Nebenkosten erhöhen – Das müssen Vermieter wissen

Aktuell spricht die ganze Schweiz von der Erhöhung der Heizkosten in diesem Jahr. Dies veranlasst Vermieter darüber nachzudenken, die Nebenkosten zu erhöhen. Worauf Vermieter dabei achten müssen und ob Vermieter die Nebenkosten erhöhen dürfen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Steigende Energiepreise, kühleres Wetter und der neue CO2-Preis lassen Experten prognostizieren, dass in diesem Jahr die Heizkosten in Häusern mit Erdgas-Heizung im Schnitt bis zu 13 Prozent steigen. Verständlich, dass Vermieter gezwungen sind, die Nebenkosten ebenfalls zu erhöhen oder darüber nachdenken.

Dürfen Vermieter die Nebenkosten erhöhen?

Vermieter dürfen die Nebenkosten erhöhen, sofern diese effektiv gestiegen sind. Bei der Erhöhung der Nebenkosten gilt allerdings wie bei allen einseitigen Vertragsänderungen, dass der Vermieter die Anpassung der Akontozahlungen erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin durchsetzen darf. Zudem müssen Vermieter die Änderung der Nebenkosten begründen und dabei das amtliche Formular verwenden. Des Weiteren muss das Schreiben spätestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei den Mietern eintreffen.

Anpassung der bestehenden Nebenkosten

In vielen Mietverträgen werden Nebenkosten pauschal vereinbart. Sind diese nicht kostendeckend, so dürfen Vermieter diese anpassen. Dabei ist der Durchschnittswert der vergangenen drei bis fünf Jahren als Richtwert für die Bestimmung des neuen Nebenkostenbeitrags zu verwenden.

Zudem bleibt der Nettomietzins bestehen und unverändert. Nur die Nebenkostenpauschale wird um den entsprechenden Beitrag erhöht. Oftmals wandeln Vermieter bei dieser Anpassung die Pauschale in einen Akontobeitrag um. Dabei handelt es sich um Vorauszahlungen, bis die effektive Nebenkostenabrechnung evaluiert wurde.

So schreiben Sie eine Nebenkosten Erhöhung

In der Schweiz müssen Vermieter Nebenkostenanpassungen auf dem kantonal genehmigten Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen mitgeteilt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Erhöhung der Nebenkosten ganz klar und detailliert begründet werden. Ist dies nicht der Fall, sind solche Änderungen nichtig und können durch die Mieter angefochten werden. Mieter müssen zudem nachvollziehen können, ob die Ausscheidung der bisher im Nettomietzins enthaltenen Nebenkosten keine verdeckte Mietzinserhöhung ist. Oder ob die Erhöhung bei bereits bestehender Akontobeiträge nachvollziehbar und gerechtfertigt ist.

Wann muss eine Nebenkostenhöhung angekündigt werden?

Vermieter müssen eine solche Anpassung der Mieterschaft auf den nächstmöglichen Kündigungstermin anmelden. Zusätzlich gilt eine Einhaltung er Kündigungsfrist plus zehn Tage Bedenkfrist. Zudem müssen Vermieter bei einem Einschreiben auch die sieben Tage Abholfrist einberechnen. Folglich raten wird, das Schreiben 20 Tag vor Beginn der Frist eingeschrieben zu versenden.

Wie viel darf die Nebenkostenabrechnung abweichen?

In der Schweiz gibt es keine zahlenmässige Grenze für die Höhe der Nebenkosten. Allerdings werden im Mietvertrag ganz genaue Bestimmungen bezüglich Nebenkosten festgehalten und diese ausdrücklich vereinbart. Stehen im Mietvertrag keine Vereinbarungen bezüglich Nebenkosten, so sind diese im Nettomietzins inbegriffen und können nicht zusätzlich verrechnet werden.

Fazit Nebenkosten Erhöhung

Vermietern ist es erlaubt, die Nebenkosten mit Begründung bei Bedarf zu erhöhen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, weshalb ein Vermieter diese anpassen muss. Wichtig hierbei ist es, dass diese gerechtfertigt sind und sich keine versteckte Mietzinsänderung dahinter versteckt. Zudem muss ein Vermieter sich an das Vorgehen der korrekten Anpassung halten, sodass diese auch rechtlich korrekt angemeldet werden.

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