Zusatzvereinbarung Waschmaschine und andere Haushaltsgeräte – Kostenlose Vorlage

In der Schweiz sind Mietwohnungen bereits mit unterschiedlichen Haushaltsgeräten ausgestattet. Dennoch möchten einige Mieter eine eigene Waschmaschine in der Wohnung, um nicht von der Gemeinschaftswaschmaschine abhängig zu sein. In diesem Artikel verraten wir, ob dies erlaubt ist und stellen Ihnen kostenlos die Zusatzvereinbarung für Haushaltsgeräte zum Download zur Verfügung.

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Waschmaschine in der Mietwohnung

In einem Mietshaus mit mehreren Mieteinheiten gibt es in der Regel einen Waschraum, in welchem die Mieter die Wäsche meist wöchentlich waschen. Die Mieter halten sich an einen Waschplan und teilen sich die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Waschmaschine in der Waschküche. Ebenfalls wird die nasse Wäsche in einem separaten Raum aufgehängt und getrocknet. Nur selten besitzt jeder Mieter eine eigene Waschmaschine in der Mietsache.

Brauchen Mieter die Zustimmung des Vermieters für eine eigene Waschmaschine?

Grundsätzlich brauchen Mieter für alle baulichen Anpassungen laut Art. 260a OR eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter. Allerdings besteht bei der Installation einer Waschmaschine die berechtigte Frage, ob es sich dabei um eine bauliche Anpassung handelt. So ist sind in der heutigen Zeit nahezu keine Änderungen an den Sanitäranlagen notwendig, um eine Waschmaschine anzuschliessen. Dennoch kann eine solche Optimierung Einfluss auf die gesamte Liegenschaft haben: Grössere Geräuschentwicklung, Nässe und Schimmel oder höhere Nebenkosten sind nur einige Beispiele.

Folglich müssen Mieter immer die Zustimmung des Vermieters einholen.

Was steht im Mietvertrag?

In der Regel werden die Bedingungen bezüglich baulichen Anpassungen und die Vereinbarungen im Mietvertrag festgehalten. Neben den Nebenkosten beinhaltet ein Mietvertrag ebenfalls die Nutzung und den Gebrauch der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Geräte.

Der Mietvertrag ist stets die erste Wahl, um nachzuschlagen, welche Rechte und Pflichten die verschiedenen Parteien erfüllen müssen. Manchmal wird im Mietvertrag festgehalten, dass bauliche Veränderungen wie eine eigene Waschmaschine oder andere Haushaltsgeräte eine Zusatzvereinbarung benötigen.

Wichtig ist es auf jeden Fall, dass sich die Parteien untereinander austauschen und offen und ehrlich über die Wünsche sprechen. Nur so können Mieter und Vermieter verhindern, dass Rechtsfragen korrekt geklärt werden.

Zusatzvereinbarung Waschmaschine und Haushaltsgeräte – Kostenlose Vorlage

Wenn Vermieter Mietern erlauben, eine eigene Waschmaschine oder ein anderes Haushaltsgerät in der Mietsache zu nutzen, wird grundsätzlich eine Zusatzvereinbarung erstellt. Diese regelt die Bedingungen und Pflichten bezüglich Zusatzgerät.

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ZUSATZVEREINBARUNG WASCHMASCHINE

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Fazit Vollmacht Wohnungsabnahme

Mieter und Vermieter müssen nicht zwingend persönlich bei einer Wohnungsabnahme dabei sein. Allerdings ist es wichtig, dass eine Vertretungsperson anwesend ist und die Aufgaben der Abnahme übernimmt. Diese kümmert sich um die Abnahme und führt diese nach guten Gewissen durch. Dazu ist es notwendig, dass dieser Person eine Vollmacht ausgestellt wird. Ebenfalls sollte diese Person bereits Erfahrung in der Abnahme von Wohnungen haben und diese gewissenhaft durchführen.

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