Sie möchten ein Bauprojekt umsetzen und sind sich nicht sicher, ob Sie dafür eine Baubewilligung brauchen? Wir nehmen diese Frage genauer unter die Lupe und zeigen Ihnen wann eine Baubewilligung notwendig ist.
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Kleiner Spoileralarm zu beginn: In der Schweiz ist Bauen grundsätzlich komplett verboten. Doch heisst dass, dass Sie immer eine Baubewilligung benötigen, wenn Sie etwas bauen wollen?
Wann brauche ich eine Baubewilligung für mein Bauvorhaben?
Im Allgemeinen sind alle Bauten, welche eine feste Verbindung zum Boden haben bewilligungspflichtig. Dies schränkt die Bauten, welche keine Baubewilligung benötigen bereits mächtig ein und folglich ist nahezu immer eine Baubewilligung von Notwendigkeit
Kleinbauten und deren Bewilligungspflicht
Für alle Bauvorhaben ist es immer empfehlenswert, vorrangig abzuklären, ob eine Bewilligung notwendig ist. Diese Abklärungen bringen Sie bei Ihrer Gemeinde in Erfahrung und erhalten dort auch alle zusätzlichen Informationen, welche das Bauvorhaben betreffen.
Wie in der Schweiz üblich sind auch die Vorschriften für Kleinbauten kantonal unterschiedlich. So gibt es auch bei den Kleinbauten keine pauschale Regelung und Sie müssen immer abklären, ob Sie dafür in Ihrer Gemeinde bzw. dem Wohnkanton eine Baubewilligung benötigen. Beispielsweise sind im Kanton Zürich Kleinbauten bis zu einer Fläche von 2,0 m2 und einer Höhe von 1,5 m ohne Bewilligung realisierbar. Einige Kantone verzichten ganz auf eine Bewilligungspflicht, was solche kleinen Bauten einfacher umsetzen lässt.
Für Eigentümer sind diese Regelungen nicht immer ganz so einfach zu durchschauen.
Braucht eine Solaranlage ein Baugesuch?
Ob Sie eine Fotovoltaikanlage auf Ihrem Dach bewilligungsfrei anbringen dürfen, ist erneut von der Gemeinde bzw. Ihrem Wohnkanton abhängig. Im Kanton Bern sind Solaranlage beispielsweise bewilligungsfrei. Allerdings müssen diese die kantonale Vorschriften erfüllen. Diese und weitere Informationen finden Sie in der Regel bei Ihrer Gemeinde.
Braucht ein Pool eine Baubewilligung?
Nehmen wir erneut den Kanton Bern als Beispiel. Dieser erlaubt ungeheizte Pools bzw. Schwimmbecken im Freien bis zu einer Fläche von 15 m2. Sobald Sie ein Schwimmbecken aufstellen möchten, welches beheizt ist, braucht dieses ab 8m3 eine Baubewilligung und Sie kommen nicht drum rum, ein Baubewilligungsverfahren durchlaufen zu müssen.
Bauprojekt im Innern einer Immobilie
Sie möchten eine Veränderung bzw. einen Umbau im Innern Ihrer Immobilie umsetzen? Dann können Sie dies im Kanton Bern bewilligungsfrei tun, sofern keine Nutzungsänderung mit Ihrem Bauvorhaben hervorgeht. Das heisst, ein Umbau der Küche bzw. ein neuer Einbau dürfen Sie ohne Baubewilligung umsetzen. Planen Sie allerdings einen Umbau, welcher wie gesagt eine Nutzungsänderung beabsichtigt, wie aus einer Küche eine gewerbliche Werkstatt zu machen, müssen Sie sich einem Bewilligungsverfahren stellen.
Bauvorhaben an der Aussenhülle eines Gebäudes
Sofern die Veränderung der Aussenhülle die bestehende erneuert, besteht keine Bewilligungspflicht für den Eigentümer. Sobald Sie allerdings eine grosse Veränderung wie zum Beispiel aus einer Holzfasssade eine Kunststoffverkleidung machen, dann sieht der Sachverhalt meist anders aus. In solch einem Fall sollte Sie sich immer bei der Gemeinde informieren und die baulichen Vorschriften abklären.
Denkmalschutz und Standort der Immobilie
Bei einem denkmalgeschützten Gebäude dürfen Sie nicht ohne weiteres einfach einen Umbau durchführen. Dieser benötigt in der Regel immer eine Bewilligung und muss bei der Gemeinde eingereicht werden. Zudem ist der Standort der Immobilie ebenfalls massgebend, ob Sie für das Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigen.
Informieren Sie sich bei der Gemeinde
Wie bereits mehrmals erwähnt, sollten Sie sich immer vor Ihrem Umbauvorhaben informieren. Die Gemeinde steht Ihnen bei solchen Fragen unterstützend zur Seite und stellt Ihnen alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung. So werden Sie in der Regel vom örtlichen Bauamt informiert, ob eine Genehmigung notwendig ist und in welchem Verfahren diese umgesetzt wird.
Fazit – Brauche ich eine Baubewilligung?
Ganz Allgemein gilt: Informieren Sie sich vor jedem Bauvorhaben über die örtlichen Regelungen und Vorschriften. Nur so können Sie sicher gehen, dass Sie keine widerrechtlichen Bauten umsetzen. Bauen Sie ohne Bewilligung ein bewilligungspflichtiges Objekt, so müssen Sie mit einer Strafe rechnen und das Bauvorhaben wieder in den ursprünglichen Zustand bringen.