entsprechenden Regelungen sollten folglich im Kaufvertrag festgehalten werden.

Wirtschaftliches Eigentum

Durch den Nutzenwechsel erlangt der Käufer sogenanntes wirtschaftliches Eigentum. Dies heisst, dass ab der Übergabe nur noch der Käufer die Eigentumswohnung nutzen darf.

Wechsel von Kosten und Lasten

Der neue Eigentümer muss durch den Wechsel von Kosten und Lasten, alle Lasten der Liegenschaft tragen. Ebenfalls dazu kommen die Verbrauchskosten und die Verkehrsversicherungspflicht.

Wohnungsabnahme beim Neubau

Mit der Wohnungsabnahme eines Neubaus verstehen Sie sich als Käufer einverstanden, dass sich die Wohnung in einem vertragsgerechten und mängelfreien Zustand befindet. Nun sind Sie verpflichtetet, alle Pflichten und auch Rechte als neuer Eigentümer wahrzunehmen.

Vorbereitungen auf die Abnahme

Wir raten, Ihnen die Immobilie bereits vor der Abnahme zu besichtigen und sich ein erstes Bild zu machen. Dadurch haben Sie mehr Zeit, sich einen besonders guten Überblick zu verschaffen und sämtliche Mängel festzuhalten. Bei der Abnahme nehmen Sie sowohl das Sondereigentum als auch das Gemeinschaftseigentum ab.

Das sogenannte Gemeinschaftseigentum findet normalerweise mit allen Käufern an einem gesonderten Termin statt. Dabei wird meistens ein öffentlicher und vereidigten Bausachverständiger beauftragt, der die Abnahme expertensicher durchführt. Ein Fachmann ist für die Beurteilung in jedem Fall angebracht und minimiert das Risiko, wichtige Details zu übersehen. Ausserdem sollten Sie genügend Zeit mitbringen, um sämtliche Punkte zu überprüfen.

Das Wohnungsübergabeprotokoll

Eines vorneweg: Eine mangelfreie Wohnung gibt es nicht. Allerdings ist dies normal und kein Grund zur Beunruhigung. Normalerweise beseitigen seriöse Bauträger diese innerhalb einer angemessenen Frist. Umso wichtiger ist es, diese zu entdecken und im Abnahmeprotokoll festzuhalten.

Mit dieser Checkliste entdecken Sie alle Mängel

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So sollte ein sauberes und exakt geführtes Protokoll sämtliche Mängel beinhalten. Ebenfalls darin festzuhalten sind:

  • Objektnummer
  • Datum der Abnahme
  • Teilnehmende Personen inklusive Sachverständiger
  • Zeitraum der Baumassnahme
  • Mögliche Mängel
  • Vereinbarung eines Zeitpunktes zur Mängelbeseitigung
  • Unterschriften

Bestehen Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und dem Bauträger, so sollten beide Standpunkte ebenfalls dokumentiert werden. Bestenfalls mit Fotos und detaillierten Beschreibungen.

Kann ich eine Abnahme verweigern?

Im Allgemeinen besteht die Pflicht zur Abnahme der Neubau Wohnung alsbald diese vom Bauträger fertiggestellt wurde. Sind nur kleinere Mängel vorhanden, dürfen Sie die Abnahme nicht ohne weiteres verweigern. Bestehen nur kleine Mängel, können Sie nach Absprache, die Liegenschaft abnehmen.

Wie zum Beispiel:

  • Kratzer im Boden oder an den Türen
  • Kleine Unschönheiten im Boden

Allerdings haben Sie dennoch Anspruch auf die Beseitigung dieser Schäden und diese nur unter Mangelvorbehalt abnehmen.

Sind wesentliche Mängel vorhanden, so müssen sollten Sie die Wohnung erst nach der Beseitigung dieser abnehmen. Machen Sie einen neuen Termin für die Übergabe ab und geben Sie dem Bauträger Zeit, diese zu beheben.

Beispiel dafür:

  • Fehlerhafte Elektronik
  • Defekte Heizung

Sind grobe Schäden vorhanden, wie Unstimmigkeiten der Raumgrösse oder des Grundrisses, raten wir Ihnen, einen externen Rechtsbeistand zu konsultieren.

Fazit Wohnungsübergabe Neubau

Lassen Sie sich Zeit! Ebenfalls ist es überaus wichtig, einen Experten zurate zu ziehen und diesen bei der Übergabe dabei zu haben. Ausserdem sollten Sie alles ganz genau prüfen und sich keine Mängel aufschwatzen lassen. Nur so können Sie teure Folgen und Konsequenzen minimieren.

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