Nachbarschaftsrecht – Nationalfeiertag der Schweiz 1.August

In der Schweiz ist der 1. August der Nationalfeiertag und somit ein wichtiges Ereignis für alle Schweizer:innen. Doch was ist an diesem gesetzlichen Feiertag in der Nachbarschaft erlaubt?

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Seit einigen Jahren gilt der 1. August arbeitsrechtlich als ein Sonntag. Somit ist der Schweizer Nationalfeiertag ein offizieller arbeitsfreier Tag. Dieser wird genutzt, um die Schweiz zu feiern. Zahlreiche Höhenfeuer, Feuerwerkskörper und Feste gehören zu diesem Tag dazu. Und obwohl dieser Tag ein Ruhetag bzw. Sonntag ist, ist mehr erlaubt als an solchen Tagen üblich ist. Doch was ist denn nun wirklich erlaubt? Und wann können Nachbarn intervenieren?

Kantonale Regelungen am 1. August

Wie in der Schweiz üblich gibt es keine pauschalen Vorschriften, was am 1. August erlaubt ist und was nicht. Das Gesetz verweist ausdrücklich auf die kantonalen Regelungen. Da diese sehr unterschiedlich sind, gibt es keine einheitliche Regelungen. Allerdings müssen sich die Einwohner in Bezug auf Immissionen wie Lärm, Feuerwerk und Rauch an zwei unterschiedliche Bereiche bzw. Vorschriften halten. Zum einen ist dies das Nachbarschaftsrecht und zum anderen die kommunalen Lärmvorschriften.

Nachbarschaftsrecht am 1. August

Grundsätzlich “müssen“ Nachbarn am Nationalfeiertag der Schweiz etwas mehr ertragen. Dieser Tag ist nicht mit einem herkömmlichen Sonntag vergleichbar. Dennoch muss die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr grundsätzlich eingehalten werden. In der Praxis ist dies nicht umsetzbar und Nachbarn und Einwohner zeigen sich in der Regel kulanter. So ist längeres Grillieren oder Feste feiern an diesem Tag meist problemlos möglich.

Unser Tipp: Laden Sie Ihre Nachbarn ebenfalls zu Ihrem Fest ein. Dadurch können Sie Unstimmigkeiten bereits im Voraus vermeiden.

Nachbarschaftsrecht am 1.August
Copyright: Pixabay

Kommunale Lärmvorschriften

Die Schweizer Gemeinden verfügen in der Regel über kommunale Vorschriften, welche sowohl die Nachtruhe als auch den Umgang mit Feuerwerk regeln. Besteht keine Notwendigkeit (lange Trockenheit, Waldbrandgefahr etc.) dann ist laut den meisten Vorschriften das Abfeuern von Feuerwerk am 1. August in der Schweiz erlaubt.

Nachtruhe am Nationalfeiertag

Wie erwähnt müsste theoretisch die Nachruhe auch am Nationalfeiertag eingehalten werden. Da dieser Tag zum Feiern einlädt, sind sowohl die Nachbarn als auch die Polizei meist etwas weniger streng. Arten Feste allerdings aus und feiert die Nachbarschaft bis morgens um 4 Uhr im Garten den Schweizer Nationalfeiertag, so ist dies nicht gern gesehen.

Feuer und Feuerwerk am 1. August

Nationalfeiertag hin oder her, auch an diesem Tag muss jeder mit Bedacht Feuerwerk abfeuern oder das bewusste Grillieren zelebrieren. Insbesondere nach längerer Hitzephase, sollten Sie Feuerverbote beachten und Feuer und Feuerwerk im Auge behalten. Denn bereits kleine Unachtsamkeiten können riesige Schäden verursachen und grosse Brände auslösen.

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