Wohneigentumsformen – Diese Formen gibt es

Wer sich für einen Immobilienkauf interessiert, wird merken, dass es unterschiedliche Wohneigentumsformen möglich sind. Welche unterschiedlichen Formen es gibt und welche zu den individuellen Anforderungen passen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Eigentumsformen in der Schweiz

In der Schweiz gibt es unterschiedliche Eigentumsformen. Diese sind:

  • Alleineigentum
  • Gesamteigentum
  • Miteigentum

Abhängig von der jeweiligen Lebenssituation und dem Zivilstand, eigenen sich einige Formen besser als andere.

Alleineigentum – Was ist das?

Wer sich für ein Alleineigentum entscheidet, der kauft mit dem Eigenkapital das Objekt alleine. Dadurch kann der Eigentümer frei und unabhängig über die Liegenschaft entscheiden und bestimmen. Überdies hinaus ist der Besitzer alleine für den Unterhalt, Schäden und auch die Bezahlung der Zinsen verantwortlich.

Bei wichtigen Entscheidungen gilt folglich die alleinige Bestimmungsfreiheit – allerdings auch die alleinige Verantwortung.

Gesamteigentum – Definition

Beim Gesamteigentum gibt es mehrere gesetzliche Eigentümer. Diese sind durch einen Vertrag oder durch eine Gesetzesvorschrift gemeinsame Eigentümer. Dies können Verträge wie ein Ehevertrag, eine einfache Gesellschaft oder Erbgemeinschaft sein. Dabei spielt die Summe, welche in die Immobilie investiert wird, keine Rolle. Beim Gesamteigentum zählt das sogenannte übergeordnete Verhältnis. Folglich sind Verträge wie der Ehevertrag massgebend, wie sich die Beteiligung und das Besitztum verteilen.

Des Weiteren können die Partner nicht frei über die eigenen Anteile verfügen: Alle Entscheidungen, welche die Immobilie betreffen, müssen gemeinsam gefällt und entschieden werden.

Das ist Miteigentum

Wer sich für ein Miteigentum entscheidet, der teilt sich das Eigentum mit einer oder mehreren Personen. Die Miteigentümer und deren Anteile werden im Grundbuch festgehalten. Zusätzlich orientieren sich die Anteile meist an den Beiträgen der einzelnen Parteien.

Beim Miteigentum können die Besitzer frei über die eigenen Anteile verfügen und anteilbezogene Entscheidungen treffen. Allerdings haben bei einem möglichen Verkauf die anderen Miteigentümer das sogenannte Vorkaufsrecht und werden beim Verkauf bevorzugt. Bei allen Entscheidungen, welche das Miteigentum betreffen, wird abgestimmt. Dabei wird stets das Mehrheitsprinzip angewendet.

Zivilstand und Wohneigentum – Welche Formen eignen sich?

Vom jeweiligen Zivilstand abhängig eignen sich verschiedene Wohneigentumsformen. Folglich sollten sich zukünftige Eigentümer detaillierte Gedanken über die passende Form machen und eine individuelle Entscheidung treffen:

Ich bin verheiratet, welche Wohnform eignet sich?

Die meisten Ehepaare wähle das Miteigentum bei einem Immobilienkauf. Dabei teilen sich die zwei Eheleute die Eigentümer Anteil – meist zur Hälfte. Die jeweiligen Anteile werden bei einem Kauf im Grundbuch eingetragen und festgehalten. Wie bereits erwähnt, können dann sowohl die Frau als auch der Mann frei über die Miteigentumsanteile entscheiden. Zudem ist das Ehepaar gemeinsam für die Reparatur von Schäden, Bezahlung der Hypothek und den Unterhalt verantwortlich. Weitere Details werden meist im Ehevertrag festgehalten und vereinbart.

Ich lebe in einem Konkubinat, welche Wohnform eignet sich?

Konkubinatspaare wählen ebenfalls meist das Miteigentum. Ist dies der Fall, sollten diese zusätzlich alle Details in einem Konkubinatsvertrag regeln. Da die einzelnen Parteien in einem Todesfall nicht gleich rechtlich abgesichert sind wie Ehepaare. Das schweizerische Gesetz legt fest, dass ausschliesslich Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften erbberechtigt sind. Deshalb sollten Paare, welche in einem Konkubinat leben, zusätzlich eine Risikoversicherung abschliessen, damit die Erben im Todesfall ausbezahlt werden können und die Liegenschaft nicht verkauft werden muss.

Eingetragene Partnerschaft

In der Schweiz geniessen gleichgeschlechtliche Paare, welche die Partnerschaft eintragen lassen, einen ähnlichen Schutz wie Ehepaare. Deshalb ist auch bei diesen Partnerschaften das Miteigentum die beliebteste Form, um Wohneigentum gemeinsam zu erwerben.

Fazit Wohneigentumsformen

Ob Miteigentum, Alleineigentum oder Gesamteigentum, lassen Sie sich vor jedem Immobilienkauf genau und detailliert beraten. Oftmals entscheiden sich Personen, welche ein gemeinsames Leben verbringen, für das Miteigentum. Wenn sich die finanziellen Besitztümer und der Güterstand allerdings deutlich unterscheiden, entscheiden sich die einzelnen Parteien oftmals für das Gesamteigentum. Dadurch sichern sich diese im Ernstfall durch einen Vertrag zusätzlich ab.

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