Wohnung vermieten: Mietzins bestimmen Ratgeber Spezial Teil 6

Der Mietzins ist ein wichtiges und umfängliches Thema beim Wohnung vermieten. So wird dieser durch unterschiedliche Faktoren bestimmt und ist nicht immer ganz so einfach zu definieren. Worauf Sie bei der Bestimmung des Mietzinses achten müssen und welche wichtigen Tipps Sie dabei unbedingt kennen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Darauf müssen Sie bei der Mietzins Bestimmung achten

  1. Gesetzliche Grundlage
  2. Unterschiedliche Arten von Miete
  3. Kostenabrechnung
  4. Neuvermietung
  5. Verschiedene kantonale Preise
  6. Möbillierte Immobilie

1. Wo finden Sie die gesetzlichen Grundlagen bezüglich Mietzinses bei der Vermietung Ihrer Wohnung?

Um den Mietpreis auf Grundlage eines fundierten Basiswissen zu bestimmen, müssen Sie wissen, wo sich die gesetzlichen Grundlagen bezüglich Mietzinses finden lassen. So sind der Mietzins und das Mietrecht in der Schweiz im Obligationenrecht (OR) geregelt und festgelegt. Unter dem Achten Titel: Die Miete finden Sie alle Bestimmungen dazu. Ebenfalls ist dort bestimmt, dass gemäss Art.253 OR der Mieter dazu verpflichtet ist, für die Mietsache einen Mietzins zu zahlen.

2. Welche unterschiedlichen Arten von Mietzinsen bei der Wohnung Vermietung gibt es?

Als Vermieter sollten Sie die unterschiedlichen Arten von Mietpreisen bei Wohn- und Geschäftsräumen kennen.

  • Anfangsmietzins: Hierbei handelt es sich, um den Mietzins, welcher der Mieter bei einer Neuvermietung zahlen muss.
  • Indexmiete/indexierter Mietzins: In der Schweiz gibt es den sogenannten Mietpreisindex (MPI). Dieser hilft bei der Bestimmung des Mietpreises. So lässt sich dessen Höhe anhand der Entwicklung des Landesindexes erhöhen.
  • Staffelmiete: Bei der Staffelmiete handelt es sich um die Miete, welche sich entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag jährlich erhöht.
  • Umsatzmiete: Wie der Name schon vermuten lässt, ist die Umsatzmiete umsatzabhängig und der Vermieter wird an den Umsätzen des Gewerbebetriebes beteiligt.
  • Miete mit Nebenkosten Pauschale

    In dieser Art von Mietvertrag werden die Nebenkosten durch den Mietzins gedeckt. Als Vermieter sind Sie folglich nicht berechtigt, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

3. Aus welchen Kosten besteht der schweizerische Mietzins?

Normalerweise besteht der Mietzins in der Schweiz aus zwei Teilen. Zum einen aus der Netto Miete und den Nebenkosten. Allerdings dürfen Sie als Vermieter nicht alle Nebenkosten der Liegenschaft durch den Mietzins abrechnen. Dazu gehören unter anderem die Steuern, wie die Liegenschaftssteuer, der Hypothekenzins oder Reparaturen für das Gebäude.

4. Welchen Mietzins dürfen Vermieter bei einer Neuvermietung verlangen?

Häufig nutzen Vermieter bei einer Neuvermietung die Möglichkeit, den Mietzins zu erhöhen. Dabei müssen Sie sich allerdings an alle rechtlichen Auflagen halten. So sind diese Vorgaben unter dem Art. 256a im Obligationenrecht zu finden. Diese bestimmen zum Beispiel, dass die Mietzins Erhöhung nicht mehr als 10 % betragen darf, sofern keine Sanierung durchgeführt wurde. Auch ist es nicht gestattet, dass die Erhöhung deutlich über dem ortsüblichen Niveau liegt.

Tipp: Welche Erhöhungen Sie als Vermieter auf rechtliche Grundlage durchführen dürfen, finden Sie unter dem Art. 269a OR.

5. In welchem Kanton ist der Mietzins für Wohnungen am höchsten?

Der Schweizer Immobilienmarkt ist stetig im Wandel. So hat sich dieser in den letzten Jahren deutlich verändert. Wohneigentum in den Städten und in grossen Ballungsgebieten werden stetig teurer. Durch diesen Anstieg werden auch die Mietzinse stetig höher. In Städten wie Zürich, Winterthur, Genf oder Lausanne können Vermieter Ihre Wohnung am teuersten vermieten.

6. Wie viel dürfen Sie bei der Vermietung einer möblierten Wohnung verlangen?

Wenn Sie eine Wohnung möbliert vermieten, richtet sich die Höhe des Mietzinses nach der Anzahl und Qualität der Möbel, sowie nach deren Zustand. So können Sie als Vermieter mehr verlangen, wenn die Immobilie hochwertig ausgestattet ist. Dennoch sollte der Aufschlag für eine Wohnung mit Mobiliar nicht höher als 20 % betragen als üblich.

Fazit: So legen Sie den Mietzins bei der Wohnung Vermietung fest

Nachdem Sie die obige Liste verinnerlicht haben, ist es an der Zeit den Mietzins zu bestimmen. Dafür können Sie Mietinserat von vergleichbaren Objekten hinzuziehen. Des Weiteren ist ein Gespräch oder eine individuelle Beratung durch einen Immobilienmakler eine weitere Möglichkeit, den Mietpreis festzulegen. Dieser kennt sich mit den Quadratmeterpreisen in der Region aus und kann Sie als Vermieter fachmännisch beraten. Nachdem Sie sich über die Quadratmeterpreise in der Region informiert haben, können Sie die Wohnfläche mit den ortsüblichen Preisen multiplizieren und einen ersten Preis festlegen. 

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