Herbstzeit ist Einbruchszeit – So schützen Sie das Zuhause

Herbst und Winter ist bekanntlich Hochsaison für Einbrecher. Es wird früher dunkel und die frühzeitige Dämmerung lockt Einbrecher an. Kein Wunder, dass Schweizer Versicherungen gegen Ende Oktober mehr Einbrüche registrieren.

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So schützen Sie sich vor einem Einbruch

1. Fenster schliessen

Gekippte Fenster sind für Einbrecher perfekt, um leicht und ohne Gewaltanwendung in eine Immobilie unbefugt einzudringen. Somit sind geöffnete Fenster einer der häufigsten Gründe für Wohnungseinbrüche. Deshalb gilt ein gekipptes Fenster auch für die Versicherung als “offenes Fenster”. Weil der Einbrecher dadurch ohne Gewalt eindringen kann, sind ungesichertes Bargeld und andere Geldwerte wie Wertpapiere oder Edelmetalle ebenfalls nicht versichert.

Achten Sie deshalb immer darauf, dass alle Fenster komplett geschlossen sind.

Herbstzeit ist Einbruchszeit

2. Türen schliessen

Während kurzen oder längeren Abwesenheiten sollten Sie immer die Haustüre abschliessen. Dazu gehören auch Keller- oder Sitzplatztüren. Denn wie heisst es so schön “Gelegenheit macht Diebe”.

3. Briefkasten leeren lassen

Ebenfalls nicht vergessen, sollten Sie das Leeren des Briefkastens. Dieser ist für Einbrecher ein hilfreiches Indiz für Ihre An- oder Abwesenheit. Denn Kriminelle sind besonders wachsam und informieren sich  vorab über Ihren Tagesablauf. Beauftragen Sie bei Abwesenheit einen vertrauensvollen Nachbarn, der den Briefkasten regelmässig leert. Dadurch machen Sie es Gaunern schwieriger, sich zu informieren.

4. Nachbarn informieren

Zudem sollten Sie Ihre Nachbarn über Ihre Abwesenheit informieren. Vertrauenspersonen können während dieser Zeit ein wachsames Auge über Ihre Liegenschaft haben und dadurch bei Verdacht rechtzeitig die Polizei informieren.

5. Schlüssel verstecken – Aufgepasst!

Diebe wissen, dass Immobilienbesitzer gerne und oft Schlüssel verstecken. Ob im Briefkasten, unter einem Blumentopf oder in einem falschen Stein, Krimiielle wissen, wo Schlüssel oft und gerne versteckt werden. Am besten vermeiden Sie es, den Hausschlüssel in einem Versteck vor dem Haus oder der Wohnung zu deponieren und geben den Nachbarn Ihres Vertrauens einen Ersatzschlüssel.

6. Polizei frühzeitig alarmieren

Sobald Sie etwas Verdächtiges sehen oder gar einen Einbrecher in flagranti erwischen, sollten Sie so schnell wie möglich die Polizei alarmieren. Lieber zu früh als zu spät ist hier eine massgebende Regel. Ist bereits ein Einbruch erfolgt, lassen Sie den Tatort so wie Sie ihn aufgefunden haben und vernichten Sie keine Spuren.

Unser Tipp: Spielen Sie nicht den Helden oder Heldin und gehen Sie auf Nummer sicher und rufen Sie den Notruf.

7. Markierungen beachten

Oftmals nutzen Einbrecher und Verbrecherbanden Zeichen und Markierungen, um miteinander zu kommunizieren. Hierbei handelt sich meist um einfache Zeichen oder Symbole, wie “X” oder “+”. Solche Zeichen informieren die Diebe darüber, ob es in dieser Immobilie etwas zu holen gibt. Sollten Sie an Ihren Wänden, dem Briefkasten oder an den Türen solche Symbole vorfinden, dokumentieren Sie die Zeichen und melden Sie diese ebenfalls der Polizei. Danach raten wir Ihnen, die Symbole zu vernichten.

8. Schlösser regelmässig prüfen

Leider genügt ein herkömmlicher Schraubenzieher meist aus, um ein ungesichertes Fenster oder eine Tür zu öffnen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie Türschlösser stets auf dem neuesten Stand der Technik halten, um es Einbrechern schwieriger zu machen. Ebenfalls erschweren zusätzliche Schlösser und Sicherheitsvorkehrungen den Dieben das unerlaubte Eindringen.

9. Für Aktivitäten sorgen

Der beste Einbruchschutz ist es, wenn Sie zu Hause sind. Selbstverständlich ist dies nicht immer möglich. Deshalb sollten Sie den Anschein erwecken, als wären Sie zu Hause. So tragen Zeitschaltuhren, TV-Simulatoren oder intelligente Glühbirnen dazu bei, dass es den Anschein macht, dass jemand zu Hause ist. Ebenfalls sorgen Bewegungsmelder vor dem Eingang oder der Terrasse dafür, dass sich Einbrecher abgeschreckt fühlen.

10. Überwachungskameras

Eine weitere Abschreckung sind Überwachungskameras. Wenn Sie nicht das Geld für ein teures Überwachungssystem aufbringen möchten, dann sollten Sie sich mindestens für eine Attrappe entscheiden. Gute Nachbildungen sind mit Blinklicht ausgestattet und von echten Kameras nahezu nicht zu unterscheiden.

Herbstzeit ist Einbruchszeit- Schützen Sie Ihr Haus mit einer Überwachungskamera

11. Soziale Medien meiden

Auch Einbrecher wissen die Sozialen Medien zu nutzen. Deshalb sollten Sie Ihre Abwesenheit nicht öffentlich machen und sich mit Live-Postings zurückhalten.

Schaden durch Einbruch entstanden – Wer kommt dafür auf?

Normalerweise kommt die Hausratsversicherung für Schäden oder Einbrüche auf. Allerdings unterscheiden diese die Art des Einbruchs und halten sich an die Vertragsbedingungen. So gibt es verschiedene Diebstahlarten:

1. Einbruchdiebstahl

Dringt ein Dieb gewaltsam in ein Gebäude ein oder bricht ein Behältnis auf, wird dieser als Einbruchdiebstahl eingestuft. Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist ein Diebstahl, welcher zum Beispiel durch Aufschliessen mit dem richtigen Schlüssel oder Codes erfolgt. Solche Einbrüche sind in der Regel in der Basisdeckung der Hausratsversicherung inbegriffen. Ist dies der Fall, zahlt die Versicherung die gestohlenen und beschädigten Gegenstände zum Neuwert. Allerdings sind Bargeld und Schmuck nur zu einem bestimmten Betrag gedeckt.

2. Raub

Erfolgt ein Diebstahl unter Androhung von Gewalt oder Anwendung durch Gewalt, dann fällt dies unter Raub. Auch ein Raub ist in der Regel in der Basisdeckung der Hausratsversicherung inbegriffen.

3. Einfacher Diebstahl

Eine weitere Unterscheidung entsteht, wenn der Einbruch weder als Raub noch als Einbruchdiebstahl eingestuft wird. Dies ist der Fall, wenn dem Täter keine grossen Hindernisse im Weg stehen. Beim einfachen Diebstahl gibt es eine weitere Differenzierung:

1. Einfacher Diebstahl zu Hause: Der einfache Diebstahl zu Hause ist in der Basisdeckung der Hausratsversicherung enthalten. Wird zum Beispiel das Fahrrad aus der Garage entwendet, wird dies als einfacher Diebstahl eingestuft.
2. Einfacher Diebstahl auswärts: Sofern Sie den “einfachen Diebstahl auswärts” als Zusatz in Ihrer Hausratsversicherung miteingeschlossen haben, sind Sie auch unterwegs gegen Diebstahl versichert. Bargeld, Geldwerte oder verlegte Gegenstände sind in der Regel nicht versichert. Üblicherweise wird eine separate maximale Versicherungssumme festgelegt, welche zwischen etwa 2000 und 5000 Franken liegt.

Wer übernimmt die Folgeschäden?

Der Einbrecher ist über die Terrasse in Ihr Haus eingedrungen und hat dabei ebenfalls Wände, das Türschloss oder die Scheibe beschädigt. Solche Folgeschäden werden meist ebenfalls von der Versicherung getragen. Die Höhe der maximalen Entschädigung, finden Sie im Vertrag mit Ihrer Versicherung.

Fazit

Es gibt einige Massnahmen, welche Sie ausführen können, um sich vor einem Einbruch zu schützen. Achten Sie während der dunklen und kalten Jahreszeit besonders darauf und pflegen Sie ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn. Des Weiteren raten wir Ihnen, die persönliche Versicherungssumme dem Wert Ihres Hausrats anzupassen. So sind Sie im Falle eines Einbruches gut vorbereitet und abgesichert. Beachten Sie diese Tipps, so schützen Sie Ihr Hab und Gut bereits mithilfe von wenigen Mitteln.

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