Auszug aus der Wohnung – Die 5 wichtigsten Fragen für eine problemlose Wohnungsübergabe

Beim Auszug aus der Wohnung müssen sowohl Mieter als auch Vermieter einiges beachten. Damit dabei nichts vergessen geht, haben wir Ihnen die 5 häufigsten und wichtigsten Fragen zur Wohnungsübergabe in diesem Artikel beantwortet.

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Wenn Mieter kurz vor dem Auszug aus der Mietwohnung oder Haus stehen, tauchen viel Fragen auf. Meist sind die wichtigsten Vorschriften und notwendigen Arbeiten im Mietvertrag geregelt. Dennoch verunsichern manche Situationen wie Dübellöcher oder Bohrlöcher in den Wänden, Ausdrücke wie besenrein oder Wände in ungewöhnlicher Farbe. Um mehr Klarheit zu schaffen, beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen:

Was ist beim Auszug aus der Wohnung zu beachten?

  • Zuerst sollten Mieter und Vermieter die im Mietvertrag geregelten Kündigungstermine beachten. Wann findet der nächste Kündigungstermin statt? Wurden keine Daten festgelegt, so gelten jeweils die obligatorischen Termine des Wohnkantons.
  • Zudem raten wir beiden Parteien, frühzeitig das Gespräch zu suchen und einen geeigneten Termin für die Übergabe zu finden. Wann ist der beste Zeitpunkt für die Wohnungsübergabe ? Ist das nächste Datum an einem Feiertag? Kann die Übergabe an einem Wochenende stattfinden?
  • Als Weiteres sollte sich der Mieter informieren, welche Reinigungsarbeiten nötig sind: Müssen die Fenster geputzt werden? Müssen Tapeten entfernt oder gar ersetzt werden? Verlangt der Vermieter, dass die Wände in den Ursprungszustand versetzt werden müssen?
  • Ist ein Protokoll der Wohnungsübergabe vorhanden?

Was muss beim Auszug gemacht werden?

Kurz zusammengefasst:

  • Wohnung reinigen
  • Alle Gegenstände, welche dem Mieter gehören entfernen
  • Kleinere Schäden beseitigen
  • Grössere Schäden dem Vermieter melden und eine gegenseitige Lösung finden

Ganz generell müssen Mieter die Wohnung in einem sauberen Zustand abgeben. Oftmals ist dabei von der besenreinen Wohnungsübergabe die Rede. Was diese alles beinhaltet, finden Sie hier.

Am besten orientieren sich Mieter am Zustand der Wohnung, welchen Sie beim Einzug vorgefunden haben. Zudem sieht das Mietrecht vor, dass der Mieter Schäden, welche durch übermässige Abnutzung verursacht wurden, wieder instand setzen müssen. Dazu gehört unter anderem das Streichen der Wände, wenn diese in einer ungewöhnlichen Farbe gestrichen wurden oder das Entfernen von Installationen in der Wohnung, welche vom Vermieter nicht genehmigt wurden.

Des Weiteren kann ein Vermieter bei einer übermässigen Abnutzung verlangen, dass der Mieter für die Kosten der Renovation aufkommen muss. Dabei sollten sich beide Parteien am Mietvertrag orientieren.

Wie sauber muss die Wohnung beim Auszug und der Wohnungsübergabe sein?

Grundsätzlich hat der Mieter die Pflicht, die Wohnung beim Auszug in besenreinen Zustand zu übergeben. Oftmals sind dazu genaue Vorgaben im Mietvertrag aufgelistet.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Vermieter nach. Dieser kann Ihnen eine genaue Auflistung bezüglich der Reinigung der Wohnung geben.

Ist zum Beispiel eine Renovierung nach dem Auszug der Mieter geplant, so wird die gründliche Reinigung meist unnötig. Zudem hilft eine Checkliste, um an alle Kleinigkeiten zu denken. Wer sich den Stress der gründlichen Reinigung sparen möchte, dem empfiehlt es sich, ein professionelles Putzinstitut zu engagieren.

Was muss beim Wohnungsübergabeprotokoll beachtet werden?

Bei der Wohnungsübergabe hilft ein sauber geführtes Wohnungsprotokoll, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Foto- und Videobeweisen helfen zusätzlich, um den Zustand der Wohnung beim Ein- und Auszug festzuhalten.

Es ist wichtig, dass sämtliche Schäden und Mängel darin festgehalten werden. Dadurch wird geklärt, wer für die Kosten aufkommen muss und wer dafür haftet.

Folglich ist das Wohnungsübegrabeprotokoll für beide Parteien, also Mieter und Vermieter unabdingbar, um eine rechtlich korrekte Übergabe durchzuführen.

Achtung: Wird die Unterschrift unter das Übergabeprotokoll gesetzt, so erkennen sich beide Parteien mit den festgehaltenen Fakten einverstanden.

Kein Übergabeprotokoll vorhanden

Wenn aus bestimmten Gründen kein Wohnungsübergabeprotokoll für Haus und Grund vorhanden ist, müssen sich der Mieter und Vermieter einigen. Dabei ist ein offenes und ehrliches Gespräch meist die beste Lösung. Wer sich nicht einigen kann, sollte auf die Unterstützung einer Schlichtungsstelle zurückgreifen.

Welche Kosten kommen beim Auszug auf mich zu?

Sowohl vor als auch nach der Wohnungsübergabe können Kosten auf den Mieter und Vermieter zukommen.

Kosten für den Mieter

Grundsätzlich haftet der Mieter für Schäden, welche durch übermässige Abnutzung zustande kamen.

Dazu zählt zum Beispiel:

  • Löcher im Parket
  • Zerfetzte Teppiche
  • Vom Rauch gekennzeichnete Wände

Wenn ein Mieter solche Schäden bemerkt, ist es ratsam, diese umgehend der Versicherung und dem Vermieter zu melden. Dadurch können die Kosten minimiert werden.

Zudem kann es sein, dass ein Mieter sich dafür entscheidet, die Reinigung und den Umzug professionell durchführen zu lassen. Dabei entstehen Kosten, welche der Mieter eigens übernehmen muss.

Kosten für den Vermieter

Der Vermieter muss für die Kosten bei der Wohnungsübergabe aufkommen, welche durch normale Abnutzung entstanden sind.

Zum Beispiel:

  • Dübellöcher
  • Kleine Kratzer im Bodenbelag
  • Ersetzen von Küchengeräten
  • Schimmel

Wurde die Mietwohnung schon länger nicht mehr renoviert und ist der Mieter in unrenovierten Zustand eingezogen, so muss der Vermieter für die Renovation aufkommen.

Sind Schäden vorhanden, welche nicht durch normale Abnutzung entstanden sind, darf der Vermieter in gewissen Situationen ausserdem auf die Kaution zurückgreifen, welche der Mieter beim Einzug bezahlt hat.

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Fazit

Organisieren und planen Sie den Umzug und die Wohnungsübergabe frühzeitig. Dies verhindert, dass Problem und Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter entstehen. Um die Wohnungsübergabe zu vereinfachen, lohnt es sich Unterstützung zu holen. Sowohl für den Vermieter als auch den Mieter kann eine digitale Lösung, wie die Online-Software von AIMMO, den gesamten Ablauf der Wohnungsübergabe vereinfachen und beschleunigen.

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