Versicherungen für Hauseigentümer – Das sind die Wichtigsten

Immobilienbesitzer und Eigentümer möchten das Eigentum so lange wie möglich erhalten und nachhaltig pflegen. Wir zeigen Ihnen, welche Versicherungen bei diesem Vorhaben unterstützend zur Seite stehen und welche Versicherungen für ein Hausbesitzer notwendig sind.

Schäden an der eigenen Liegenschaft sind ärgerlich und können teure Folgekosten verursachen. Mit der Wahl der idealen Versicherung für den Hauseigetümer, können Sie das finanzielle Ausmass in Grenzen halten und sich vor teure Kosten schützen.

7 wichtige Versicherungen für Immobilienbesitzer/Hauseigentümer

  1. Gebäudeversicherung
  2. Hausratversicherung
  3. Gebäudewasserversicherung
  4. Erdbebenversicherung
  5. Haftpflicht- und Gebäudehaftpflichtversicherung
  6. Rechtsschutz
  7. Glasbruchversicherung

1. Gebäudeversicherung

Grundsätzlich deckt die Gebäudeversicherung Schäden, in einer Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus, welche durch Elementargefahren verursacht werden. Dazu zählen Feuer, Wasser, Diebstahl und Glasbruch.

In vielen Kantonen ist die Gebäudeversicherung für Hauseigentümer zudem Pflicht. Worauf Sie bei der Gebäudeversicherung achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie bereits erwähnt, muss die Versicherung in vielen Kantonen bei einer kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden, welche die obligatorischen Richtlinien für die Deckung erfüllen muss. Einige Kantone bieten die Möglichkeit eine Versicherung bei einer privaten Gesellschaft abzuschliessen. Dabei empfehlen wir besonders gründlich auf die Leistungen zu achten, um sich im Schadensfall gänzlich abzusichern.

Ganz allgemein gesehen ist in der Gebäudeversicherung das Gebäude und die baulichen Einrichtungen, wie der Kachelofen, die Solaranlage, etc. versichert. Wie in der Schweiz üblich, gibt es auch dazu allerdings kantonale Unterschiede, welche Eigentümer genausten studieren müssen.

2. Hausratsversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden, welche nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Folglich übernimmt diese die Kosten für alle beweglichen Sache in Hauseigentümer-Liegenschaften. Dazu gehören zum Beispiel: Möbel, Kleider, Fährräder, etc.

Bei der Hausratsversicherung ist die Höhe der Versicherungssumme massgebend. Je höher diese definiert wurde, umso grösser fällt die Prämie der Versicherung aus.

So ist es ratsam, dass diese dem Gesamtwert des Hausrates entspricht. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie die Versicherungssumme regelmässig prüfen und falls nötig anpassen. Wird dies nicht durchgeführt, besteht die Gefahr, dass bei einem Schäden die finanzielle Entschädigung gekürzt wird.

In der Schweiz ist die Hausratsversicherung in den meisten Kantonen nicht obligatorisch. In den Kantonen Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura ist sie allerdings Pflicht.

3. Gebäudewasserversicherung

Wussten Sie, dass in der Gebäudeversicherung einige Wasserschäden gedeckt sind? Allerdings nicht gänzlich alle. Schäden, welche nicht durch Hochwasser oder Überschwemmungen verursacht wurden, sind nicht gedeckt. Deshalb lohnt sich die zusätzliche Gebäudewasserversicherung, um sämtliche Wasserschäden zu versichern. Dadurch sind Schäden, welche durch defekte Wasserrohrleitungen oder das Eindringen von Regenwasser, Schnell-oder Schmelzwasser entstehen, ebenfalls versichert.

Die Gebäudewasserversicherung ist für Hauseigentümer freiwillig. Je nach Versicherer variieren die Vertragsbedingungen. Im Schadensfall ist zu klären, ob die Gebäudeversicherung oder die Gebäudewasserversicherung aufkommt.

4. Erdbebenversicherung

Erdbeben sind eher selten und habe eine geringe Wahrscheinlichkeit. Dennoch wird die Erdbebengefahr in der Schweiz als moderat eigestuft. Die Schäden, welche bei einer möglichen Katastrophe entstehen können, sind hoch und bringen ein grosses finanzielles Risiko mit sich.

Die Gebäudeversicherung schliesst Erdbeben aus und deckt diese nur in geringem Ausmass und meist gar nicht.

In der Regel deckt die Erdbebenversicherung Schäden, welche am Hausrat oder Eigenheim entstehen. Diese beinhaltet:

  • Mietertragsausfälle
  • Kostendeckung für Experten
  • Kostendeckung für Notreparaturen
  • Deckung für Aufräumungs- und Erdbebenkosten
  • Wiederaufbau der Liegenschaft
  • Lebensunterhaltskosten
  • Deckung von provisorischen Sofortmassnahmen

In der Schweiz gibt es ein sogenannte Erdbebenpool-Lösung. Diese übernimmt in den Kantonen, in denen eine Gebäudeversicherung obligatorisch ist, Erdbebenschäden bis zu 2 Milliarden Franken.

In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden steht die Erdbebenpool-Lösung nicht zur Verfügung. Zudem gibt es im Kanton Zürich eine separat geregelte Lösung. Dort stellt der Erdbebenfonds für Gebäudeversicherung des Kantons Zürichs eine Milliarde Franken im Schadensfall.

TIPP: Für die meisten Eigentümer ist die Liegenschaft an sich der grösste Sachwert. Zudem ist dieser meist mit der Hypothek belastet. Deshalb ist es zu prüfen, ob eine Erdbebenversicherung in dieser Situation Sinn macht

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5. Haftpflicht und Gebäudehaftpflicht

Der Eigentümer haftet bei einem Unfall, welcher durch das Gebäude verursacht wurde. Fällt zum Beispiel eine Fensterglasscheibe aus dem Rahmen und fällt auf ein parkendes Fahrzeug, so muss der Eigentümer für den Schaden aufkommen. Besitzt der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung, übernimmt diese die Kosten in einem Schadensfall für:

  • Selbst genutztes Einfamilienhaus
  • Selbst bewohntes Mehrfamilienhaus

Immobilienbesitzer, welche eine grössere Liegenschaft besitzen oder mehrere Eigentümergemeinschaften vertreten, müssen eine Gebäudehaftpflicht für das gesamte Gebäude abschliessen, um sich bei Forderung Dritter abzusichern.

6. Rechtsschutz

Befinden sich Vermieter oder Eigentümer in einer Mietstreitigkeit oder anderen rechtlichen Situation, so ist die Deckung einer Rechtsschutzversicherung besonders vorteilhaft. Diese unterstützt den Eigentümer bei Streitigkeiten und hilft dem Versicherten sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen und hohen Kosten zu schützen.

7. Glasbruchversicherung

Im Allgemeinen wird bei der Glasbruchversicherung zwischen der Gebäudeverglasung und der Mobiliarverglasung unterschieden.

Gebäudeverglasung: Fenster, Wintergartenfronten, etc.

Mobiliarverglasung: Vitrinen, Glastische, etc.

Die Glasbruchversicherung ist Bestandteil der Hausratsversicherung oder kann zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Fazit sinnvolle Versicherungen für Wohneigentümer

Grundsätzlich brauchen Eigentümer von Mietwohnungen, Eigentumshäuser und anderen Immobilienobjekten mehrere Versicherungen. Die wichtigste Versicherung ist die Gebäudeversicherung, welche in manchen Kantonen obligatorisch ist. Zudem sind einige Zusatzversicherungen notwendig, um sich in möglichst vielen Situationen des Lebens abzusichern. Wir raten Ihnen, sich von einem Experten beraten zu lassen und die passenden Versicherungen und Zusätze für Ihr Eigentumsobjekt herauszufinden.

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