Leider kommt es vermehrt vor, dass Mieterinnen und Mieter den im Mietvertrag festgehaltenen Mietzins nicht bezahlen. Mängel, ein niedriger Referenzzinssatz oder mangelnde Ausstattung sind nur einige der Gründe dafür. Doch wie müssen Vermieter, wenn der Mieter den Mietzins eigenständig reduziert? Erfahren Sie die wichtigsten Informationen zum eigenständig reduzierten Mietzins.
Laut schweizerischem Gesetz steht es dem Mieter zu, den Mietzins bei Mängeln in der Wohnung zu reduzieren. Dies gilt auch dann, wenn der hypothekarische Referenzzinssatz bei Vertragsabschluss oder der letzten Änderung höher war, als er aktuell ist.
Achtung: Obwohl der Mieter bei den oben genannten Situationen eine Mietzinsminderung erwarten kann, rechtfertigt das nicht die eigenständige Mietzinsminderung ohne Absprache.
Nicht immer ist die Rechtslage ganz so einfach und oftmals lösen solche Situationen Streitigkeiten zwischen dem Mieter und Vermieter aus.
Mietzinsreduktion aufgrund des hypothekarischen Referenzzinssatz
In der Schweiz wird der hypothekarische Referenzzinssatz viermal jährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ermittelt. Nach der Ermittlung wird dieser entsprechend angepasst und bekannt gegeben. Dieser beruht auf dem Durchschnittszins aller Immobilienkredite der schweizerischen Banken. Gibt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) eine Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes bekannt, so ist es Mietern möglich, eine Mietzinsreduktion zu verlangen.
Es ist nicht ganz einfach, nachzuvollziehen, wie die Höhe des Mietzinses anhand des hypothekarischen Referenzzinssatzes ermittelt wird. Mit dem Online-Rechner des Hauseigentümer(HEV) Verbandes der Schweiz können Immobilieneigentümer ausrechnen, wie hoch sich der Mietzins gestaltet. Dieser Rechner ist auch für Mieter ein idealer Anhaltspunkt, um zu ermitteln, ob eine Reduktion sinnvoll ist.
Ist eine Mietzinsreduktion angebracht, so darf ein Mieter nicht einfach eigenständig weniger Miete zahlen. So muss dieser zuerst schriftlich beim Vermieter eine Mietzinsreduktion einfordern. Die Reduktion ist ab dem nächstmöglichen Kündigungstermin möglich.
Schriftliche Mietzinsreduktion erhalten
Wenn Sie als Vermieter feststellen, dass der Mieter im Unrecht ist oder ein zu hoher Betrag verlangt wurde, so haben Sie 30 Tage Zeit, darauf zu reagieren und Ihren Einspruch geltend zu machen. Der Mieter kann nach Ihrer Prüfung ebenfalls innert 30 Tagen Zeit, sich mit einer Schlichtungsstelle in Verbindung setzen und sämtliche Unklarheiten bereinigen. Wenn keine Einigung in Sicht ist, fällt die Schlichtungsstelle eine angemessene Entscheidung und sorgt für Klarheit.
Mietzinsreduktion aufgrund von Mängeln in der Wohnung
Weist die Wohnung Mängel auf, welche die Wohnung nicht wie beim Unterzeichnen des Mietvertrages nutzbar machen, so hat ein Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Dabei darf es sich nicht um Kleinreparaturen handeln, welche durch kleinen Aufwand und ohne Fachwissen beseitigt werden können. Ist beispielsweise ein Schloss eines Zimmers defekt oder tropft die Dusche, so darf ein Mieter keine Ansprüche beim Vermieter geltend machen.
Vermieter informieren
Ebenfalls ist eine Reduktion auszuschliessen, wenn der Vermieter nichts von den Mängeln weiss. So sind Mieter verpflichtet, Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden. Liegt dieser im Unwissen, so kann keine Reduktion der Mieter verlangt werden.
Mieter verursacht Mängel
Hat der Mieter den Mangel selbst hervorgerufen, so ist ebenfalls eine Mietzinsreduktion auszuschliessen. Wenn zum Beispiel Schimmel entstanden ist, der durch zu wenig Lüften hervorgerufen wurde, so wird der Mieter dafür haftbar gemacht. Auch solche Mängel müssen umgehend dem Vermieter gemeldet und den Eigentümer in Kenntnis gesetzt werden.
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Akzeptierte Mängel bei der Wohnungsübergabe
Haben die neuen Mieter den Mangel bereits bei der Wohnungsübergabe gesehen und anerkannt, so ist ebenfalls keine Mietzinsreduktion einzufordern. Dafür hilft ein exaktes und sauberes Wohnungsübergabeprotokoll, welches solche Mängel schriftlich festhält.
Wie hoch darf die Mietzinsreduktion sein?
Leider gibt es keine pauschale Antwort darauf, wie hoch die Reduktion ausfallen darf. Das Schweizer Gesetz besitzt keine genauen Angaben über deren Höhe. Anhand bereits gefällter Gerichtsurteile kann eine ungefähre Angabe gemacht werden. Je nach Höhe der Schäden kann eine Minderung zwischen 15 % und 100 % liegen. Beispiele von gefällten Gerichtsurteilen finden Sie im Merkblatt des Mieterverbandes.
Nach Beseitigung des Schadens ist in allen Fällen, abermals die volle Miete zu begleichen.
Fazit Der Mieter reduziert den Mietzins – So müssen Vermieter reagieren
Bleiben Sie in jedem Fall ruhig. Zahlt der Mieter ohne eine Mitteilung weniger Miete, so sollten Sie das Gespräch suchen. Danach raten wir Vermietern abzuklären, ob eine Mietzinsreduktion angemessen ist. Wer sich dabei nicht sicher ist, sollte der HEV zurate ziehen und deren Experten um Hilfe fragen. Reduziert der Mieter allerdings den Mietzins ohne rechtlich gültige Grundlage und verweigert das Gespräch, so ist der Kontakt mit einer Schlichtungsstelle nicht zu umgehen.
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