Umzug während Corona – Lockdown & Verbote, alles auf einen Blick

Die zweite Welle ist auch in der Schweiz angekommen und bringt Einschränkungen mit sich. Doch wie sieht es mit dem Durchführen eines Umzuges aus? Ist ein Wohnungsumzug in diesen Zeiten erlaubt? Und dürfen Ihnen private Helfer dabei behilflich sein? Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen zum Thema Umzug, während Corona.

Umziehen trotz Corona Pandemie- Das müssen Sie beachten

Nachdem die erste Welle im Frühling für einen schweizweiten Lockdown sorgte, wurden erste Lockerungen nach Senkung der Zahlen eingeleitet. Auf Ende Jahr steigen nun die Zahlen erneut an und lassen Verunsicherung und Fragen entstehen. Was ist nun erlaubt und welche Tätigkeiten müssen vermieden werden? Wir haben die wichtigsten Fragen zum Umziehen während des Coronavirus zusammengefasst und liefern Ihnen die wichtigsten Antworten.

Corona – Ist ein Umzug in eine neue Wohnung jetzt verboten?

Nein, ein allgemeines Verbot für Umzüge in eine neue Wohnung gibt es nicht. Es ist möglich, während der Krise einen Umzug in eine neue Wohnung vorzunehmen. Es gilt also, wenn Sie innerhalb der Schweiz umzuziehen, kann der Umzug derzeit stattfinden. Ziehen Sie allerdings in ein anderes Land, wie Deutschland oder Frankreich, sollten Sie die örtlichen Regelungen bitte beachten und sich vom zuständigen Amt informieren lassen. Sparen Sie sich Ärger und Zeit, indem Sie sich bereits vorab Antworten sowie nötige Vorbereitungen zu diesem Thema einholen.

Ausserdem: Wenn Sie zum Zeitpunkt des Umzugs unter Quarantäne stehen, dürfen Sie den Wohnungsumzug nicht durchführen. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie positiv auf Covid19 getestet wurden. Wer in der Schweiz unter Quarantäne oder Isolation steht, darf die Wohnung nicht verlassen und muss das Umziehen vertagen und einen neuen Termin dafür finden. Tun Sie dies möglichst schnell und informieren Sie alle Beteiligten.

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Umzug Corona -Gibt es hier regionale Unterschiede?

Der Bundesrat hat klare und einheitliche Regeln ausgesprochen, welche für die gesamte Schweiz gelten. Allerdings dürfen die Kantone noch weitere und striktere Massnahmen verordnen. Fragen Sie im Zweifelsfalle bei Ihrer Gemeinde nach und informieren Sie sich über die örtlichen Regelungen und Anzahlsbegrenzungen für Freunde und Helfer. Diese können Ihnen Ihre Fragen beantworten und erklären Ihnen genau, was es in Ihrer Region zusätzlich zu beachten gibt.

COVID-19: Was gibt es beim Wohnungsumzug zu beachten?

Wie seit Beginn der Covid19 Krise sollten Sie auch während des Umzuges die Hygienevorschriften bewahren. Dazugehört, dass sämtliche Helfer den Abstand von 1.5 m einhalten und sich regelmässig die Hände waschen und desinfizieren. Kann die Abstandsbegrenzung nicht eingehalten werden, raten wir Ihnen, eine Schutzmaske zu tragen.

Ebenfalls kann es sein, dass die engagierten Umzugsunternehmen schon striktere Massnahmen zur Vorbeugung treffen. So werden Transportmittel für den Umzug beispielsweise vermehrt desinfiziert und die Helfer mit Desinfektionsmittel und Mundschutz ausgestattet. Ausserdem verteilen viele Firmen Ihren Mitarbeitern Handschuhe, welche sie und alle anderen Personen zusätzlich schützen und beim Umzug helfen sollen.

Diese Massnahmen sind wichtig, dass auch zukünftig der Corona Umzug erlaubt bleibt. Halten Sie sich deshalb bitte an Vorschriften.

Wie hoch ist Ansteckungsrisiko beim Umziehen in der Corona Krise?

.Das Ansteckungsrisiko während eines Wohnungsumzuges ist genau so hoch wie beim Kontakt mit anderen Personen im Alltag. Deshalb ist es auch hier wichtig, die Hygienemassnahmen zu befolgen. Dazu gehört:

  • Kein Händeschütteln
  • Bei Krankheitserscheinungen das Umziehen vermeiden
  • Hände regelmässig mit Seife waschen und desinfizieren
  • Sich nicht ins Gesicht fassen
  • Abstand von 1.5 m einhalten
  • Hygienemasken tragen, wenn die 1.5 m nicht eingehalten werden kann

Unser Tipp: Da beim Möbeltragen die Abstandsregelung oftmals nicht eingehalten werden kann, raten wir Ihnen grundsätzlich Masken zu tragen. Das schützt sowohl alle Helfer als auch Sie und alle anderen Personen

Wann muss der Umzug aufgrund von Covid19 verschoben werden?

Grundsätzlich muss Ihr Umzug nur dann verschoben werden, wenn Sie sich in Quarantäne befinden. Wurden Sie positiv auf Covid19 getestet oder hatten Sie kürzlich Kontakt mit einer Corona erkrankten Person, so müssen Sie das Umziehen vertagen. Zudem empfehlen wir Ihnen, bei Corona-Symptomen einen Test zu machen den Wohnungsumzug bei Symptomen nicht durchzuführen.

Sind Umzug Helfer während Corona erlaubt?

Grundsätzlich sind Umzug Helfer während der Coronakrise erlaubt. Allerdings müssen diese alle die Hygienevorschriften des Bundes strikt einhalten. Zurzeit dürfen maximal private 10 Personen das Umziehen an einem Ort unterstützen und sich gleichzeitig in einem Raum aufhalten. Dabei müssen Hygienemasken getragen werden, wenn die Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann.

So gelten für alle Beteiligten die Abstands-und Hygienevorschriften, welche der Bund vor Kurzem beschlossen hat. Ausserdem müssen die Vorschriften des Kantons und der Gemeinde mit einbezogen werden. Diese können zusätzliche Bestimmungen beinhalten.

Unser Tipp: Informieren Sie sich über die örtlichen Bestimmungen und lassen Sie sich im Zweifelsfalle beraten.(Stand 16. November 2020)

Wie viele private Helfer dürfen beim Umzug während Corona dabei sein?

Der Bund hat beschlossen, dass Treffen mit mehr als 10 Menschen aktuell verboten sind. Dazu zählt ebenfalls ein Umzug mit privaten Helfern. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie maximal zehn Personen oder private Freunde für das Umziehen zu Hilfe ziehen.

Wird der Wohnungsumzug von einem privaten Umzugsunternehmen durchgeführt, gelten auch dabei die vorgegeben Regeln und Massnahmen des Bundes und des Kantons.

Gibt es noch Umzugsunternehmen, welche während Corona meinen Wohnungsumzug durchführen?

Grundsätzlich gibt es einige Firmen, welche während des Coronavirus Umzüge anbieten. So darf ein Unternehmen das Umziehen aktuell anbieten.

Jedoch haben immer mehr Umzugsunternehmen aufgrund fehlender Einkünfte oder erkranktem Personal Ihre Kunden Dienste eingestellt sowie reduziert. Fragen Sie in jedem Fall bei den Firmen beispielsweise direkt per Telefon an und erkundigen Sie sich kostenlos über deren aktuellen Dienstleistungen. Insbesondere in Krisenzeiten lohnt es sich immer, diese zu unterstützen und durch Aufträge deren Bestehen zu ermöglichen.

Können Sie geplante Umzüge stornieren oder verschieben?

Falls eine Erkrankung an Corona vorliegt, müssen Sie jedoch den Umzugstermin stornieren und verschieben. Sie dürfen keine Menschen in der Wohnung empfangen sowie sich in deren Nähe begeben. Informieren Sie das Unternehmen oder die privaten Helfer frühzeitig per Telefon oder E Mail. Dadurch kann das Unternehmen andere Kunden betreuen und Ihr Umziehen in ein neues Haus oder Wohnung schon bald zu einem anderen Zeitpunkt möglich machen.

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Beginnt mein Mietvertrag trotz Covid19 zum vereinbaren Datum an?

Ja, Ihr Mietvertrag beginnt trotz Corona Krise zum vereinbarten Termin. Es spricht nichts dafür, den Beginn zu verschieben.

Findet mein Umzug innerhalb der Schweiz zum vereinbarten Termin statt?

Grundsätzlich findet der Umzug innerhalb der Schweiz statt. Erkrankt die beauftragte Person an Corona, darf dieser nicht von dieser Person durchgeführt werden. Da sich die Person in Quarantäne begeben muss und diese meist in der eigenen Wohnung stattfindet, können Umzüge verschoben werden.

Liegt keine Erkrankung beim Auftraggeber vor, so findet das Umziehen prinzipiell immer statt. Erkrankt eine Person des Umzugsunternehmens wird der Auftrag an eine andere Firma weitergegeben, sodass keine Absage stattfindet.

Auch bei Überkapazitäten geben die Umzugsfirmen die Aufträge weiter und stellen eine Durchführung des geplanten Umzuges sicher und machen sämtliche Umzüge möglich.

Bin ich rechtlich geschützt, wenn ein Umzugstermin aufgrund von gesetzlichen Auflagen ausfällt?

Eine genaue Rechtslage gibt es aktuell noch nicht. Allerdings lässt sich vermuten, dass beim Eintreffen einer ‘höheren Gewalt’ die Umzugsfirma nicht haftbar gemacht werden kann. Wenn der Bund folglich eine Ausgangssperre oder Auflagen ausspricht, welche einen Umzug unmöglich machen, so ist die Umzugsfirma von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Folglich haben Sie keinen Anspruch auf mögliche Ersatzleistungen.

Unser Tipp: Sprechen Sie mit der beauftragten Firmen. Normalerweise liegt es in beiden Interessen, das Umziehen zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen und eine geeignete Lösung zu finden.

Fazit Umzug während Corona

Grundsätzlich spricht nichts gegen einen Wohnungsumzug während der Corona Krise. Das Umziehen ist derzeit also möglich. Allerdings sollten Sie aktuell alle Abstands- und Hygienevorschriften beachten und gemeinsam mit den Helfern daran arbeiten, diese einzuhalten. Ist der Wohnungsumzug in ein neues Haus oder Wohnung geplant und die Helfer haben Zeit zu helfen, so schützen Sie deren Gesundheit während des gesamten Vorhabens.

So sollten die Hände regelmässig gewaschen sowie die Abstandsregel gewahrt oder Masken getragen werden. Sparen Sie sich Zeit, indem Sie und ihre Helfer sich bestens vorbereiten und die neuen und aktuellen Auflagen einhalten. Informieren Sie alle schon vorab über die Regelungen und vereinfachen Sie durch Ihre Hilfe allen das Arbeiten. Diese machen Umzüge und das Arbeiten in dieser Zeit erst möglich und tragen gleichzeitig zum Erhalt der Umzugsfirmen bei.

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